Der Juni bringt viele Gesetzesänderungen mit sich: Die dritte Mindestlohn-Verordnung für Leiharbeiter tritt in Kraft und auch bei den Roaming-Gebühren hat sich einiges getan. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Für rund eine Million Leiharbeiter gilt seit Donnerstag wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze. Mit Inkrafttreten der dritten Mindestlohn-Verordnung für die Leiharbeitsbranche liegt sie nach Angaben der Bundesregierung bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern.
Aus für Roaming-Gebühren
Verbraucher können laut Bundesregierung ab 15. Juni in den 28 EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein und Island ohne zusätzliche Kosten telefonieren, surfen und Kurznachrichten verschicken. Reisende können ihre SIM-Karte aus dem Ausland nutzen wie zu Hause - ohne Extra-Gebühren.
Anbieter dürfen den Angaben zufolge jedoch Aufschläge berechnen bei Missbrauch oder einer zweckentfremdeten Nutzung von Roaming-Diensten.
Transparenz bei Internetanschlüssen
Telefon- und Internet-Anbieter müssen ihre Kunden nach Angaben der Bundesregierung verständlich und übersichtlich über ihre Leistungen informieren, und zwar vor Vertragsschluss - etwa über die verfügbare Datenübertragungsrate, welche Dienste im vereinbarten Datenvolumen enthalten sind, die Vertragslaufzeit und Preise.
Um automatische Vertragsverlängerungen zu vermeiden, müsse die monatliche Rechnung zudem Auskunft darüber geben, bis wann zu kündigen sei. Die Regelungen sind am 1. Juni mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft getreten.
Änderungen bei Elektrogeräten
Nehmen Vertreiber alte Elektrogeräte nicht oder nicht voll zurück, gilt dies laut Bundesregierung künftig als Ordnungswidrigkeit. © dpa
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