Berlin - Zum 1. Januar haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Auch für Ruheständler, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, hat das Auswirkungen - allerdings erst zeitversetzt ab März.
Im Januar und Februar 2023 werden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.
Schriftlicher Bescheid ist die Ausnahme
Viele Rentnerinnen und Rentner dürften deshalb erst ab März etwas weniger Geld bekommen. Über die Änderung des Krankenversicherungsbeitrags würden Betroffene mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund weiter. Einen schriftlichen Bescheid gebe es nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Rentenberechtigter und Kontoinhaber nicht identisch seien.
Beitragsänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung würden für versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer zeitversetzt berücksichtigt, so die DRV.
Das bedeutet, der aus der Rente zu zahlende Beitrag wird bei Änderungen des Beitragssatzes immer erst zwei Monate später erhoben. Das gilt sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen. Eine nachträgliche Verrechnung findet nicht statt. © dpa
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