Brüssel - Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU werden künftig bei der Aufnahme von Schulden im Internet sowie bei Online-Käufen auf Kredit besser geschützt. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am Freitag auf die sogenannte Verbraucherkreditrichtlinie.
So müssen Informationen über Kredite besonders klar und verständlich gemacht werden - etwa wie viel es kostet, sich Geld zu leihen. Zugleich soll besser überprüft werden, ob Verbraucher sich den Kredit tatsächlich leisten und später zurückzahlen können. Ziel ist es, besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen vor Überschuldung und finanziellen Schwierigkeiten zu schützen.
Das Gesetz erweitert bestehende Regeln zum Schutz von Verbrauchern bei der Schuldenaufnahme auf neuartige Kreditformen. Konkret sollen die Regeln etwa für Kredite unter 200 Euro gelten sowie für Crowdlending, wobei etwa eine Online-Plattform Geld von Privatpersonen an andere Personen oder Unternehmen vermittelt. Auch Online-Käufe, bei denen Verbraucher erst später zahlen, fallen unter die neuen Regeln.
Der Europaabgeordnete Malte Gallee (Grüne), der an den Verhandlungen teilnahm, begrüßte die Einigung. Die neue Richtlinie verbessere den Schutz von Verbrauchern im Kreditbereich und leiste einen wichtigen Beitrag, um wachsende Überschuldung zu verhindern. Die neuen Regeln sähen etwa vor, dass Unternehmen nachsichtiger Methoden finden müssten, wenn Kredite nicht zurückgezahlt werden könnten, anstatt direkt vor Gericht zu ziehen, sagte er. Zudem müsse in der Werbung klar erklärt werden, dass Geld leihen auch Geld koste. "Was aussieht wie ein Kredit, soll auch behandelt werden wie ein Kredit", teilte Gallee mit.
In der gegenwärtigen Krise griffen mehr Menschen - vor allem in Haushalten mit niedrigem Einkommen - auf Verbraucherkredite zurück, um ihre täglichen Lebenshaltungskosten zu decken, kommentierte Peter Norwood von der Organisation Finance Watch. "Ich bin froh, dass die EU-Entscheidungsträger Maßnahmen ergriffen haben, um den Verbraucherkreditmarkt in einer Zeit großer Unsicherheit sicherer und fairer zu machen."
Die Einigung muss noch formell vom Parlament und den Ländern bestätigt werden, das gilt aber als Formsache. © dpa
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