Viele Riester-Sparer, die sich der Rente nähern, sind genervt. Wer jahrelang in einen Riester-Banksparplan eingezahlt hat, soll zum Renteneintritt häufig hohe Gebühren entrichten, um das angesparte Geld in eine Rentenversicherung zu überführen. Doch in einigen Fällen können Sie sich erfolgreich wehren.
Ich kenne wenige Menschen, die bei der Erwähnung von "Riester-Sparen" ein freundliches Lächeln beibehalten. Vielleicht ein paar Jüngere, die gar nicht wissen, was das überhaupt sein soll. Wir nicht mehr ganz Jungen dagegen haben den traurigen Abstieg der Riester-Rente vom Hoffnungsträger zum Sanierungsfall mitverfolgt. Hängen geblieben ist vor allem eines: Bei der Riester-Rente läuft eine Menge schief.
Rund 22 Jahre nach dem Start müssen Sparer leider feststellen, dass die staatlich geförderte Altersvorsorge ihr Ziel, private Vorsorge attraktiv und lukrativ zu machen, krachend verfehlt hat. Fairerweise will ich betonen, dass nicht alle Riester-Verträge wenig Rendite gebracht haben. Ein Teil ist ordentlich gelaufen, und das, obwohl die Verträge über weite Strecken in der ärgsten Niedrigzinsphase festgesteckt haben. Dafür konnten weder die Anbieter noch die Erfinder der Riester-Rente etwas.
Es gibt aber andere ärgerliche Haken, die auf das Konto der Anbieter gehen – etwa hohe Kosten beim Übergang in die Rentenphase. Die gute Nachricht an dieser Stelle: Solche Manöver müssen Kundinnen und Kunden nicht klaglos hinnehmen. Es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren, wie meine Kollegen herausgefunden haben. "Finanztest" erklärt hier, wie das gelingen kann.
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Man kann Hunderte Euro zurückbekommen
Ein Beispiel, das mich am meisten aufregt, sind Riester-Banksparpläne, bei denen zum Teil zu Rentenbeginn Hunderte Euro für den Abschluss einer Rentenversicherung berechnet werden – obwohl im ursprünglichen Vertrag ausdrücklich steht, dass keine erneuten Abschlusskosten anfallen. Für alle, die einen Riester-Bank- oder einen Fondssparplan haben, ist das besonders ärgerlich. Sie haben sich womöglich bewusst gegen eine Versicherung entschieden, um deren höhere Kosten zu vermeiden.
Am Ende kommt aber doch eine Versicherung ins Spiel: Spätestens ab dem 85. Geburtstag übernimmt bei Riester-Banksparplan-Besitzern ein Versicherer die Rentenzahlung. Deshalb überweist die Bank oder Sparkasse mit Rentenbeginn einen beträchtlichen Teil des Kapitals als Einmalbetrag an diesen Versicherer. Für diesen Schritt berechnet manch ein Anbieter beträchtliche Kosten – obwohl die Versicherer häufig zur eigenen Finanzgruppe gehören. Doch das müssen Riester-Sparer nicht klaglos hinnehmen: Viele haben sich erfolgreich gewehrt, einige erhielten Hunderte Euro zurück.
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Hilfe beim Bankberater suchen
Der wichtigste Tipp, den ich auch allen Bekannten gebe, die Riester-Abrechnungen erhalten: Lasst euch von den schwer verständlichen Kostenaufstellungen nicht abschrecken – und fragt im Zweifel nach, zum Beispiel bei eurem Bankberater. Die wichtigste Frage, die ihr stellen solltet: Werden für die Rentenversicherung Abschlusskosten fällig und wie hoch sind sie? Sind Abschluss- und Vertriebskosten für den Altersvorsorgevertrag enthalten, gibt es Chancen, dieses Geld zurückzuholen? Vor allem, wenn in den Bedingungen des ursprünglichen Vertrags ausdrücklich festgehalten ist, dass für den Altersvorsorgevertrag keine erneuten Abschlusskosten anfallen.
In solchen Fällen heißt es: Nicht ärgern, sondern handeln. Helfen können die zuständigen Schlichter. Wer bei Ärger mit Banken, Sparkassen und Volksbanken hilft, hat "Finanztest" hier aufgelistet. Auch wenn viele Riester-Verträge keine Erfolgsgeschichte sind: Wer Steuervorteile und staatliche Zulagen bekommen hat, steht am Ende häufig gar nicht so schlecht da – vor allem, wenn es immer mehr Kunden gelingt, überhöhte Kosten zurückzufordern. Mehrere Gerichtsurteile dazu stehen noch aus. Das zeigt: Bei der Riester-Rente ist noch einiges in Bewegung. Ich halte Sie auf dem Laufenden!
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