- In der EU wird am 1. Juli ein einheitliches Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete eingeführt.
- Außerdem enden weitere Corona-(Reise)-Beschränkungen.
- Andere Änderungen betreffen den Mindestlohn, die Rente und den Verkauf von Einwegplastik-Artikeln.
Mit dem Juni endet auch die sogenannte Bundesnotbremse, die für ein einheitliches Vorgehen bei Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 steht. Derzeit liegt die Inzidenz bei 5, Einschränkungen wie die Ausgangssperren der Bundesnotbremse scheinen also gerade weit weg. Sollte sich die Delta-Variante des Coronavirus jedoch weiter stark ausbreiten, könnte die Notbremse auch wieder zum Einsatz kommen.
Homeoffice-Pflicht läuft aus
Nicht nur die Bundesnotbremse läuft am 30. Juni aus, sondern auch die sogenannte Homeoffice-Pflicht. Somit müssen Firmen ihren Mitarbeitern nun wegen der Pandemie kein Homeoffice mehr anbieten, wenn diese danach fragen. Die Homeoffice-Pflicht galt für Büro- oder vergleichbare Tätigkeiten.
Wenn die Firma nun will, dass ihre Mitarbeiter zurück ins Büro kommen, werden die meisten das tun müssen. Da sich in der Pandemie das Homeoffice aber vielfach bewährt hat, werden einige Unternehmen hier wahrscheinlich offener sein als früher.
Reisen soll in Corona-Zeiten unkomplizierter werden
Rechtzeitig zur Urlaubszeit soll auch das Reisen leichter werden - unter anderem mit dem EU-weit einheitlichen Digital COVID-Certificate (DCC). Das gibt es digital und auf Papier, jeweils mit QR-Code. Es zeigt an, wenn jemand vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Für diese Personengruppen entfällt zum Beispiel die Quarantäne bei einer Einreise aus einem Risiko- oder einem Hochinzidenz-Gebiet. Wer hingegen aus einem Virusvarianten-Gebiet einreist, kann die 14-tägige Quarantänepflicht nicht umgehen.
Insgesamt geht das Auswärtige Amt mit seinen Warnstufen ab 1. Juli etwas herunter. So entfällt die generelle Reisewarnung für Risikogebiete. Für Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete bleibt sie aber bestehen. Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, kann aber durchaus rechtliche Auswirkungen zum Beispiel auf die Gültigkeit einer Auslandskrankenversicherung haben, wie das Auswärtige Amt schreibt.
Weitere wichtige Änderungen im Juli, die nicht Corona betreffen:
Verbot von Einwegplastik-Artikeln
Ab dem 3. Juli ist es EU-weit verboten, Einwegprodukte aus Plastik und sogenanntem Bioplastik herzustellen und in den Handel zu bringen. Was noch an Ware da ist, darf aber abverkauft werden. Damit soll es künftig keine Plastikbecher, Plastikgeschirr, Rührstäbchen, Plastik-Strohhalme, Luftballonstangen, aber auch Einweg-Essensbehälter und -Trinkbecher aus Styropor mehr geben. Das Verbot soll helfen, die Umwelt von Plastikmüll zu entlasten. Jedes Jahr werden Millionen Tonnen an Plastikmüll in die Meere geleitet, für die Tiere und Pflanzen dort ist das extrem schädlich.
Reisende vor Insolvenzen von Reiseveranstaltern schützen
Aus einem Pflichtfonds sollen künftig Reisende entschädigt werden, wenn ihr Reiseveranstalter Pleite geht. In diesen Fonds einzahlen sollen in erster Linie die Veranstalter selbst. Das Geld aus dem Nottopf könnte zum Beispiel auch dazu verwendet werden, Urlauber in einem Insolvenzfall wieder nach Hause zu holen. Anlass für den Fonds war die Insolvenz der Thomas Cook-Tochtergesellschaften vor zwei Jahren.
Neuer Glücksspielstaatsvertrag
Mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag sollen die Länder mehr Kontrolle über Online-Glücksspiele bekommen - und zwar mit der Erteilung von Lizenzen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Länder: Rund 430.000 Menschen hätten ein "problematisches Glücksspielverhalten" oder seien spielsüchtig. Online-Spiele seien, weil sie ständig verfügbar, besonders dazu angetan, süchtig zu machen.
Nächster Schritt bei der elektronischen Patientenakte (ePa)
Ab dem 1. Juli sollen sämtliche (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte an das System für die elektronische Patientenakte (ePA) angeschlossen sein. In dieser ePA sollen Patienten Befunde und Informationen aus vorherigen Untersuchungen und Behandlungen ablegen und sie für Ärzte einsehbar machen können. Genutzt werden soll sie über eine App der Krankenkassen, es ist eine freiwillige Sache. Niemand muss hier diese sehr persönlichen Daten angeben, auch wenn das Gesundheitsministerium versichert, dass die Daten verschlüsselt und vor dem Zugriff Dritter sicher seien.
Keine 22-Euro-Freigrenze mehr für Lieferungen aus Drittländern
Wer sich aus einem Nicht-EU-Land wie Großbritannien oder den USA etwas liefern lässt, muss ab 1. Juli auch bei kleinerem Sachwert Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Der Freibetrag von 22 Euro fällt weg. Die Einfuhrumsatzsteuer kann wie die Mehrwertsteuer 7 oder 19 Prozent betragen; hinzu kommt in der Regel eine Servicegebühr von rund 5 Euro von der Post oder dem Paketdienst, der sich um die Anmeldung der Ware kümmert und die Abgaben zunächst bezahlt.
Höherer Mindestlohn, höhere Rente im Osten
Der Mindestlohn steigt zum 1. Juli von 9,50 auf 9,60 Euro. Die nächste Erhöhung steht im Januar an (9,82 Euro), danach folgt eine im Juli 2022 (10,45 Euro) - bevor die Mindestlohnkommission dann wieder neue Werte für die Jahre danach bestimmt.
Auch die Rente steigt, allerdings nur für die Menschen in den östlichen Bundesländern. Der Rentenwert liegt dort demnach ab 1. Juli bei 33,47 statt bisher 33,23 Euro. Weil die Löhne im Pandemie-Jahr 2020 nicht gestiegen sind, dürften eigentlich auch die Renten nicht steigen - allerdings ist die Steigerung im Osten noch Teil der Anpassung der Renten an das Westniveau.
Und noch zwei kleine Neuerungen:
Ende Juni schalten Vodafone und die Telekom ihre 3G-Masten ab. Menschen, die ein älteres Handy haben, werden dann vielleicht Probleme haben, im Internet zu surfen oder andere Daten zu übertragen. Die meisten Smartphones nutzen heutzutage LTE (4G) oder 5G.
Die Frist für den Nachweis einer Masernimpfung bei Kita- und Schulkindern endet nicht, wie ursprünglich geplant, am 31. Juli. Sie wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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