Auch der August hat viele Neuerungen für Verbraucher im Gepäck. Unter anderem schließen einige Galeria-Filialen, zudem gibt es wichtige Veränderungen für Auszubildende, Schüler und für Transpersonen. Für Bahnfahrer und Betreiber von privaten Solaranlagen, die Strom ins Netz einspeisen, gibt es weniger gute News.

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Frist für die Steuererklärung 2023

Durch die Corona-Pandemie hat sich bei Steuerberatern und Finanzämtern einiges verschoben. Wer noch seine Steuererklärung für das Jahr 2023 einreichen muss, bekommt daher erneut einen kleinen Zeitpuffer geschenkt.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 ist der 31. August 2024. Da dieses Datum auf einen Samstag fällt, muss die Steuererklärung bis spätestens am 2. September 2024 abgegeben werden. Wer sich steuerlich beraten lässt, hat sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit.

Wichtig für Bahnkunden

Kunden der Deutschen Bahn, die regelmäßig die Strecke Hamburg - Berlin nehmen, müssen ab August gute Nerven mitbringen. Die Streckensanierung zwischen den beiden Städten führt ab dem 16. August (22 Uhr) bis zum 14. Dezember 2024 (24 Uhr) zu zahlreichen Fahrplanänderungen und Unannehmlichkeiten wie Ersatzverkehr auf einigen Streckenabschnitten.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Betroffen sind Strecken rund um Berlin, Hamburg, Wittenberge, Ludwigslust und Büchen.
  • Die Fernverkehrszüge verkehren nur noch stündlich zwischen Hamburg-Hauptbahnhof und Berlin-Hauptbahnhof. Die Fahrtzeit verlängert sich um etwa 45 Minuten.
  • Die Zwischenhalte Büchen, Ludwigslust und Wittenberge entfallen.
  • Ludwigslust und Wittenberge werden mit IC-Bussen als Ersatzverkehr angefahren.

Die angepassten Fahrpläne können in den Auskunfts- und Buchungssystemen der Deutschen Bahn eingesehen werden. Ebenfalls wegen Bauarbeiten am Schienennetz werden ab dem 12. August bis zum 25. Oktober keine Nachtzüge von Berlin nach Paris und von Wien nach Paris fahren.

Baustellen im Bahn-Fernverkehr im Jahr 2024. Redaktion: A. Brühl; Grafik: F. Bökelmann. © dpa/dpa-infografik GmbH

Heizungsförderung beantragen

Die Antrag­stellung für die Heizungs­förderung bei der Förderbank KfW läuft nach einem Staffel-System: Zunächst waren Eigentümer von selbst­genutzten Einfamilien­- oder ungeteilten Mehr­familien­häusern und Wohnungs­eigentümer­-Gemein­schaften mit geplanten Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum an der Reihe.

Ende August geht die Heizungsförderung in die nächste Phase. Dann können auch diese Gruppen den Zuschuss bei der KfW beantragen:

  • Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern
  • Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­-Gemeinschaften, wenn es um Maßnahmen am Sondereigentum geht.
  • Unternehmen können sich ab Ende August im Kunden­portal der KfW-Bank registrieren und einen Antrag auf Heizungs­förderung für ihre Immobilien einreichen.
  • Vermutlich ebenfalls ab Ende August sollen kommunale Antragsteller vom Förderprodukt "Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohn­gebäude" profitieren.

Privat­personen haben zwei Finanzierungsmöglichkeiten bei der KfW:

  • Der Zuschuss finanziert bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zum Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage.
  • Um zusätzliche Kosten zu tilgen, kann ein Ergänzungs­kredit beantragt werden. Dieser wird nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage gewährt.

Galeria-Schließungen – diese Filialen machen dicht

Innerhalb von dreieinhalb Jahren meldete die Warenhauskette "Galeria Karstadt Kaufhof" dreimal Insolvenz an. Ab dem 1. August 2024 übernehmen neue Eigentümer die Kette und wollen sie endgültig retten.

Es bleiben aber nicht alle der derzeit 92 Filialen erhalten. Zum 31. August machen neun Filialen dicht – zunächst war die Rede von sogar 16 Schließungen. Betroffen sind laut Verdi folgende Standorte:

  • Berlin Ringcenter
  • Berlin Tempelhof
  • Essen
  • Wesel
  • Augsburg
  • Regensburg Neupfarrplatz
  • Trier Fleischstraße
  • Leonberg
  • Chemnitz

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Wer die eigene Photovoltaikanlage ab dem 1. August 2024 in Betrieb nimmt und Solarstrom ins Netz einspeist, wird für den privaten Ökostrom etwas weniger als die aktuell gezahlten 8,11 Cent pro Kilowattstunde bei einer Anlage bis 10 Kilowatt Peak erhalten.

Zum Stichtag wird nämlich die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen erneut um 1,0 Prozent gesenkt. Die nächste Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen ist für Februar 2025 angesetzt. Die Bundesnetzagentur informiert online über die aktuellen Einspeisevergütungen, die sich nach dem Tag der Inbetriebnahme und der Leistung der Solaranlage richten.

Geschlechtsänderungen beim Standesamt

Am 12. April 2024 wurde das Selbstbestimmungsgesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen, das am 1. November 2024 in Kraft treten soll. Durch das Gesetz soll es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen einfacher werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen.

Die Änderung erfolgt neuerdings durch eine einfache Erklärung beim Standesamt. Die Anmeldung beim Standesamt kann schon ab dem 1. August 2024 erfolgen.

Mehr BAföG für Schüler

Nicht nur Studierende können BAföG bekommen, auch Schüler, die eine weiterführende Schule besuchen, können Schüler-BAföG beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der individuellen Lebenssituation.

Mit der kürzlich verabschiedeten BAföG-Novelle treten für viele Studierende und Schüler zum Wintersemester 2024/25 zahlreiche Veränderungen ein. Schüler bekommen schon zu Beginn des neuen Schuljahres ab dem 1. August 2024 mehr Geld: Der Wohnbedarfszuschlag wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht, der Grundbedarf um 5,0 Prozent angehoben. Die Eltern-Freibeträge steigen um 5,25 Prozent.

Ausbildungsgarantie tritt in Kraft

Erste Elemente des neuen Aus- und Weiterbildungsgesetzes traten bereits am 1. April 2024 in Kraft. Ab August haben Förderberechtigte einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung, wenn ihre Bemühungen, einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb zu finden, gescheitert sind. Außerdem müssen sie die Angebote der Berufsberatung durch die Arbeitsagentur wahrgenommen haben. Außerbetriebliche Ausbildungen finden bei einem Bildungsträger statt. Sie werden durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter finanziert.

Durch die neue Maßnahme soll der Übergang von der Schule in den Beruf für mehr junge Menschen gelingen. Nicht nur abgewiesene Bewerber profitieren von der Ausbildungsgarantie. Auch junge Menschen, die in Regionen mit Lehrstellenmangel leben, haben so bessere Chancen, einen Beruf zu erlernen.

Verwendete Quellen

Toronto

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