• Ob Handy, Strom oder Fitnessstudio: Vielen sind die Hürden einer Vertragskündigung zu hoch.
  • Seit dem 1. März 2022 geht Kündigen allerdings leichter und schneller: Darauf sollten Sie achten.

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Ein Abo, das kaum genutzt wird, Corona oder zu hohe Kosten - es gibt viele Gründe, um Verträge zu kündigen. Wie eine repräsentative Online-Umfrage "So kündigt Deutschland" der Innofact AG im Auftrag von Aboalarm zeigt, fällt es jüngeren Menschen jedoch leichter, sich von einem Vertrag loszureißen. Verbraucherinnen und Verbraucher unter 30 kündigten im Jahr 2021 im Schnitt zwei Verträge, bei den über 50-Jährigen war es nur einer.

Am häufigsten verabschieden sich die Deutschen von ihren Strom- und Gasanbietern (24 Prozent), gefolgt von Handyverträgen (22 Prozent). Treu bleiben sie hingegen vor allem Zeitschriften und Zeitungen: Solche Abos kündigten lediglich 18 Prozent. Auch ihre Kfz-Versicherungen wechseln mit 17 Prozent eher wenige.

Viele kündigen ihre Verträge, um danach zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Wer seinen Vertrag zu teuer findet, muss jedoch nicht gleich den Anbieter wechseln. Denn oft lohnt es sich, zunächst eine Kündigung anzukündigen. Der Grund: Oftmals folgt daraufhin ein besseres Angebot. Jeder vierte Verbraucher hat das mittlerweile erkannt – und kündigt nur, um bessere Konditionen zu erhalten.

Kündigungsfrist zum Laufzeitende beachten

Einige Verbraucherinnen und Verbraucher gaben bei der Umfrage an, dass ihnen bei einer Vertragskündigung zu viele Steine in den Weg gelegt würden. Die größte Hürde: die Kündigungsfrist einzuhalten. Fast die Hälfte der Teilnehmenden (43 Prozent) erklärte, diese leicht zu verpassen. In der Regel laufen Verträge, die noch vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, für mindestens ein oder zwei Jahre. Nach einem Jahr verlängert sich der Vertrag meist automatisch.

"Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, kündigen Sie rechtzeitig", empfiehlt die Verbraucherzentrale. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Es lohnt sich also, den Vertrag drei Monate vor Laufzeitende aufzulösen. Eine Notiz im Kalender kann dabei helfen, diese Frist nicht zu verpassen.

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Neue Regelungen seit 1. März machen das Kündigen leichter

Seit dem 1. März 2022 ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Kundinnen und Kunden können dadurch schneller kündigen und auch kürzere Vertragslaufzeiten vereinbaren. Seit Dezember 2021 gibt es eine ähnliche Neuerung bereits für Telekommunikationsverträge, also Handy, Telefon oder Internet.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die seit dem 1. März 2022 einen Vertrag abgeschlossen haben, können diesen nach Ablauf der Erstlaufzeit innerhalb eines Monats beenden. Laut der Verbraucherzentrale kommen sie "nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit [...], wenn Sie wollen, spätestens einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung aus dem Vertrag heraus". Christopher Vernon von der Verbraucherzentrale Niedersachsen sagte dem NDR: "Bei vielen Verträgen sind stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und monatlich gekündigt werden kann."

Statt komplizierten Kündigungsprozessen müssen Firmen außerdem mittlerweile einen Kündigungsbutton im Internet zur Verfügung stellen. Und: Am Telefon abgeschlossene Verträge müssen noch einmal schriftlich bestätigt werden. Die neuen Regelungen sollen laut Gesetz "auf einen verbesserten Schutz der Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen [zielen]".

Kundinnen und Kunden sollten beim Abschluss eines neuen Vertrags überprüfen, ob dieser den neuen Regelungen unterliegt, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Verwendete Quellen:

  • Repräsentative Umfrage "So kündigt Deutschland" den Innofact AG im Auftrag von Aboalarm vom 31. März 2022
  • Verbraucherzentrale.de: "Gesetz für fairere Verträge: mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten" (25.02.2022)
  • NRD.de: "Neue Vertragslaufzeiten: Verträge einfacher kündigen" (01.03.2022)
  • Bundesministerium der Justiz: "Gesetz für faire Verbraucherverträge" (17.08.2021)

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