Sind persönliche Gegenstände wie Smartphone, Geldbeutel oder Handtasche plötzlich weg, kann der finanzielle Schaden groß sein. Diese Gegenstände zählen jedoch zum Hausrat und können auch unterwegs über eine Hausratsversicherung abgesichert sein.

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Zum Hausrat zählen auch Gegenstände wie Handy, Portemonnaie oder Handtasche. Über die Hausratsversicherung sind sie laut dem Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg auch unterwegs versichert.

Die sogenannte Außenversicherung für den Hausrat ersetzt Verluste, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Allerdings gibt es einen Haken: Sie greift nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub, nicht jedoch bei einfachem Diebstahl.

Versicherung greift nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Beispiel: Ein Verbraucher versteckt beim Besuch im Freibad seine Wertsachen unter dem Badetuch. Werden Portemonnaie oder Handy jetzt gestohlen, greift die Außenversicherung nicht. Denn das gilt als einfacher Diebstahl.

Anders sieht es aus, wenn die Wertsachen im Spind in der Umkleidekabine deponiert werden. Wird der Spind aufgebrochen und die Sachen gestohlen, kommt die Versicherung für den Schaden auf. (spot/dpa)

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Diebstahl

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