Der Frühling ist da! Während die einen jetzt vermehrt unter Heuschnupfen leiden, ist für andere ein guter Zeitpunkt gekommen, um den Garten allmählich wieder herzurichten oder die eigenen vier Wände einer gründlichen Reinigung zu unterziehen. Eine Sache haben diese drei Dinge gemein: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich für Medikamente, Gartengestaltung und Frühjahrsputz Geld vom Finanzamt zurückholen. So geht's.
Allmählich wird die Sonne kräftiger, durch die Zeitumstellung bleibt es abends auch wieder länger hell. So schön der Frühling auch ist: Nicht alle Menschen freuen sich, wenn die Natur aufblüht. Vor allem Heuschnupfengeplagte haben es jetzt schwer. Mithilfe von Medikamenten und Therapien können Betroffene die allergischen Beschwerden allerdings zumindest reduzieren.
Diese Ausgaben können Sie unter Umständen sogar als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das Finanzamt akzeptiert dabei die Kosten für Heil- und Hilfsmittel, die Ärztinnen oder Heilpraktiker verordnet haben und die nicht von der Krankenkasse übernommen worden sind.
Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Das betrifft allerdings auch nur "unmittelbare Krankheitskosten", also Ausgaben für die Heilung oder Linderung. Medikamente, die zur Vorbeugung dienen, können nicht angegeben werden.
Gut zu wissen
- Das Finanzamt errechnet für außergewöhnliche Belastungen eine zumutbare Belastung. "Diese beträgt ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte," erklärt der VLH. Der Prozentsatz ist dabei von mehreren Faktoren abhängig. Erst wenn Sie über diese Grenze kommen, erhalten Sie Geld zurück.
So lassen sich Arbeiten im Garten von der Steuer absetzen
Wenn Sie jetzt allmählich Ihren Garten auf Vordermann bringen wollen, können Sie ebenfalls Geld sparen. Gestaltet beispielsweise ein Profi Ihren Garten neu, legt eine Terrasse an, ebnet das Grundstück oder pflastert den Hof, dann können Sie bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten als Handwerkerleistungen absetzen. Die Höchstgrenze dafür beträgt im Jahr 1.200 Euro.
Dafür müssen Sie allerdings selbst in dem Haus wohnen, das zu dem betroffenen Grundstück gehört. Außerdem muss es eine Rechnung geben. Diese darf auf keinen Fall bar bezahlt worden sein. Berücksichtigt werden dabei nur Arbeitskosten, also Maschinen- und Fahrkosten sowie Verbrauchsmittel. Materialkosten zählen nicht dazu. Deswegen müssen die Arbeitskosten auf der Rechnung auch gesondert aufgeführt werden, wie der VLH erklärt.
Gut zu wissen
- Haben Sie für Arbeiten auf dem Grundstück bereits eine öffentliche Förderung in Form von zinsverbilligten KfW-Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen erhalten, können Sie die Kosten nicht mehr absetzen.
Sind die Handwerkerarbeiten erledigt, muss der Garten aber natürlich auch gepflegt werden. Wenn Sie beispielsweise fürs Rasenmähen, Unkrautjäten und Heckenschneiden jemanden beschäftigen, können Sie diese Ausgaben ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Sie werden bei den "haushaltsnahen Dienstleistungen" eingetragen. Dann bekommen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten erstattet, im Jahr sind das insgesamt bis zu 4.000 Euro.
Für die "haushaltsnahen Dienstleistungen" gilt das gleiche wie für Handwerkerleistungen: Es muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt worden ist. Und auch hier können Materialkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Teppich- und Gardinenreinigung absetzen – aber nur in den eigenen vier Wänden
Und noch ein weiterer Posten könnte sich für Sie lohnen: der Frühjahrsputz in den heimischen vier Wänden. Engagieren Sie einen Profi, der Ihnen beispielsweise die Fenster putzt, Gardinen wäscht oder Teppiche reinigt, können Sie einen Teil der Ausgaben steuerlich geltend machen.
Diese Kosten zählen ebenfalls zu den "haushaltsnahen Dienstleistungen" und können auch nur abgesetzt werden, wenn Rechnungen vorhanden und diese nicht bar bezahlt worden sind. Außerdem weist der VLH darauf hin, dass die Dienstleistung im eigenen Haushalt stattfinden muss. Geben Sie Ihre Gardinen zum Beispiel in eine Reinigung, können Sie die damit verbundenen Ausgaben nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Redaktioneller Hinweis
- Die hier aufgeführten Posten und auch der Zeitpunkt sind beispielhaft. Sie können Medikamente, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen natürlich jederzeit von der Steuer absetzen.
Verwendete Quellen
- Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: Steuern sparen im Frühling: So funktioniert es