Eigentlich sollten Verbraucher binnen Sekunden eine falsche von einer echten Banknote unterscheiden können. Dennoch gelingt es Kriminellen immer wieder, Falschgeld unters Volk zu bringen. Was passiert eigentlich, wenn man unwissentlich mit gefälschten Scheinen bezahlt? Und wie sollte man sich verhalten, wenn man Falschgeld entdeckt?

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Gefälschte Banknoten und Falschmünzen sind in der Regel schnell enttarnt. So auch im Fall aktueller Falschnoten, die seit einigen Wochen bundesweit vermehrt im Umlauf sind: Ihnen fehlen die Sicherheitsmerkmale, außerdem haben sie einen auffällig ungewöhnlichen Aufdruck. Das Landeskriminalamt (LKA) in Schleswig-Holstein warnte bereits vor diesen gefälschten Scheinen.

Doch nicht immer ist Falschgeld für Verbraucher auf den ersten Blick so leicht zu enttarnen. So kann es schnell passieren, dass man unwissentlich eine Blüte im Portemonnaie vorfindet – auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist.

Nur was tun, wenn dieser Fall eintritt? Hier gelten besondere Regeln, denn eine Weitergabe des Falschgelds könnte schwere Folgen haben.

Droht Strafe, wenn man versehentlich mit Falschgeld bezahlt?

Dass das Nachmachen von Geld verboten ist und mit einer Freiheitsstrafe belangt wird, steht außer Frage. Außerdem darf man gefälschte Banknoten, die man untergeschoben bekommen hat, nicht wissentlich weitergeben. "Sonst macht man sich strafbar", warnt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. Doch was passiert, wenn man völlig unwissend mit Falschgeld zahlt und es etwa in einem Laden bemerkt wird?

Oftmals findet man im deutschen Strafrecht die Anwendung des römischen Rechtsgrundsatzes: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Demnach müsste jemand, der aus Versehen mit Falschgeld bezahlt hat, zur Rechenschaft gezogen werden können. Doch in diesem Fall ist das anders.

Auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes heißt es: "Wenn er (der Kunde, Anmerkung der Redaktion) die Fälschung selbst nicht erkannt hat, handelt er nicht mit dem Vorsatz der Falschgeldverausgabung. Der Verausgeber macht sich in diesem Fall nicht strafbar." Bezahlt jemand also unwissend mit Falschgeld, kann er nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden.

Pech hat der Betroffene allerdings, was den Gegenwert seiner Blüten anbelangt. Diese werden von er Polizei eingezogen und somit geht für ihn auch der Geldwert verloren. Ersatz kann man nur von der Person fordern, die das Falschgeld verbreitet hat - und das auch nur dann, wenn man es ihr nachweisen kann.

Woran erkenne ich gefälschte Banknoten?

Das geht mit aufmerksamen Sinnen: Scheine lassen sich nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" überprüfen, erklärt die Bundesbank.

Verbraucher können auf Hologramme, Wasserzeichen und Glanzstreifen im Geldschein achten: Auf der Vorderseite kann man erhabene Teile des Druckbilds fühlen, und wer den Schein ins Gegenlicht hält, sieht das Wasserzeichen und den Sicherheitsstreifen. Beim Kippen verändern sich die Hologrammelemente auf dem Schein. Verbraucher sollten immer mehrere Sicherheitsmerkmale gleichzeitig überprüfen, rät das BKA.

Wer kann bei der Überprüfung helfen?

Wenn Verbraucher befürchten, dass sie gefälschte Banknoten oder Münzen erhalten haben, können sie das Geld bei ihrer Hausbank überprüfen lassen, erklärt Beller. Bei Euro-Scheinen oder Münzen kann man sich auch an die Filialen der Bundesbank wenden. Einen Ersatz - also echtes Geld statt der Blüten - bekommen sie aber auch in diesen Fällen nicht.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man merkt, dass man Falschgeld angeboten bekommt?

Sofort die Polizei rufen oder zur nächsten Polizeidienststelle gehen, empfiehlt das BKA. Jeder Hinweis könne helfen, Fälschern auf die Spur zu kommen. Besonders Fingerabdrücke sind wichtig. Um diese zu sichern, sollten Betroffene das Falschgeld nach Möglichkeit in einen Briefumschlag stecken, bis es an die Ermittler weitergegeben wird. (kad)

Verwendete Quellen:

  • Deutsche Presseagentur dpa
  • Bundeskriminalamt BKA
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