Die Beiträge für die Krankenkassen sind mit dem neuen Jahr gestiegen. In manchen Fällen stehen gesetzlich Versicherten jedoch Reduzierungen zu. Für Privatversicherte kann sich ein anderer Tarif lohnen.

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Ob nach einer Beitragssteigerung oder aufgrund einer finanziellen Notlage: Wem die Beiträge seiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse irgendwann über den Kopf wachsen, muss nicht verzweifeln. In manchen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Belastung zu senken.

Gerade bei freiwillig gesetzlich Versicherten wie Selbstständigen und Freiberuflern kann das Erwerbseinkommen, anhand dessen sich die Krankenkassenbeiträge berechnen, stark variieren. In Zeiten dürftiger Auftragslage können sie so unverhältnismäßig stark belastet sein.

Liegen ihre prognostizierten Einnahmen im laufenden Jahr voraussichtlich um mehr als 25 Prozent unter denen des Vorjahres, können Betroffene bei ihrem Versicherer einen Antrag auf Beitragsreduzierung stellen. Als Nachweis genügt laut der Verbraucherzentrale NRW etwa ein Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer. Für abhängig Beschäftigte gibt es die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht.

Wie Privatversicherte sich Geld sparen können

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Versicherte die Möglichkeit, zum Beispiel in den Standard- oder Basistarif zu wechseln. Damit werden die Prämien, aber auch die Leistungen gekürzt. Der Standardtarif entspricht laut PKV-Verband etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dessen Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Der Standardtarif steht aber nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind.

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In den PKV-Basistarif können Versicherte wechseln, die im Sinne des Sozialrechts bedürftig sind oder nach dem 1. Januar 2009 ihren Wechsel von der GKV in die PKV vollzogen haben. Auch hier sind die Leistungen mit denen der GKV vergleichbar, der Beitragssatz darf allerdings die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen.

Zudem können Privatversicherte, die ihre Prämien über Monate hinweg nicht zahlen, unter Umständen auch in den Notlagentarif umgestellt werden. Dieser erstattet dem Bund der Versicherten zufolge nur die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft. (dpa/bearbeitet von mak)

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