Sie werden oft unerbeten von Firmen angerufen und fühlen sich dadurch gestört? Solche Werbeanrufe stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb verboten. So können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Mehr News zu Finanzen und Verbrauchern finden Sie hier

Wenn Werbeanrufe unerbeten und belästigend sind, kann man sie bei der zuständigen Bundesnetzagentur melden. Das müssen Betroffene dabei beachten.

Präzise Angaben zum Werbeanruf

Für eine Beschwerde benötigt die zuständige Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren.

Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines möglichen Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.

Diese Strafen drohen Unternehmen

Firmen, die Verbraucher mit ungewollter Werbung am Telefon überziehen, können von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Man spricht bei solchen Werbeanrufen von sogenannten "Cold Calls".

Kürzlich hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen ein Pay-TV-Unternehmen verhängt, das nach Angaben der Behörde das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet hat und gegen das bereits mehrfach Bußgelder verhängt worden sind. Mehr als 1.000 Anzeigen gegen das Unternehmen seien aufgrund der jüngsten Cold-Call-Welle bis zuletzt eingegangen.

Wann sind Werbeanrufe rechtswidrig?

Werbeanrufe sind immer dann rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Telefonat. Der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.

Hier können Sie sich beschweren

Beschwerde-Kontakt:

Bundesnetzagentur

Nördeltstr. 5

59872 Meschede

Tel.: 0291/99 55 206

Fax: 0632/19 34 111

E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

(tae/dpa)

Anschlag in Straßburg

Anschlag in Straßburg: Chérif Chekatt erhielt vor Tat Anruf aus Deutschland

Der mutmaßliche Attentäter von Straßburg, Chérif Chekatt, hat kurz vor seiner Tat einen Anruf aus Deutschland erhalten. Der 29-Jährige habe das Gespräch aber nicht angenommen. Die große Frage lautet: Wer hat Chekatt​​​​​​​ angerufen? Und warum?
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.