"Nein, danke - ich möchte nichts abonnieren!" Lästige Werbeanrufe abzuwimmeln, ist kein schöner Zeitvertreib. Und niemand muss es sich gefallen lassen. So legen Sie Beschwerde gegen unerwünschte Anrufe ein.

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Sie erhalten häufig Anrufe von Unternehmen, die ihre Dienstleistungen oder Waren bewerben wollen? Dann sollten Sie zu Stift und Papier greifen, denn erdulden müssen Sie solche Gespräche nicht. Ein unerlaubter Werbeanruf liegt laut der Bundesnetzagentur vor wenn:

  • Sie angerufen werden und in dem Gespräch für Produkte oder Dienstleistungen geworben wird und
  • Sie dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.

Werbeanrufe, die man nicht ausdrücklich erbeten hat, stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb verboten. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann.

So legen Sie Beschwerde ein

Beschweren können Sie sich bei der Bundesnetzagentur per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck. Diese kann solche Firmen dann zur Rechenschaft ziehen. Diese Angaben sind für Ihre Beschwerde wichtig:

  • Ihre persönlichen Daten sowie Datum und Uhrzeit des Anrufes
  • Wenn möglich die in Ihrem Telefon (Display) angezeigte Rufnummer.
  • Name des Anrufers und/oder des werbenden Unternehmens.
  • Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wurden.
  • Auskunft darüber, ob Sie eine Einwilligung in den Erhalt des Werbeanrufs erteilt haben.
  • Haben Sie die Einwilligung eventuell später widerrufen und dennoch weitere Anrufe erhalten?
  • Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs.
  • Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Werbeanruf stehen (Vertragsunterlagen, Prospekte, Schriftverkehr).

Aktueller Fall: 145.000 Euro Strafe

Firmen, die Verbraucher ungewollt mit ungewollter Werbung am Telefon (Cold Calls) überziehen, können von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Jüngst hat die Behörde wieder eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Webeanrufe gegen eine Firma verhängt.

Die Anrufe seien erfolgt, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten. Vielen seien zudem Abos für Hörbücher, Zeitschriften, Streaming-Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen untergeschoben worden.

Warnung vor "Phishing"-Anrufen

Die Bundesnetzagentur warnt in dem Zusammenhang aber auch vor möglichen Trickbetrügern: Nicht immer stehen Unternehmen hinter unerwünschten Anrufen, häufig handelt es sich um das sogenannte Phishing: Bei dieser Betrugsmasche versuchen Kriminelle, Daten bis hin zu TAN-Nummern fürs Onlinebanking von den Angerufenen zu erfragen. Diese Fälle kann die Bundesnetzagentur nicht weiterverfolgen, Betroffene sollten sich immer sofort an die Polizei wenden. (af)

Verwendete Quellen:

  • dpa
  • Bundesnetzagentur
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