Zum 30. November bietet sich für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wieder die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem Anbieter mit günstigeren oder besseren Angeboten zu wechseln. Dabei gilt es aber nicht nur darauf zu achten, die Frist nicht zu verpassen.

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Mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung lassen sich bestenfalls mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Doch wer dem bisherigen Anbieter kündigen will, sollte Preise und benötigte Leistungen bei anderen Versicherern zuvor gut und möglichst vielfältig vergleichen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

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Auch Vergleichsportale haben Eigeninteresse

Angebote sollte man sich nicht nur über Vergleichsportale, sondern auch noch von verschiedenen Versicherern direkt online, telefonisch oder vor Ort einholen. Hintergrund: Vergleichsportale sind zwar gut für einen schnellen Preisvergleich. Aber wie auch ein Vermittler vor Ort erhalten sie laut den Verbraucherschützern eine Provision für einen geschlossenen Vertrag.

Zudem nähmen Portalanbieter oft nur ausgewählte Gesellschaften und Tarife auf. Sie bilden also nicht zwingend die gesamte Angebotspalette ab. "Einen breiten und unabhängigen Marktvergleich bekommen Sie daher nicht unbedingt", so die Verbraucherschützer.

Wer unabhängige Beratung und weitere Infos benötigt, kann zum Beispiel Testberichte der Stiftung Warentest zur Hilfe nehmen oder sich direkt beraten lassen: Etwa bei der Verbraucherzentrale vor Ort oder einem behördlich zugelassenen Versicherungsberater. Diesen kann man über den Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) finden. Solche Beratungen durch unabhängige Fachleute kosten zwar, können sich aber laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beim Wechsel zu einem günstigeren Anbieter wieder auszahlen.

Wann endet das Versicherungsjahr?

Unerlässlich: Prüfen Sie vorher Ihren Vertrag, ob Sie überhaupt jetzt kündigen können. Zwar endet der Vertrag bei vielen, oft älteren Policen mit dem Kalenderjahr, also am 31. Dezember. Bei einer Kündigungsfrist von in der Regel einem Monat müsste das Kündigungsschreiben in dem Fall spätestens am 30. November beim Anbieter vorliegen.

Aber: Laut der Verbraucherzentrale sind einige große Versicherer dazu übergegangen, das Versicherungsjahr wieder genau an dem Datum zu beginnen, an dem das Auto angemeldet wurde. Entsprechend muss dann die Kündigung einen Monat vor diesem Datum eingegangen sein.

Möglicherweise hat man aber auch ein Sonderkündigungsrecht. Beispielsweise, wenn ein Versicherer die Prämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall eingetreten ist, oder sich Leistungen ändern.

Wie kündige ich?

Am besten kündigt man schriftlich und nachweislich - am sichersten postalisch mit einem Einschreiben - und fordert aktiv eine Bestätigung der Kündigung ein. Wer online kündigen will, sollte vorsorglich einige Wochen mehr Zeit einplanen, um gegebenenfalls nachträglich ein Einschreiben schicken zu können, falls keine Antwort kommt, so die Verbraucherschützer. Sie raten, auch für den postalischen Weg genug Puffer einplanen.

Wichtig: Erst dann die alte Police kündigen, wenn die neue final geschlossen wurde und der Versicherungszeitraum lückenlos anschließt. (dpa/cze)

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