Die Finanzämter haben eine neue Handy-App für ihr Elster-Portal freigeschaltet. Ich habe den Praxistest gemacht und festgestellt: Steuererklärung per Handy klappt inzwischen ganz gut – jedenfalls für einfache Fälle. Aber nicht zu früh freuen: Etwas Geduld braucht es trotzdem.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Manchmal ertappe ich mich bei Gewohnheiten, die ungefähr so zeitgemäß sind wie das Telefon meiner Oma, das auch noch schwarz und festgeschraubt mit seiner Wählscheibe an der Wand hing, als wir anderen längst schick schnurlos durch die Wohnung liefen. Inzwischen hat sich die Welt weitergedreht, mein eigenes Festnetztelefon steht stumm und sinnlos in der Ecke, weil sich noch niemand gefunden hat, der den kaputten Akku des Mobilteils wechselt. Die nächste Generation benutzt eh nur Handys – für fast alles außer zum Duschen und Kaffeekochen.

Mehr zum Thema Verbraucher

So war es kein Wunder, dass meine Tochter für ihre erste Steuererklärung ganz selbstverständlich ihr Handy zückte. Ihr Blick, als ich die Schublade öffnete und meine Zettelwirtschaft an Belegen, Steuernummern und umherfliegenden Steuerbescheiden herausholte: unbezahlbar, aber nicht im positiven Sinn.

Das war der Moment, in dem mir klar wurde, dass es Zeit für etwas Neues ist: elektronische Belegverwaltung, und wenn schon, dann gleich per Handy. Da passt es gut, dass die Finanzämter gerade ihre Handy-Apps aufgefrischt haben. Gute Voraussetzungen, um eine Mutter-Tochter-Expedition in die Welt der kostenlosen Elster-Steuer-Apps zu starten. (Wie die kostenpflichtigen Apps anderer Anbieter sich schlagen, hat "Finanztest" hier getestet.)

"Elster? Ernsthaft jetzt?" war ihre erste ungläubige Frage. Ja, ernsthaft, so heißt das Online-Portal der Finanzämter. Wer nicht zur Generation Handy gehört, sondern sich – wie ich – schon länger mit Behörden und Digitalisierung herumplagt, wundert sich nicht über den Namen, sondern freut sich einfach, dass es überhaupt digital möglich ist, eine Steuererklärung einzureichen, die Steuerklasse zu wechseln oder angeforderte Belege nachzusenden.

Schritt 1: Elster-Registrierung

Wer zum ersten Mal eine elektronische Steuererklärung abgeben möchte, muss sich zunächst im Portal elster.de registrieren. Das gilt auch dann, wenn man für die Steuererklärung eine andere Software als Elster nutzt. Denn das Elster-Konto ist unerlässlich für das elektronische Einreichen. Wenn man die Steuer-Identifikationsnummer zur Hand hat, ist die Registrierung kein Problem (und falls doch, hilft "Finanztest" hier weiter).

Schnell allerdings geht es nur, wenn man einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion hat, dazu ein Lesegerät oder eine entsprechende Handy-App. Beim Kind ist die Online-Funktion wie bei allen, die ihren Ausweis als Minderjährige bekommen haben, standardmäßig deaktiviert. Also bleibt die zweite Variante: Registrieren und warten, bis der zweite Aktivierungscode per Post eintrudelt (der erste kommt per E-Mail). Das kann schon mal zwei Wochen dauern – eine Ewigkeit für eine Generation, die es gewohnt ist, jeden Film innerhalb von Sekunden streamen zu können.

Schritt 2: Endlich loslegen

Die Aktivierungscodes sind angekommen, das Elster-Konto ist aktiviert – jetzt kann das Abenteuer beginnen. Anders als die Generation PC muss die Generation Handy sich nicht mehr jedes Mal mit der Zertifikatsdatei bei Elster einloggen – einmal runterladen reicht. Zur Identifikation gibt es die neue App ElsterSecure, die das bisherige ElsterSmart ablöst. Die muss am Rechner einmal aktiviert werden.

Aber dann geht es wirklich los. Und ich muss sagen: Die Expedition in unbekannte Gefilde gleicht an diesem Punkt einem Frühlingsspaziergang. Einfach im Handy-Browser die Seite elster.de aufrufen, mobilen Login wählen, per ElsterSecure bestätigen, schon bin ich auf meinem Handy eingeloggt und kann loslegen mit der Steuererklärung.

Schritt 3: Daten abrufen

Eigentlich eine tolle Sache: Alle Daten, die dem Finanzamt ohnehin vorliegen – etwa zu Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträgen und Riester-Verträgen – kann man automatisch in die Steuererklärung eintragen lassen. Doch der Tatendrang von neuen Nutzern wird noch einmal hart gebremst, denn: Dafür ist ein zweiter Zugangscode notwendig, der wiederum per Post kommt. Tipp: Wer nicht warten will, überträgt die Daten von Hand aus der Lohnsteuerbescheinigung.

Lesen Sie auch:

Schritt 4: Ausgaben eintragen

Hier stöhnen Mutter und Tochter gemeinsam. Aber hilft ja nichts: Wer keinen Überblick über seine Ausgaben hat, kann auch nichts von der Steuer absetzen. Ich schwöre mir an dieser Stelle, im laufenden Jahr alle drei Monate sämtliche Belege hochzuladen, damit ich es bei der nächsten Steuererklärung einfacher habe. Die elektronischen Belege verwaltet eine zweite App namens "Mein Elster+". Die muss ich erst – Sie ahnen es schon – per PC autorisieren, dann geht es los.

Immerhin kann das Handy hier einen Vorteil ausspielen. Abfotografieren geht schneller, als Papierbelege mühsam am Drucker einzuscannen. Was nicht schneller geht als am Rechner: PDF-Belege aus E-Mails oder Dateien hochladen. Aber auch das ist irgendwann geschafft. Praktisch: Man kann die Belege gleich der richtigen Kategorie zuweisen ("Spenden", "Handwerkerkosten") und den Rechnungsbetrag markieren, damit er automatisch übernommen wird.

Meine Tochter fummelt derweil auf ihrem Handybildschirm die noch fehlenden Daten in die Elster-Steuerformulare. Da das bei ihr nicht viele Punkte sind, ist das kein Problem. Am Ende geht es plötzlich ganz schnell: Noch einmal checken, abschicken, fertig.

Fazit: Für einfache Steuererklärungen ist Elster – ob am PC oder am Handy – eine gute Alternative zu kostenpflichtigen Programmen.

Zweites Fazit: Wer lieber am Handy arbeitet als am Rechner, kann das auch bei der Steuererklärung tun. Aber einfach und mühelos wird es davon noch lange nicht. Oder, um es mit dem Kind zu sagen: "Und das soll ich jetzt jedes Jahr machen?"

Über die Expertin: Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen. Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.
Interessiert Sie, wie unsere Redaktion arbeitet? In unserer Rubrik "So arbeitet die Redaktion" finden Sie unter anderem Informationen dazu, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte kommen. Unsere Berichterstattung findet in Übereinstimmung mit der Journalism Trust Initiative statt.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.