• Anfang April fallen die meisten Corona-Beschränkungen weg.
  • Einige Hilfen wie ein leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld oder Kinderzuschlag wurden über Ende März hinaus verlängert.
  • In einigen Jobs steigen im April die Löhne.

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Nach zwei Jahren Pandemie fallen die meisten Corona-Beschränkungen nun weg, einzelne sollen möglich bleiben, wobei dafür jetzt die Länder zuständig sind. Doch die Corona-Neuerungen sind nicht die einzigen im April 2022.

Zurückfahren auf Corona-"Basisschutz"

Ab Anfang April werden bundesweite Corona-Beschränkungen wie die Maskenpflicht in Schulen oder Test- und Impfnachweise für Restaurantbesuche aufgehoben. Einzelne Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr oder das Testen in Schulen sollen weiter möglich bleiben, liegen aber nun im Ermessen der Länder.

Sie können auch weitergehende Beschränkungen erlassen, wenn eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht (sogenannte Hotspot-Regelung).

Wenn es auf Herbst und Winter zugeht, soll überprüft werden, ob dieser "Basisschutz" ausreicht.

Einige Corona-Hilfen laufen aus, andere wurden verlängert

Auch wenn es am Arbeitsmarkt langsam wieder aufwärts geht, wurde einige Corona-Hilfen für Unternehmen und Bürger verlängert. So bleibt die eigentlich im März auslaufende Regelung, dass Firmen leichter an Kurzarbeitergeld kommen können, bis zum 30. Juni 2022.

Nach wie vor reicht es also zum Beispiel, dass in einer wirtschaftlichen Notlage eines Unternehmens zehn Prozent der Belegschaft von Lohnkürzungen betroffen sind. Sonst sind es 30 Prozent.

Nicht verlängert wurde hingegen, dass der Staat die Sozialabgaben von Firmen während der Kurzarbeit übernimmt. Bis Ende 2021 erstattete er 100 Prozent, seit 1. Januar bis 31. März waren es 50 Prozent. Ebenso kommt die steuerfreie Corona-Prämie an ihr Ende: Solche Prämien müssen nun wieder versteuert werden. Bis Ende März waren bis zu 1.500 Euro steuerfrei.

Ebenfalls verlängert wurden hingegen die Erleichterungen bei Kinderzuschlag und Pflegezeit. Nach wie vor können Berufstätige bis zu 20 Arbeitstage von ihrem Job frei bekommen, wenn sie Angehörige wegen Corona pflegen oder die Pflege neu organisieren müssen. Vor Corona waren es maximal zehn Tage. Das gilt bis zum 30. Juni 2022.

Für Familien mit einem geringen Einkommen gilt: Noch bis Ende des Jahres können sie leichter einen Kinderzuschlag beantragen, sie müssen - anders als normalerweise - keine Angaben zu ihrem Vermögen machen. Der monatliche Höchstbetrag für den Kinderzuschlag sind 209 Euro pro Kind.

Lohnerhöhungen und steigende Umzugspauschale

Zum 1. April 2022 steigt der Mindestlohn in der Zeit-/Leiharbeit. Je nach Entgeltgruppe, also je nach beruflicher Qualifikation, werden dann zwischen 43 und 93 Cent mehr pro Stunde bezahlt. In der niedrigsten Entgeltgruppe sind es dann 10,88 Euro, in der höchsten 23,72 Euro.

Laut Deutschem Gewerkschaftsbund gibt es rund 750.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland. Auch für die Beamten im Bund steigt die Besoldung - und zwar um 1,8 Prozent.

Während diese Änderungen nur bestimmte Berufsgruppen betreffen, gilt diese Erhöhung für alle: Die Umzugspauschale steigt zum 1. April auf 1.476 Euro (vorher: 1.450 Euro) für verheiratete Paare und Lebenspartner. Ziehen Kinder oder andere Angehörige mit um, kommen noch jeweils 560 Euro (+ 58 Euro) hinzu. Für Singles steigt der Betrag von 870 auf 886 Euro.

Die Umzugspauschale - gemeint sind damit die Kosten für einen Umzug aus beruflichen Gründen - kann als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden. (Wenn der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt.) Ob die neue oder die alte Pauschale gilt, hängt davon ab, wann man umzieht. Maßgeblich ist der Tag vor dem Einladen der Sachen in den Umzugswagen.

Geringere Kosten für Handyanrufe bei Gewinnspielen und Votings

Was für die 0180er-Nummern schon seit ein paar Monaten gilt, gilt ab dem 1. April 2022 auch für 0137er-Nummern: Anrufe aus dem Handynetz sind dann nicht mehr teurer als aus dem Festnetz. Je nach Nummer werden jetzt zwischen 14 Cent pro Anruf oder Minute und einem Euro pro Anruf fällig.

Davor waren es aus dem Handynetz mitunter bis zu zwei Euro, wie die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schreiben. Die 0137er-Nummern sind Rufnummern für sogenannte Massenverkehrsdienste und werden vor allem für Gewinnspiele und Votings genutzt.

Und eine letzte Neuerung, die viele Verbraucher betrifft: Ab dem 1. April 2022 können die Packstationen der DHL nur noch mit der Post & DHL App genutzt werden. Bislang war das noch mit einer DHL-Kundenkarte und einem Abholcode möglich, nun ist ein Code-Scan aus der App nötig.

Verwendete Quellen:

  • Website der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: Umzugspauschale erneut erhöht
  • Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 11. August 2021: Bundesnetzagentur kündigt Angleichung von Festnetz- und Mobilfunkpreisen bei 0180er und 0137er Rufnummern an
  • Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Die neue Tariftabelle Leiharbeit
  • FAQ "Corona" (Steuern) des Bundesfinanzministeriums
  • Website des Bundesarbeitsministeriums: Erleichtertes Kurzarbeitergeld
  • Website der DHL zur Post & DHL App
  • Website der Bundesregierung
  • FAQ zur Kurzarbeit der IHK Region Stuttgart
  • Website des Bundesfamilienministeriums: Finanzielle Unterstützung für Familien
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