Ab dem 18. Februar gilt die neue EU-Batterieverordnung. Doch was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

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Im Sommer 2023 ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU in Kraft getreten, die nun bald in allen Mitgliedsstaaten gilt. Die EU-Batterieverordnung regelt schrittweise zahlreiche Aspekte rund um Batterien und Altbatterien.

Für welche Batterien gilt die Verordnung?

Die neue Verordnung der EU gilt für sämtliche Batteriearten, die in der Europäischen Union zum Einsatz kommen und verkauft werden. Betroffen sind also nicht nur die Batterien, die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Fernbedienung finden, sondern beispielsweise auch in Elektrofahrzeugen.

Warum gibt es die EU-Batterieverordnung?

Die neuen Vorgaben sollen in Hinblick auf eine weiter steigende Nutzung von Batterien im Alltag unter anderem für mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit sorgen. Die Verordnung soll zudem Leistung und Haltbarkeit der eingesetzten Batterien regeln.

"Sie ist deswegen so besonders, weil sie zum ersten Mal eine Produktkategorie wirklich über den gesamten Lebenszyklus hinweg reguliert und dafür sorgt, dass die Mobilität unserer Zukunft klimaneutral werden kann", sagte Grünen-EU-Abgeordneter Malte Gallée im Juni 2023 laut "Tagesschau".

Wann geht es los und was sind die folgenden Schritte?

Die neue EU-Batterieverordnung gilt ab dem 18. Februar 2024. Laut der Verbraucherzentrale ist vorerst neu, "dass in Batterien ein gewisser Prozentsatz recycelter Metalle verwendet werden muss". Alle Hersteller und Händler von Akkus und Batterien müssen diese zudem ab diesem Tag auch zurücknehmen.

Der Verbraucherzentrale zufolge wird es dann ab 2025 schrittweise weitere Vorgaben zum Sammeln und Recyceln von Batterien geben. Ab dem Jahr 2027 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher demnach zudem Batterien und Akkus möglichst einfach selbst aus Geräten ausbauen können.

Außerdem soll es auf jeder Batterie "ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken geben".

Sonderfall Smartphone

Akkus von Smartphones und Tablets sind laut einem Bericht des IT-Portals "heise.de" aus dem Juni 2023 ein Sonderfall - und dürfen auch weiterhin fest verbaute Akkus besitzen. Schon 2022 seien für entsprechende Geräte "Ökodesign-Regeln" beschlossen worden.

Die Hersteller haben demnach die Wahl, ob sie den Akku fest einbauen oder nicht. Sollte dieser fest verbaut sein, müssen die Unternehmen allerdings bestimmte Vorgaben erfüllen. Ein Akku müsse dann "nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1.000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent seiner Kapazität aufweisen. Smartphones müssen dann außerdem staub- und wasserdicht sein."  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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