Berlin - Wer in Deutschland Rente bezieht, sollte inzwischen auch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gutgeschrieben bekommen haben. Die Auszahlung sei von dem jeweils zuständigen Träger überwiesen worden, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich gewesen sei, erfolge die Überweisung automatisch im Januar.

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Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, soll ab dem 9. Januar einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen können, heißt es weiter.

Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat und in Deutschland lebt. Für allgemeine telefonische Auskünfte zur Energiepreispauschale ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.  © dpa

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