• Juckende Augen, ständiges Niesen und Probleme beim Atmen: Viele Deutsche leiden unter Heuschnupfen.
  • Wer hohe Beträge für die nötigen Medikamente zahlt, kann diese allerdings steuerlich absetzen – unter diesen Voraussetzungen.

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Wenn allmählich Bäume und Sträucher wieder erblühen, freut das die einen – und wird zur Qual für andere. Denn ein knappes Drittel der Deutschen zwischen 18 und 79 Jahren hat mit irgendeiner Allergie zu kämpfen - am häufigsten mit Heuschnupfen. Das geht aus einer Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) des Robert-Koch-Instituts (RKI) hervor.

Was hilft, sind oft nur Medikamente, die die Symptome lindern. Und die können kostspielig sein. Aber immerhin: Einen Teil der Kosten können Allergikerinnen und Allergiker über die Steuererklärung zurückbekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen.

Kosten lassen sich mit ärztlichem Rezept steuerlich absetzen

Wer allergisch auf den Pollenflug reagiert, ist auf Medikamente angewiesen, um die Phase zu überbrücken. Wer sich bei Augentropfen oder Nasensprays aus dem Drogeriemarkt bedient, kann diese Kosten nicht steuerlich zurückholen. Anders ist es jedoch, wenn die Rezepte für die Helferlein von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden: Dann kann man einen Teil der Kosten zurückbekommen – auch wenn sie ohne Rezept erhältlich sind.

Der Steuerberater und Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi), Tobias Gerauer, erklärt laut einer Pressemitteilung: "Bei chronischen Krankheiten, zu denen Allergien zählen, reicht ein einmaliges ärztliches Attest aus. Es muss also nicht vor jedem Kauf in der Apotheke ein erneutes Rezept eingeholt werden." Sind Medikamente hingegen rezeptpflichtig, etwa Kortison-Sprays, "können die Rezeptgebühren ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden", sagt er. Außerdem könnten auch schulmedizinische oder alternative Therapien regelmäßig als Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden. Darunter fallen etwa Desensibilisierungen, Akupunktur oder eine Bioresonanz, die eine Linderung der Allergien bewirken können.

Voraussetzungen, damit Allergiker Geld zurückbekommen: Die Krankenkasse oder Zusatzversicherung darf nicht die gesamten Kosten der Therapie übernommen haben. Der Therapeut, von dem man behandelt wird, muss den staatlich anerkannten Heilberufen angehören. Und: Ein Attest, das die Notwendigkeit der Therapie bestätigt, muss schon vor Beginn vorliegen.

Übrigens: Nicht nur die Kosten für Medikamente und Therapien lassen sich steuerlich absetzen. Gerauer merkt an, dass auch die Fahrtkosten zur Behandlung darunterfallen. "Bei wöchentlichen Fahrten zum Therapeuten über mehrere Jahre hinweg kann da ein ordentlicher Betrag zusammenkommen."

Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angeben

Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen in der Steuer angeben. Wichtig ist dabei, dass man diese auch nachweisen kann, informiert "Stiftung Warentest". Wie viel Geld man für die Ausgaben zurückbekommt, hängt demnach vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Damit die Kosten für Medikamente und Co einkommensteuerreduzierend wirken, müssen sie die sogenannte Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschreiten. Einen gewissen Eigenanteil für die Kosten muss also jeder tragen.

Gerauer nennt ein Beispiel: "Eine alleinstehende Person mit 40.000 Euro Jahreseinkommen muss bis zu einem Grenzbetrag von circa 2.246 Euro […] alle Gesundheitskosten selbst übernehmen. Erst wenn der Betrag überschritten ist, sind die Kosten darüber hinaus in voller Höhe abziehbar."

Verwendete Quellen:

  • Website des Allergieinformationsdienstes
  • Robert-Koch-Institut: "Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland"
  • Pressemeldung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.: "Heuschnupfen: Medikamente und Therapien vom Finanzamt bezuschussen lassen
  • test.de: "Das zählt als außergewöhnliche Belastung"
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