In den vergangenen Tagen sind heftige Unwetter mit Starkregen, Hagel und sogar Tornados über Deutschland gezogen. Doch was ist zu tun, wenn ein Sturm das eigene Haus oder das Auto beschädigt? Welche Versicherung wann für einen Schaden aufkommt.
Schnell ist es passiert: Der Keller steht nach einem Starkregen unter Wasser, ein Sturm deckt das Dach ab oder ein Baum fällt auf das Auto. Wer kommt eigentlich in einem solchen Fall für die Schäden auf? "Es gibt leider keine Versicherung, die sämtliche Schäden abdeckt, die bei einem Unwetter entstehen können", sagt Annegret Jende von der Stiftung Warentest.
Es hängt immer vom Einzelfall und von der Ursache eines Schadens ab, welche Versicherung jeweils einspringt: Je nach Situation kann das zum Beispiel eine Wohngebäude-, eine Haftpflicht-, eine Hausratversicherung oder auch eine Kfz-Kaskoversicherung sein.
Schäden am Gebäude
Klassischerweise springt eine Wohngebäudeversicherung ein, wenn bei einem Unwetter Schäden am Haus entstehen. "Bei einem Sturm gibt es aber erst Geld vom Versicherer, wenn die Windstärke mindestens acht (das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde, Anm. d. Red.) erreicht", sagt Jende. Außerdem wichtig: Der Kunde muss zuvor Schäden durch Sturm oder Hagel mit in die Police aufgenommen haben.
Die Versicherung kommt dann auch für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume auf. "Versichert sind auch Nebengebäude wie eine Garage oder ein Gartenhaus, sofern diese in der Police vermerkt sind."
Es gibt aber auch Fälle, in denen die Wohngebäudeversicherung nicht greift. Kritisch wird es beispielsweise immer dann, wenn der Keller mit Wasser vollläuft oder es einen anderen Schaden durch Hochwasser gibt. In einem solchen Fall greift eine Elementarschaden-Zusatzversicherung. Sie spielt neben Überschwemmungen auch bei Erdrutschen, Lawinen und Erdbeben eine Rolle.
"Diese Police wird immer wichtiger, weil Wetterexperten davon ausgehen, dass schwere Unwetter weiter zunehmen werden", sagt Jende. Die Versicherung wird als Ergänzung zur Gebäudeversicherung und zur Hausratversicherung angeboten. "Leider bekommen Hausbesitzer, die in den vergangenen fünf oder zehn Jahren einen Schaden hatten, aber oft keinen Vertrag."
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn ein Sturm etwas innerhalb der Wohnung beschädigt, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Das gilt aber nur, wenn man nicht fahrlässig gehandelt hat. Wer beispielsweise die Türen oder Fenster offenstehen lässt, hat schlechte Chancen auf Schadensersatz, wenn seine Möbel feucht geworden sind.
"Die Versicherung kommt auch dafür auf, wenn ein Blitz ins Haus einschlägt und elektrische Geräte beschädigt", sagt Jende. Kommt es allerdings zu Kurzschluss- oder Überspannungsschäden, weil ein Blitz in eine Überlandleitung eingeschlagen ist, ist die Angelegenheit nicht ganz so einfach. Solche Schäden sind nicht in jedem Vertrag abgedeckt.
Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Gegenstände
Wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück kippt und das Haus beschädigt, zahlt in der Regel die Gebäudeversicherung den Schaden. "Das gilt aber nur dann, wenn der Baum zuvor keine Anzeichen für Schäden gezeigt hat", sagt Jende.
War dies der Fall, muss der Baumbesitzer zahlen - oder seine Privathaftpflichtversicherung. Diese greift auch, wenn beispielsweise ein Sturm Dachziegel herunterweht und sich deshalb jemand verletzt.
Das ist ein wichtiger Aspekt für Mieter: "Schon ein vom Balkon gewehter Blumentopf kann einen Fußgänger treffen", sagt die Expertin. "Wenn jemand dadurch einen lebenslangen Schaden erleidet, kann das ansonsten zum finanziellen Ruin des Haftenden führen.
Schäden an Fahrzeugen
Bei Schäden an Autos oder Motorrädern springt die Kfz-Kaskoversicherung ein. Bei einer Teilkaskoversicherung ist dafür mindestens Windstärke acht Voraussetzung. "Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung", sagt Jende. Dort sind auch wetterbedingte Schäden versichert, die bei einer niedrigeren Windstärke entstanden sind.
"Die Versicherungen ersetzen auch Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste." Wer allerdings durch ein Unwetter einen Unfall verursacht, benötigt eine Vollkaskoversicherung, um sich den Schaden ersetzen zu lassen.
Etwas anders sieht es aus, wenn Äste oder Dachziegel von einem Grundstück auf ein Auto fallen. In dieser Situation wird zunächst geprüft, ob der Grundstückseigentümer dafür eine Mitverantwortung trägt, weil beispielsweise ein Baum ganz offensichtlich morsch war.
Was bei jedem Schaden gilt
Wichtig ist in jedem Fall: Bei einem Schaden sollten Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich informieren. Wer einen Schaden zu spät meldet, riskiert ansonsten seinen Versicherungsschutz.
Außerdem empfiehlt es sich, vor den Aufräumarbeiten Fotos zu machen. Darüber hinaus sollten Sie eine Liste der Schäden erstellen. Zudem gilt bei Schäden am Haus: Wenn etwas passiert sein sollte, muss der Hausbesitzer sich zunächst einmal um den Schaden kümmern.
Er muss dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird, indem er zum Beispiel ein Loch im Dach mit einer Plane abdeckt, sofern dies möglich ist. (ff/tar)
Verwendete Quellen:
- Gespräch mit Annegret Jende, Stiftung Warentest
- ADAC: "Unwetterschaden am Auto: Wer zahlt?"
- Verbraucherzentrale Hamburg: "Unwetterschaden: Wer zahlt?"
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