Kommt Ihr Vermieter erst auf den letzten Drücker mit der Nebenkostenabrechnung? Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein. Denn Nachforderungen verfallen zwar - Guthaben aber nicht.
Sofern es nicht bereits passiert ist, dürften bei vielen Mieterinnen und Mietern in den nächsten Tagen und Wochen die Nebenkostenabrechnungen für das Vorjahr ins Haus flattern. Aufgrund der 2022 stark gestiegenen Energiepreise könnten hier und da saftige Nachzahlungen warten. Verpassen es Vermieter allerdings, rechtzeitig Bilanz zu ziehen, verpuffen die Forderungen.
Simone Marustzök vom Deutschen Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass Vermieter spätestens alle zwölf Monate abrechnen müssen. Eine Abrechnungsperiode sei dabei typischerweise das Kalenderjahr. In diesem Fall muss die Abrechnung von 2022 spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Mieter sein. "Denkbar sind aber auch andere zwölfmonatige Zeitabschnitte", sagt Marustzök - etwa vom 1. Oktober bis 30. September. Dann muss das Vorjahr entsprechend bis zum 30. September des Folgejahres aufgearbeitet sein.
Nachforderungen verfallen, Guthaben nicht
Halten sich Vermieter nicht an diese Frist, können sie im Nachgang auch keine Nachforderung mehr stellen. Eine mögliche Nachzahlung müssen Mieterinnen und Mieter dann also nicht mehr leisten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Haben Vermieter die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet, zum Beispiel weil ein gemeindlicher Gebührenbescheid - etwa zur Grundsteuer - verzögert eingetrudelt ist, dürfen sie laut Gesetz trotzdem abrechnen.
Übrigens: Nur weil ein Vermieter die Frist zur Abrechnung verpasst, entbindet ihn das nicht von seiner grundsätzlichen Pflicht, die Schlussrechnung zu erstellen. Das müsse er trotzdem machen, sagt Marustzök. Immerhin könnte dabei herauskommen, dass die monatlichen Vorauszahlungen der Mieters die tatsächlich angefallenen Kosten übersteigen. Und im Gegensatz zu Nachzahlungsansprüchen kann ein Guthaben nicht verfallen. (dpa/cze)
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