• Der Black Friday naht, doch die Rabattschlacht im Online-Handel ist bereits in vollem Gange.
  • Die Angebote sind verlockend, man muss aber ganz genau hinsehen.
  • Oft sind die Rabatte nur "aufgeblasen": Hier die häufigsten Tricks der Händler.

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Die Zeit der Rabattschlachten im Online-Handel hat in den letzten November-Tagen Hochsaison: Schon vor dem Aktionstag Black Friday am 26. November hagelt es Angebote im Netz. Danach folgt noch der Aktionstag Cyber Monday am 29. November.

Doch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor blinder Kaufwut, denn die Tricks der Händler führen leicht in die Irre. Das sollten Sie zu Preisen und Rabatten wissen:

  • Sparpreise werden meist im Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers (UVP) angegeben. Sie werden teils auch als Mondpreise bezeichnet, weil sie von vorneherein gar nicht dem üblichen Verkaufspreis entsprechen.
  • Preise werden in einigen Fällen in den Tagen vor der Aktion heraufgesetzt, um sie sie dann wieder senken und als großen Rabatt feiern zu können.
  • Bestimmte Produkte verschwinden plötzlich zum Beginn der Aktion aus dem Sortiment - und tauchen dann nach Ende der Aktion wieder auf.
  • Im Schnitt lagen die Rabatte nach Angaben der Verbraucherschützer an verschiedenen Aktionstagen eher bei 20 als bei den angegebenen 50 Prozent. Interessenten rät die Verbraucherzentrale deshalb, Preisentwicklungen schon möglichst lang vor Aktionstagen zu beobachten.

Schnäppchen oder nicht?

Es zeigt sich: Die Rabatte sind an den Aktionstagen oft "aufgeblasen", warnt auch die Verbraucherzentrale Niedersachen - und führt das am Beispiel Mondpreise aus: "Ein Onlinehändler reduziert einen Kühlschrank von 450 Euro auf 279 Euro. Das sind satte 38 Prozent weniger. Beim angezeigten Ursprungspreis handelt es sich aber nicht um den eigentlichen Marktpreis, sondern um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Der Marktpreis liegt wahrscheinlich ohnehin nur noch bei 299 Euro."

Ob es sich bei dem Angebot nun um ein Schnäppchen handelt oder nicht, fänden Verbraucher am besten auf diese Art heraus: "Die Preise mit Hilfe von Preissuchmaschinen vergleichen."

Händler setzen mit Zeitlimits unter Druck

Auch zu diesen Tricks greifen die Händler: Ablaufende Uhren oder Balken, die Zeitlimits setzen oder schwindende Lagerbestände anzeigen, setzen Kunden unter Druck. Reicht die Zeit nicht, um das Angebot zu prüfen, ist gegen einen Kauf auf Verdacht nichts einzuwenden. Kunden sollten allerdings zuvor checken, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist.

Im Zweifelsfall bleibt Kunden immer noch der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach der Lieferung des Produkts gestattet. Es können allerdings Rücksendekosten anfallen, das sollten Käufer vorher also ebenfalls prüfen.

So kaufen Sie auch an Aktionstagen sicher ein

Die Verbraucherzentrale NRW rät von Käufen per Vorkasse oder Direktüberweisung dringend ab. Dahinter können sich Fake-Angebote verbergen. Gerade bei unübersichtlichen Rabattschlachten gesellen sich solche Schwindler gerne dazu. Man sollte also zweimal hinschauen, einen Blick ins Impressum und in die AGB werfen und möglichst die Erfahrungsberichte anderer Kunden lesen, bevor man den Kaufbutton drückt. Am sichersten ist dann die Zahlung per Rechnung oder Lastschrift.

Kunden sollten zudem eine verschlüsselte Datenübertragung beim Einkauf nutzen und nicht aus einem öffentlichen WLAN heraus bestellen, um ihre Bankdaten zu schützen. Die Verbraucherschützer raten außerdem dazu, nach Abschluss des Kaufs den Browserverlauf und die Cookies zu löschen, damit es Händlern nicht gelingt, umfassende Profile über das Kaufverhalten anzulegen. (af)

Verwendete Quellen:

  • dpa
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen
Hinweis: Dies ist ein aktualisierter Artikel aus unserem Archiv.


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