München (dpa/tmn) - Wer ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, muss mit Bestrafung rechnen. Dabei muss man nicht unbedingt beim Fahren erwischt worden sein. Erheblicher Tatverdacht und entsprechende Aussagen bei der Vernehmung vor Ort können ausreichen.
Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 922 Ds 436 Js 178055/21), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Mann schläft auf Fahrersitz - ist er auch der Fahrer?
Im dem Fall ging es um einen Mann, der im Sommer 2021 auf einem Autobahnparkplatz in einem Auto auf dem Fahrersitz geschlafen hatte. Als die Polizei ihn kontrollierte, kam heraus, dass er seinen Führerschein schon 2016 wegen Drogenkonsums verloren hatte.
Als die Polizei das ansprach, entgegnete der Mann: "Ich kam vom Imsee, weil ich dort einen Freund abgeliefert habe. Ich habe hier auf dem Parkplatz Pause gemacht." Zudem habe er kein Schreiben erhalten, dass er seinen Führerschein abgeben müsse. Die Aussage unterschrieb der Mann. In der Gerichtsverhandlung machte er dann aber nicht nur keine Angaben mehr, sondern stritt die Vorwürfe ab.
Die Verhandlung verläuft nicht im Sinne des Angeklagten
Das hatte keinen Erfolg. Zum einen wurden in der mündlichen Verhandlung der Bescheid des Führerscheinentzugs und auch das Empfangsbekenntnis verlesen. Zum anderen war der Angeklagte auf dem Fahrersitz schlafend vorgefunden worden. Auch während der Kontrolle, die eine halbe Stunde gedauert hatte, kam niemand anderes, der als Fahrer in Frage gekommen wäre. Allein darin sah das Gericht schon einen erheblichen Tatverdacht.
Dazu kommen noch die Aussagen, die der Angeklagte vor Ort bei der Vernehmung gemacht hatte. Die wertete das Gericht als Einräumen des Fahrens. "Wenn er das nicht hätte zum Ausdruck bringen wollen, warum hätte er dann sagen sollen, dass er kein Schreiben erhalten habe, dass er seinen Führerschein abgeben müsse?", zitiert die DAV-Arbeitsgemeinschaft das Gericht.
Der Mann wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro verurteilt.
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