Viele Menschen scheuen sich, selbst engen Verwandten einen Blick auf ihr Konto zu erlauben. Aber was, wenn man wegen einer Krankheit oder durch einen Unfall nicht an sein Geld kommt? Gut dran sind die, die eine Kontovollmacht erstellt haben. Viele Banken bieten das an – häufig aber mit einer entscheidenden Lücke.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Zugegeben, es macht keinen Spaß, sich Gedanken über Krankheiten, Unfälle und ihre möglichen Folgen zu machen. Aber es ist wichtig. Dafür reicht ein kurzes Gedankenexperiment.

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Angenommen, Sie liegen acht Wochen im Krankenhaus und sind nicht in der Lage, die Banking-App auf Ihrem Handy zu bedienen – wie viele Mahnungen haben Sie bei Ihrer Rückkehr im Briefkasten? Oder Ihre betagten Eltern sind kaum noch in der Lage, ihre Finanzen zu verwalten – haben Sie eine Vollmacht, um sofort einspringen zu können?

Kontovollmacht ist ein wichtiger Vorsorgebaustein

Die Kontovollmacht ist eines der unbekannteren Vorsorgedokumente. Kein Wunder: Über Geld reden viele Menschen nicht offen und auch nicht darüber, ob sie jemandem den Zugriff auf ihr Konto gestatten möchten.

Dabei ist eine Kontovollmacht ein wichtiger Vorsorgebaustein, wenn man sich für den Fall absichern will, dass man vorübergehend - oder im Fall einer Demenz etwa dauerhaft - nicht handlungsfähig ist.

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Falls Sie sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, sind Sie nicht allein. Es lohnt sich aber, damit es Ihnen nicht so geht wie meinem Vater, als meine Mutter monatelang nicht ansprechbar war: Da stellte sich heraus, dass die Bank meiner Mutter die Vorsorgevollmacht, eigentlich das wichtigere und umfassendere Dokument, nicht akzeptierte. Sie verlangte eine Kontovollmacht – die sich nachträglich aber nicht mehr ausstellen lässt.

"Da hättet ihr euch besser früher drum gekümmert", kommentierte ein Jurist in der Familie. Ja, absolut – aber wir hätten es halt wissen müssen. Also: Selbst wer eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, für den ist zusätzlich eine Kontovollmacht ratsam. Diese zu erteilen, ist einfach: Fast alle Banken bieten eigene Formulare an.

Überraschend allerdings ist, wie unterschiedlich eine Kontovollmacht sein kann, je nach Bankinstitut. Die Stiftung Warentest hat 38 überregionale Banken, Direktbanken und Bausparkassen untersucht: Was können Bevollmächtigte mit einer Vollmacht tun? Können sie eine eigene Giro- oder Debitkarte für das Konto erhalten? Bekommen sie einen eigenen Zugang fürs Online-Banking?

Online-Banking muss häufig gesondert beantragt werden

Gerade beim Online-Banking tut sich eine überraschende Lücke auf: Nur bei zwei Banken im Test, Comdirect und DKB, enthält die Kontovollmacht automatisch einen Online-Zugang für Bevollmächtigte. Das ist bemerkenswert, da sich Online-Banking immer mehr zum Standard für Bankgeschäfte entwickelt. Gerade für Bevollmächtigte, die in einer anderen Stadt wohnen, kann es zur Hürde werden, wenn sie immer die Filiale des Kontoinhabers aufsuchen müssen.

Bei 17 weiteren Banken können Bevollmächtigte Online-Banking selbst beantragen – das ist kundenfreundlich. Bei den übrigen Instituten jedoch kann nur der Kontoinhaber den Antrag fürs Online-Banking stellen – das sollten Bevollmächtigte rechtzeitig bedenken. Wenn der Ernstfall eintritt und die Kontoinhaberin den Antrag nicht mehr stellen kann, ist es zu spät. Zwei Banken im Test, Quirion und ProCredit Bank, bieten sogar weder Online- noch Telefon-Banking für Bevollmächtigte an – hier läuft alles schriftlich.

Ähnlich bunt ist das Bild bei Bankkarten für Bevollmächtigte: Einige Banken bieten sie auf Antrag an, andere nicht – und auch die Gebühren unterscheiden sich.

Das bedeutet: Eine Kontovollmacht zu erstellen, ist einfach und sinnvoll. Bevollmächtigte sollten sich von Beginn an genau erkundigen, was sie mit der Vollmacht tun können und auf welchem Weg – damit sie im Ernstfall keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Über die Autorin

  • Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen.
  • Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.

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