Aktuell erhalten viele Versicherte ihre Beitragsrechnung für die Kfz-Police des Jahres 2024. Dabei lohnt es sich, genau hinzuschauen: Denn selbst hinter einer niedrigeren Summe könnte sich eine Erhöhung verstecken. Wir erklären Ihnen, wie Sie herausfinden, ob Sie betroffen sind.

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Da liegt sie im Briefkasten, die Rechnung für die Kfz-Versicherung. Glück hat, wer keinen höheren Betrag als letztes Jahr zu zahlen hat. Aber Vorsicht, dahinter und sogar hinter einer niedrigeren Summe als im Vorjahr kann sich eine Preiserhöhung verstecken, informiert "Finanztip". Dann könnte der Versicherer Rabatte etwa nach einem unfallfreien Jahr und damit günstigeren Beitragssätzen mit einer Erhöhung bereits verrechnet haben.

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Der Vergleichsbetrag kann sich gut verstecken

Zwar muss der Anbieter so eine versteckte Erhöhung auf der Rechnung ausweisen - separat für Kasko und Haftpflicht - und einen Vergleichsbetrag aus dem Vorjahr nennen. "Doch der ist im Rechnungsformular häufig nicht so einfach zu finden", sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Geldratgebers.

Nur wenn der aktuelle Betrag im Vergleich nicht gestiegen ist, hat keine Preiserhöhung stattgefunden. Ist er gestiegen, hat man ein Sonderkündigungsrecht, das einen Monat ab Zugang der Rechnung gilt.

Vergleichsbetrag mit Rechenformel selbst ausrechnen

Mit einer Rechenformel kann man den Vergleichsbetrag aber auch selbst ausrechnen: Dazu multipliziert man den alten Beitrag in Euro mit dem neuen Beitragssatz in Prozent und teilt durch den alten Beitragssatz.

Beispiel für eine Kfz-Haftpflicht:

  • Der alte Beitrag beläuft sich auf 500 Euro und auf der neuen Rechnung stehen nur 480 Euro. Der Versicherte stieg aber von der Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 (alter Beitragssatz: 49 Prozent/0,49) in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 Prozent/0,46) auf.
  • Die Rechnung lautet: 500 Euro mal 0,46 geteilt durch 0,49 ist gleich 469,39 Euro. Hier ist der Vergleichsbetrag kleiner als der neue Rechnungsbetrag - also gab es eine versteckte Beitragserhöhung.

(dpa/cze)

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