Für manche ist der regelmäßige Gang ins Fitnessstudio liebgewonnene Routine. Das ist ab sofort nicht mehr möglich. Doch was ist mit dem Mitgliedsbeitrag? Muss er weiter gezahlt werden?
Das Coronavirus breitet sich aus und hat auch unser gesellschaftliches Leben immer mehr im Griff. Veranstaltungen werden abgesagt, Theater müssen schließen, Fitnessstudios machen zu. Da stellt sich die Frage: Was passiert mit Tickets oder Mitgliedschaften?
Grundsätzlich gilt: "Wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, muss es auch keine Gegenleistung geben", erklärt Eugénie Zobel von der Stiftung Warentest. Das bedeutet: Das Geld für ein Ticket müsste eigentlich erstattet werden, Mitgliedsbeiträge müssten nicht unbedingt gezahlt werden, solange ein Sportclub geschlossen hat.
Das Problem derzeit: Machen alle Mitglieder von ihrem Recht Gebrauch, kann das einen Anbieter schnell in Bedrängnis bringen.
Fortzahlung trägt zur Stabilisierung der Wirtschaft bei
Wollen Verbraucher auf ihre Ansprüche nicht gänzlich verzichten, können sie die Mitgliedsbeiträge unter Vorbehalt weiter zahlen, rät Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Das kann man entweder im Überweisungsfeld eintragen oder dem Anbieter in einem Brief schriftlich mitteilen."
Zobel rät, mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. "Vielleicht lässt sich ja eine Lösung finden." Allerdings seien im Moment alle gefragt. Wer sich den Monatsbeitrag leisten könne, trägt damit auch seinen Teil zur Stabilisierung bei. "Die Situation ist ja schon außergewöhnlich." (af/dpa)
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