• Gerade hat das neue Jahr begonnen und schon steht sie wieder an: die nächste Steuererklärung.
  • Für Steuerzahlerinnen und -zahler, die eine Erklärung für 2022 abgeben müssen, endet die Frist erst Anfang Oktober.
  • Eine frühe Abgabe kann sich allerdings durchaus lohnen.

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Seit dem 1. Januar 2023 können Steuerzahlerinnen und -zahler ihre Steuererklärung für 2022 abgeben. Dem Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. zufolge reichen etliche ihre Erklärung bereits Anfang des Jahres ein, damit die erhoffte Rückzahlung auch schnell aufs Konto kommt. Und damit haben sie auch vollkommen recht.

1. Steuererklärung früh abgeben

Je früher man die Steuererklärung abgibt, desto schneller bekommt man in der Regel auch den Bescheid. Finanzbeamte bearbeiten die Erklärungen nämlich nach Eingang, also: wer zuerst kommt, wird auch als erstes begutachtet.

2. Steuererklärung elektronisch per Elster einreichen

Außerdem werden Steuererklärungen bevorzugt behandelt, die elektronisch per Elster an das Finanzamt übermittelt werden, wie der Lohnsteuerverein mitteilt. Erklärungen, die auf Papier eintreffen, werden später bearbeitet.

3. Quittungen und Belege griffbereit halten

Halten Sie außerdem alle Nachweise, wie Quittungen und Belege, griffbereit. Diese müssen Sie seit einigen Jahren zwar nicht mehr mitschicken, sollte das Finanzamt aber noch Nachfragen haben, können Sie somit schnell reagieren.

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Steuerbescheid kommt frühestens Ende März

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits Anfang Januar abgeben, bedeutet das allerdings nicht, dass die Rückzahlung im Februar schon auf dem Konto ist. Finanzbeamte bearbeiten diese in der Regel erst ab dem 1. März. Zunächst werden aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Computersoftware der Finanzämter aufgenommen.

Außerdem haben beispielsweise Arbeitgeber und Versicherungen bis zum letzten Tag im Februar Zeit, die benötigten Steuerdaten an die Behörden zu übermitteln. Ab Ende März können Steuerzahler dann mit ihrem Bescheid rechnen. In der Regel beträgt die Wartezeit acht Wochen nach Abgabe.

Nach drei Monaten können Sie erstmals bei Ihrem zuständigen Finanzamt nachfragen. Hat die Behörde nach sechs Monaten noch nicht reagiert, können Sie die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung anmahnen. Allerdings besteht keine festgeschriebene Lieferfrist. Im Gegensatz zu Steuerzahlern.

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Frist für Steuererklärung 2022 endet am 2. Oktober

Da der 1. Oktober 2023 auf einen Sonntag fällt, müssen zur Abgabe verpflichtete Personen ihre Steuererklärung bis zum 2. Oktober 2023 einreichen. Werden Sie von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberaterin beziehungsweise einem Steuerberater unterstützt, haben Sie noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit.

Verwendete Quellen:

  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Lohnsteuerhilfeverein: Steuererklärung: Die beste Zeit zum Abgeben
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