Jeden Monat treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft, im Januar sind es stets besonders viele. Unter anderem wird die Mehrwertsteuer auf E-Books gesenkt und Bahnfahren wird auf vielen Strecken billiger – wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.

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Mehrwertsteuer

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books und Bahnfahrten

Ab Januar gilt für E-Books sowie für Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form nicht mehr der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, sondern der ermäßigte von sieben Prozent. Die Minderung gilt nicht für DVDs und CDs. Eine andere Produktgruppe rutscht zu Jahresbeginn ebenfalls in die Klasse der Sieben-Prozent-Artikel: nämlich Tampons, Binden und Menstruationstassen – also alles, was die Monatshygiene betrifft.

Ebenfalls mit nur noch sieben Prozent werden künftig Bahnfahrkarten im Fernverkehr besteuert. Das betrifft Strecken über 50 Kilometer. Bahnkunden können auf diesen Distanzen also mit spürbar niedrigeren Preisen rechnen. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten ist ein Punkt im Klimapaket der Bundesregierung. Eine Berufsgruppe darf ab Januar übrigens kostenfrei mit der Bahn fahren: Soldatinnen und Soldaten.

Gesundheit

Neue Rezepte, bessere Erreichbarkeit der 116 117

Für Patientinnen und Patienten ändern sich ab dem kommenden Monat ebenfalls ein paar Dinge: So wird die ärztliche Bereitschaft unter der Nummer 116 117 ab Januar rund um die Uhr erreichbar sein. Dort wird medizinischer Rat erteilt und es werden Arzttermine in zumutbarer Entfernung vermittelt, die maximale Wartezeit soll vier Wochen betragen. Neu ist auch, dass nicht nur Facharzttermine vergeben werden, sondern auch Termine bei Haus- und Kinderärzten.

Zudem wird es für chronisch kranke Menschen, die zum Beispiel an Diabetes leiden, einfacher, ihre Medizin zu bekommen. Denn es gibt nun sogenannte Wiederholungsverordnungen, also Rezepte, auf denen steht, dass die Patienten die entsprechenden Medikamente bis zu viermal in der Apotheke kaufen können, ohne vorher jedes Mal zum Arzt gehen zu müssen.

Eher nicht so gut ist die Nachricht, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt - und zwar von 0,9 auf 1,1 Prozent. Allerdings bleibt der Beitrag – der zusätzlich zu den "normalen" 14,6 Prozent, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, gezahlt werden muss – bei vielen Kassen stabil. Andere ziehen indes deutlich an. Eine Übersicht gibt es unter www.krankenkassen.de.

Pflege

Pflege: Entlastung für Angehörige

Neues gibt es auch aus dem Pflegebereich. So werden Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die ihre Pflege nicht selbst zahlen können, nicht mehr so schnell zur Kasse gebeten. Generell ist es so, dass das Sozialamt einspringt, wenn der zu Pflegende kein Geld mehr hat. Allerdings kam es bislang recht zügig auch auf die Angehörigen - also die Kinder - zu, um sich Geld zurückzuholen.

Ab Januar gilt jedoch: Wer nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr einnimmt, muss für die Pflege der Eltern nichts zahlen. Dabei müssen die Kinder nicht nachweisen, dass sie nicht so viel verdienen. Es wird einfach davon ausgegangen. Erst wenn das Sozialamt eine andere Vermutung hat, wird es auf die Angehörigen zukommen.

Zu den 100.000 Euro gehören der Bruttolohn, aber auch andere Einkünfte, etwa Kapitalanlagen. Abgezogen werden Werbungskosten und alles, was üblicherweise in der Steuererklärung abgesetzt werden kann.

Steuer

Steuerfreibeträge steigen

Wie in jedem Jahr steigen auch in diesem Januar die Steuerfreibeträge, also jene Beträge, die nicht versteuert werden müssen. Für Alleinstehende sind künftig 9.408 Euro pro Jahr steuerfrei, 2019 waren es 240 Euro weniger. Auch der Kinderfreibetrag wird höher: 5.172 Euro sind es künftig pro Kind (+ 192 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung werden angehoben. Das bedeutet vor allem für Besserverdienende, dass mehr Beiträge fällig werden. Lag die Grenze bislang bei 4.537,50 Euro, liegt sie nun bei 4.687,50. Erst oberhalb dieses Betrags beginnt die beitragsfreie Zone.

Auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde die Grenze angehoben: auf 6.900 Euro (+ 200 Euro) im Westen und 6.450 Euro (+ 300 Euro) im Osten. Gesenkt wird hingegen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung - und zwar um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent.

Lohn und Wohnen

Mindestlöhne und Hartz-IV-Sätze steigen

Höher wird ab dem 1. Januar 2020 der Mindestlohn. Waren es bislang 9,19 Euro pro Stunde, sind es künftig 9,35 Euro. Der Mindestlohn gilt branchenübergreifend, einige Branchen haben aber ihre eigenen (höheren) Mindestlöhne - auch von ihnen werden im kommenden Jahr einige anwachsen. So bekommen zum Beispiel Pflegekräfte 30 Cent mehr pro Stunde (im Osten dann: 10,85 Euro; im Westen: 11,35 Euro).

Auch die Sätze für Sozialhilfeempfänger steigen zu Jahresbeginn, für Alleinerziehende beispielsweise um acht Euro auf 432 Euro pro Monat, für Paare um sieben Euro auf 389 Euro (pro Person) und für Kinder unter fünf Jahren um fünf Euro auf 250 Euro.

Mehr Wohngeld

Zu Jahresbeginn tritt darüber hinaus eine Wohngeldreform in Kraft. Sie ermöglicht es, dass künftig mehr Menschen diese Hilfe bekommen können. Es sollen davon vor allem all jene profitieren, die in Städten mit hohen Mieten wohnen und nicht schlecht verdienen, aber eben nicht gut genug, um sich eine Wohnung ohne Probleme leisten zu können.

Strom wird wohl teurer

Zum Thema Wohnen gehören auch die Stromkosten - und die werden 2020 höchstwahrscheinlich bei vielen Kunden steigen. Die Stiftung Warentest hat ausgerechnet, dass der Strom in einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden neun Euro mehr kosten könnte. Ein Grund ist die Erhöhung der EEG-Umlage, ein anderer die Erhöhung der Netzentgelte.

Kassenbons

Kassenbon-Pflicht, BPA-Verbot

Unter Umweltaspekten umstritten ist eine weitere Neuregelung, die zum 1. Januar in Kraft tritt: Ab diesem Zeitpunkt müssen Einzelhändler ihren Kunden immer einen Kassenbon ausdrucken.

Zudem müssen elektronische Kassensysteme künftig vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Beides soll verhindern, dass bei den Einnahmen betrogen wird und möglicherweise Steuern hinterzogen werden.

Eine weitere Änderung betrifft ebenfalls unter anderem die Kassenzettel: Ab dem 2. Januar ist es nämlich EU-weit untersagt, Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler auf Thermopapier zu bringen. Dieses Papier wird außerdem mitunter für Bahntickets verwendet. BPA greift in den Hormonhaushalt ein und kann sich schädlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit auswirken.

Verwendete Quellen:

  • Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Das ändert sich 2020 für Verbraucher
  • Webseite der Bundesregierung: Neuregelungen Januar 2020: Verbindliches Klimaschutzziel und Mindestvergütung für Auszubildende
  • Webseite der Stiftung Warentest: Neuerungen in 2020: Das ändert sich im Jahr 2020
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