Berlin (dpa/tmn) - Rentenzahlungen an Waisen enden regelmäßig mit dem 18. Geburtstag. Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung sowie eines Freiwilligendienstes können Waisen aber auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Rentenversicherung eine Rente erhalten.

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Gezahlt wird längstens bis zum 27. Lebensjahr, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hinweist. Selbst bei einem Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fällt die Waisenrente nicht einfach weg. Wenn zwischen der vorherigen und der neuen Ausbildung ein Zeitraum von höchstens vier Monaten liegt, wird die Waisenrente auch für diese Übergangszeit weitergezahlt.

Die geltend gemachten Ausbildungen müssen gegenüber der Rentenversicherung nachgewiesen werden. Das geht zum Beispiel mit einer Schulbescheinigung, dem Ausbildungsvertrag oder einer Immatrikulationsbescheinigung.

Einkünfte der Waisen werden nicht auf die Rente angerechnet. Auch erwachsene Waisen erhalten unabhängig von ihren sonstigen Einkommensverhältnissen die Waisenrente immer in voller Höhe.

Service:

Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort oder am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800.  © dpa

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