Betrüger lassen sich immer neue Maschen einfallen, um Internetnutzer beim Online-Shopping zu prellen. Ärger gibt es oft außerdem um die Bezahlung von Waren. PayPal, Klarna, Kauf auf Rechnung: Worauf Kundinnen und Kunden bei diesen Optionen achten sollten und welche Fallen es gibt.

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Bei eBay Kleinanzeigen verkaufen private Nutzer meist lokal Dinge, die sie nicht mehr brauchen. Interessenten sehen sich Gitarre, Uhr oder Regal an und bezahlen bar. Manchmal bekommen Anbieter aber ein scheinbar verlockendes Angebot – bei dem sie am Ende viel Geld verlieren.

PayPal-Betrug ohne PayPal

Vor einer ausgefeilten Betrugsmasche warnt etwa das Landeskriminalamt Niedersachen. Der Verkäufer bekommt per Mail das Angebot, den Artikel sofort zu kaufen. Der Interessent aus dem Ausland will per PayPal zahlen und die Versandkosten übernehmen.

Stimmt der Verkäufer zu und gibt seine Zahlungsinformationen heraus, bekommt er eine Mail über einen Zahlungseingang, die scheinbar von PayPal stammt. Jetzt soll der Verkäufer die in der Summe enthaltenen Versandkosten an eine Spedition oder Reederei überweisen, damit die Ware abgeholt wird. Meist handelt es sich dabei um mehrere Hundert Euro.

Macht er das, ist er hereingefallen. In Wahrheit war die PayPal-Mail gefälscht und es ist kein Geld eingegangen. Die Überweisung landete auf dem Konto der Betrüger – das Geld ist also weg.

Internetnutzer sollten bei solchen Angeboten genau hinsehen, rät die Polizei: Oft schicken Kriminelle schlecht übersetzte Textbausteine und gehen nicht konkret auf den Artikel ein. Wichtig ist außerdem, sich nicht auf Informationen per Mail zu verlassen, sondern einen Blick aufs eigene PayPal-Konto zu werfen.

Diese Masche ist nur eine von vielen, mit denen Kriminelle Internetnutzer abzocken. Oft sind Käufer betroffen: Manchmal liefern unseriöse Shops Waren nicht oder schicken mangelhafte Artikel.

Wie bekommen die Kundinnen und Kunden jetzt ihr Geld zurück? Und worauf sollten sie bei den Bezahlmethoden achten, die Shops anbieten? Oft lauern hier Fallen, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

Welche Bezahlmethoden sicher sind

Bei Online-Shops wählen Kunden meist zwischen mehreren Bezahlmethoden aus. Aber nicht alle sind gleich sicher.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, immer auf Rechnung einzukaufen. Kunden zahlen dabei erst, wenn sie die Ware erhalten haben. Gibt es Probleme, müssen sie nicht versuchen, das Geld wiederzubekommen. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt diese Bezahlmethode. Ein Betrug sei unwahrscheinlich.

Eine weitere sichere Option ist für die Experten die Lastschrift: Kunden können im Betrugsfall innerhalb von acht Wochen das Geld zurückbuchen lassen. Auch eine Zahlung via Kreditkarte kann zurückgebucht werden.

Problematisch wird es, wenn Käufer Waren per Vorkasse bezahlen sollen. Erhalten sie die Ware nicht oder ist sie fehlerhaft, ist das Geld weg. Falls ein Händler ausschließlich diese Zahlungsmöglichkeit akzeptiert, sollten Kunden überlegen, ob sie dort wirklich einkaufen wollen, rät Rehberg – erst recht bei hohen Summen.

Auch über Bezahlsysteme wie PayPal und Klarna zahlen Käufer vorab, allerdings bieten diese einen Käuferschutz. Für die Stiftung Warentest sind sie deshalb "generell sicher". Aber bei der Nutzung drohen mitunter Fallen, wenn Kunden nicht genau hinsehen.

Vorsicht bei Rechnungskäufen über PayPal und Klarna

Damit sich kleine Händler nicht um Zahlungsabwicklungen kümmern müssen, bieten PayPal und Klarna ihnen den Verkauf auf Rechnung an. Bei einem Kauf begleichen die Dienste die offene Summe umgehend an den Shop. Der Käufer zahlt das Geld spätestens nach 14 Tagen an PayPal oder Klarna und nicht an den Händler.

Für Kunden gibt es hierbei aber nicht die Sicherheit wie bei einem normalen Kauf auf Rechnung. Denn wenn der Käufer nicht zahlt, weil die Ware nicht ankommt oder defekt ist, würden die Dienste trotzdem das Geld einfordern – "oft unter Androhung eines Mahnverfahrens", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg.

Käufer fühlten sich davon unter Druck gesetzt, bei den Verbraucherschützern gingen Beschwerden ein. Dass bei Schwierigkeiten ein weiterer Akteur mitmische, mache "die Sache kompliziert und nervig", sagt die Expertin.

Klarna und PayPal erklären dagegen, dass offene Rechnungen ausgesetzt würden, wenn Artikel nicht eintreffen. Käufer müssten dann den Kundenservice informieren.

Laut Sprecher David Zahn fordert der Dienst von Händler und Transportfirma Nachweise zu Versand und Zustellung. Liegen sie nicht vor, muss der Kunde nichts zahlen. Auch PayPal fragt nach eigenen Angaben bei den Händlern nach, ob "die Ware retourniert oder gar nicht erst ausgeliefert wurde".

Aufpassen beim Käuferschutz

PayPal, Klarna, eBay und andere Anbieter werben mit einem kostenlosen Käuferschutz. Damit sind Betrugsopfer in vielen Fällen abgesichert, Schäden werden ersetzt. "Das ist eine hilfreiche Ergänzung zu den gesetzlichen Rechten der Kunden", sagt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest. Allerdings handele es sich dabei nicht um einen "Rundum-Sorglosschutz" für jedes Problem.

Auch Verbraucherschützerin Rehberg findet den "Käuferschutz grundsätzlich eine gute Sache. Aber man muss vorher genau hinschauen, für was dieser überhaupt gilt." Hat der Käufer beispielsweise die Ware nicht erhalten, aber der Verkäufer legt einen Versandbeleg vor, springen Klarna und PayPal nicht ein.

Oft liegt der Teufel im Detail: Bei Klarna greift der Käuferschutz nicht, wenn Kunden per Sofortüberweisung gezahlt haben, die der Händler als eigenständige Zahlart anbietet. Anders ist es, wenn der Shop dieselbe Zahlart über eine Klarna-Integration abwickelt.

Haben Kunden mangelhafte Ware erhalten und wollen das Geld zurück, müssen sie sie zurücksenden. Der PayPal-Käuferschutz fordert dafür einen Versandbeleg mit Namen der Transportfirma, Versanddatum und Adresse von Empfänger und Absender. Schickt der Käufer die Ware per Brief und hat deshalb keinen Beleg, gibt es keine Erstattung.

Es gibt weitere Fallen: Bei PayPal ist es möglich, Geld ohne Gebühren an Freunde zu senden. Manche Händler wollen Käufer überreden, Geld auf diesem Weg zu senden statt über eine normale PayPal-Transaktion. Darauf sollten diese sich keinesfalls einlassen, warnt Stiftung-Warentest-Expertin Pallasch. Denn dann gilt der Käuferschutz nicht. Zudem können "Vorschläge für Geschäfte außerhalb des offiziellen Rahmens darauf hinweisen, dass es sich um Betrügereien handelt".

So erkennen Kunden vertrauenswürdige Shops

Wenn der Händler seriös ist, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Problemen kommt. Käufer können sollten sich deshalb das Impressum eines Shops ansehen. Fehlt es oder ist es unvollständig, ist das ein Indiz für einen Fake-Shop. Außerdem können Sie die Kundenservice-Telefonnummer anrufen und googeln, ob es mit dem Shop schon Probleme gab.

Hilfreich ist außerdem das unabhängige "Trusted Shops"-Gütesiegel, mit dem Händler als vertrauenswürdig eingestuft werden. Aber auch hier müssen Käufer aufpassen, denn Betrüger können das Siegel fälschen. Sicherheitshalber sollten sie einen Blick auf die Trusted-Shops-Homepage werfen, dort sind alle ausgezeichneten Händler aufgeführt.

Das Magazin "Finanztest" der Stiftung Warentest beschäftigt sich in der August-Ausgabe ausführlich mit dem Käuferschutz und nimmt die Angebote verschiedener Anbieter unter die Lupe.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Julia Rehberg, Abteilungsleiterin Handel, Dienstleistungen, Telekommunikation, Kollektiver Rechtsschutz, Verbraucherzentrale Hamburg
  • Gespräch mit Stephanie Pallasch, Projektleiterin Geldanlage, Altersvorsorge, Kredite und Steuern bei der Stiftung Warentest
  • Gespräch mit David Zahn, Sprecher von Klarna
  • Gespräch mit einer PayPal-Sprecherin
  • Landeskriminalamt Niedersachen: Kleinanzeigenverkäufer aufgepasst: Vorsicht vor angeblichen PayPal-Zahlungen
  • Verbraucherzentrale Hamburg: Wie zahlen beim Online-Shopping,
  • Stiftung Warentest: Online-Shopping: Sicher vor Betrug im Internet,
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