Der Wunsch: Ein Ruhestand ohne Geldsorgen, mit Reisen oder Restaurantbesuchen. Die Realität: sie sieht für viele ganz anders aus. Die Angst vor Altersarmut wächst.
Wie viel Geld wir später im Alter tatsächlich zur Verfügung haben werden, sagt einem der Rentenbescheid, der den meisten von uns einmal jährlich ins Haus flattert. Aber steht dort wirklich die real zu erwartende Rente schwarz auf weiß?
Was stellt der Rentenbescheid fest?
Mit dem Rentenbescheid werden Rentenart, Rentenbeginn, Rentenhöhe und gegebenenfalls Rentendauer festgestellt, schreibt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website. Das stimmt, beispielsweise steht gleich im ersten Absatz der Renteninformation, wann die Regelaltersrente beginnen wird. Dennoch sind viele der Angaben auf dem Bescheid für den Empfänger nicht auf den ersten Blick klar ersichtlich.
Wird auf dem Rentenbescheid die zu erwartende Brutto- oder Nettorente angegeben?
Die Bruttorente. Dieser Betrag gilt, wenn der Versicherte bis zum Rentenbeginn weiterhin Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre einzahlt.
Unter dem Punkt „Rentenanpassung“ ist im Bescheid davon die Rede, dass die Rente aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen höher ausfallen könnte. Also kein Grund zur Beunruhigung? Doch, denn es gibt viele Abzüge auf die ermittelte Rente.
Welche Abzüge gibt es auf die angegebene Bruttorente?
Von der Bruttosumme gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. Konkret sind dies die Einkommenssteuer, der Solidaritätszuschlag – der laut der Großen Koalition allerdings schrittweise abgeschafft werden soll – so wie eventuell die Kirchensteuer. Zudem müssen auch Rentner weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Der auf dem Bescheid angegebene zu erwartende Betrag reduziert sich damit noch einmal erheblich.
Welche Rolle spielt die Inflation bei der Berechnung?
Bei dem Betrag, der für die monatlich zu erwartende Rente genannt wird, ist der Kaufkraftverlust außen vorgelassen.
Allerdings warnt der Bund Deutsche Rentenversicherung in einem späteren Absatz in der Renteninformation: „Die ermittelten Beiträge sind – wie alle weiteren späteren Einkünfte (z.B. aus einer Lebensversicherung) - wegen des Anstiegs der Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen Geldentwertung (Inflation) in ihrer Kaufkraft aber nicht mit einem heutigen Einkommen in dieser Höhe vergleichbar (Kaufkraftverlust)."
Wie kann ich berechnen, wie viel Rente ich voraussichtlich tatsächlich netto erhalten werde?
Online gibt es zahlreiche Rentenrechner, mit denen jeder sich seine Abzüge von der Rente individuell ausrechnen kann. Empfehlenswert ist beispielsweise der Rechner von "Geld-Check".
Wer möchte, kann sich bei seinem Rentenbescheid zudem Hilfe von einem zugelassenen, unabhängigen Rentenberater holen.
Kann man den Bescheid anfechten?
Ja. Es gilt, den Bescheid genau zu prüfen. Zahlendreher, beispielsweise beim Jahreseinkommen, können so entdeckt werden. Es kann zudem sein, dass bei der Übermittlung der Daten durch den Arbeitgeber oder eine Behörde Fehler passiert sind oder dass Anrechnungen, beispielsweise von Auslandsaufenthalten, Ausbildungen oder Kinderbetreuungszeiten fehlen.
Wer dies festgestellt, kann schriftlich Widerspruch einlegen und den Bescheid anfechten. Wie man das macht, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Die Frist beträgt einen Monat, für im Ausland lebende Arbeitnehmer drei Monate. Gebühren fallen nicht an, auch ein Anwalt ist für den Widerspruch nicht zwingend notwendig.
Wer Hilfe sucht, kann sich aber an einen im Rentenrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Wird der Bescheid künftig übersichtlicher?
Die Deutsche Rentenversicherung wirbt damit, dass Rentenbescheide ab 2018 übersichtlicher und besser lesbar werden.
So sollen die wichtigsten Informationen künftig auf der ersten Seite des Bescheids zusammengefasst sein. Zudem hätten die Bescheide künftig ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis und einen Katalog mit Fragen und Antworten.
Kritik an den neuen Rentenbescheiden kommt vom Bundesverband der Rentenberater. Dadurch, dass die Rentenbescheide künftig kürzer werden, seien bestimmte Informationen kaum mehr zu finden, lautet die Kritik.
Was, wenn ich den Rentenbescheid nicht verstehe?
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eigene Beratungsstellen an, in denen Versicherte ihre Fragen und ihren individuellen Versicherungsverlauf kostenfrei klären können. Wer möchte, kann seinen Rentenbescheid auch von einem zugelassenen, unabhängigen Rentenberater prüfen lassen. Dies kostet dann allerdings Geld.
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