Wer Anzeige erstatten will, muss mit Wartezeiten rechnen. Manche scheuen womöglich aus anderen persönlichen Gründen den Gang zur Polizei. Gut zu wissen: Anzeige erstatten kann man in bestimmten Fällen auch online.

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Wo früher der Gang aufs Amt zwingend notwendig war, ist die Digitalisierung inzwischen etwas vorangekommen. Alle Personen, die sich innerhalb der Landesgrenzen aufhalten, können bei sogenannten Internetwachen - auch bekannt als Onlinewachen oder Elektronische Polizeireviere - bestimmte Eingaben online erledigen. Dazu zählt nicht nur das Erstatten von Strafanzeigen.

Wichtig: Die Onlinewache ersetzt nicht den Notruf

Bürger und Bürgerinnen sollten bei den virtuellen Polizeidienststellen unbedingt beachten, dass diese nicht den Notruf ersetzen. Hierzu bemerkt etwa die Polizei in Nordrhein-Westfalen auf der Website ihrer Onlinewache: "Bitte beachten Sie, dass wir in dringenden und zeitkritischen Fällen sowie Sachverhalten, welche Sofortmaßnahmen durch die Polizei erforderlich machen, eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Polizei empfehlen. Hierunter fallen zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Sachverhalte, bei welchen der Täter noch in der Nähe ist oder gerade flüchtet sowie Einbrüche und Tatorte, an denen Spuren gesichert werden müssen."

  • In solchen und ähnlich gelagerten Fällen, die dringendes Handeln der Polizei erforderlich machen, gilt es nach wie vor, die Notrufnummer 110 zu wählen.

Durch die Onlinewachen ermöglicht die Polizei in den Bundesländern eine moderne Kontaktaufnahme in Fällen, die nicht sofort bearbeitet werden müssen. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen wird so die Zugänglichkeit erheblich erleichtert. Nicht an eine Onlinewache wenden sollte sich, wer einen anonymen Tipp abgeben möchte, denn die Personalien sind bei der Online-Anzeigeerstattung mit anzugeben, und auch die eigene IP-Adresse kann gespeichert werden.

So finden Sie die Onlinewachen im Internet

Onlinewachen bieten viele verschiedene Möglichkeiten und Vorteile. So können Dokumente, die für den Fall relevant sind, oder Screenshots und Bilder "hochgeladen und zusammen mit der Anzeige an die Polizei übermittelt werden", wie es in einer Pressemitteilung der Polizei heißt. Weiter ist dort zu lesen: "Die zuständige Dienststelle setzt sich dann, soweit Rückfragen bestehen, mit der hinweisgebenden Person oder der Anzeigenerstatterin oder dem Anzeigenerstatter in Verbindung."

  • Eine Übersicht samt Verlinkungen über die Onlinewachen der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland bietet unter anderem das Bundeskriminalamt (BKA) im Internet an.

Die virtuellen Polizeidienststellen verschiedener Bundesländer bieten allerdings nicht alle den gleichen Leistungsumfang und die gleichen Funktionalitäten an. Auf den Bundesland-spezifischen Websites der verschiedenen Internetwachen wird ersichtlich, welche Möglichkeiten die jeweiligen Onlinewachen der Länder bieten.

So heißt es etwa von der Bayerischen Polizei: "Momentan ist eine Anzeigeerstattung über diese Internetseite nur bezüglich folgender Delikte möglich: Betrug mittels Online-Auktion, Fahrraddiebstahl, Fahrradunterschlagung, Sachbeschädigung an einem Fahrrad, Diebstahl von Teilen an einem Fahrzeug, Diebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kraftfahrzeug und Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug. Sollten Sie Opfer eines anderen Delikts geworden sein, werden Sie gebeten, sich mit der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeidienststelle oder einer anderen Polizeidienststelle in Bayern in Verbindung zu setzen."

Im Gegensatz dazu ist es bei der Thüringer Polizei auch möglich, "Hass im Netz" und "Betrug im Internet" zur Anzeige zu bringen.

Lob, Beschwerden, Hinweise, Fragen stellen: Diese weiteren Möglichkeiten bietet eine Onlinewache

Über die Erstattung einer Anzeige hinaus bieten Internetwachen den Bürgern vielfältige Funktionalitäten: So kann auf der Onlinewache der Polizei Berlin den Beamtinnen und Beamten auch schlicht ein Lob hinterlassen und Dank ausgesprochen werden.

Auch ist es möglich, sich zu beschweren, eine Frage zu stellen oder einen Hinweis zu geben. Wie bereits eingangs erwähnt, kann dies jedoch nicht anonym erfolgen. Dazu schreibt die Internetwache der Polizei Berlin auf ihrem Web-Auftritt: "Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten, werden die von Ihnen angegebenen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Erreichbarkeit gespeichert. Bei der Nutzung der Internetwache wird darüber hinaus auch Ihre IP-Adresse erfasst."

Zu guter Letzt ist es auch möglich, bei der Onlinewache der Berliner Polizei eine Versammlung unter freiem Himmel anzuzeigen. Diese und viele weitere andere Funktionen bieten auch andere Bundesländer. So kann etwa auf der Onlinewache der Polizei Brandenburg ebenfalls eine Versammlung angemeldet werden. Zusätzlich ist es dort auch möglich, Waffenanträge zu stellen, Korruption und Straftaten im Amt zu melden, ein Blitzerfoto einzusehen oder das Landespolizeiorchester Brandenburg für einen Auftritt anzufragen.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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