Diesen Brief sollte man nicht ignorieren: Wenn man als Zeuge zu einem Prozesstermin geladen wird, geraten viele in Aufregung. So klappt die Vorbereitung.
Wer als Zeuge zu einem Prozesstermin geladen wird, muss der Einladung Folge leisten. "Das ist eine staatsbürgerliche Pflicht", sagt Richterin Nadine Rheker aus Rheinberg.
Gibt es Ausnahmen, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen?
Nur in Ausnahmefällen ist der Zeuge von seiner Pflicht entbunden, vor Gericht zu erscheinen. Das kann etwa eine Erkrankung oder ein gebuchter Urlaub sein.
Über den Verhinderungsgrund muss der geladene Zeuge das Gericht schriftlich informieren und etwa Kopien eines ärztlichen Attests oder von Reiseunterlagen beifügen.
Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es vor dem Prozesstermin?
Vor Gericht zu stehen, kann eine Herausforderung sein. Manche haben eine schwere Straftat beobachtet und müssen darüber Auskunft geben. Andere sind selbst in einen Vorfall verwickelt. Manchmal ist die Aussage auch zentral für die Urteilsfindung.
Für Christian Veith von der Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung in Baden-Württemberg ist deshalb klar: "In jedem Fall macht es Sinn, sich vor dem Gerichtstermin genau zu informieren."
Erste Antworten finden Interessierte im Internet. Das gemeinnützige Unternehmen PräventSozial aus Baden-Württemberg gibt auf dem Portal "zeugeninfo.de" zum Beispiel einen Einstieg in das Thema. Aber auch manche Justizverwaltungen oder Gerichte stellen auf ihren Homepages Informationen bereit - wie das Oberlandesgericht Braunschweig oder das Amtsgericht Görlitz.
Zudem gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit, sich durch anerkannte psychosoziale Prozessbegleitpersonen beraten zu lassen. Sie stehen Zeugen vor dem Gerichtstermin kostenlos bei und bereiten sie auf den Termin vor. Vor allem bei Strafverfahren ist diese Hilfe sinnvoll. Dann können Zeugen besser abschätzen, was auf sie zukommt.
Ein Gespräch über den Tathergang findet dabei aber nicht statt, dies ist ein Grundsatz der psychosozialen Prozessbegleitung. "Zum Beispiel ist es möglich, eine Vertrauensperson mitzunehmen oder sich schon im Vorfeld den Gerichtssaal anzusehen und sich zeigen zu lassen, wo wer sitzt", so Veith.
Was passiert, wenn ein Zeuge nicht zum Termin erscheint?
Für geladene Zeugen, die unentschuldigt einem Verfahren fernbleiben, kann es teuer werden. Denn dann wird ein Ordnungsgeld fällig. Auch müssen sie unter Umständen Ausfallhonorare für Anwälte oder Sachverständige zahlen.
Wer der Auffassung ist, dass er nichts Wesentliches zum Thema beitragen kann, sollte das dem Gericht vorab mitteilen. Dann prüft das Gericht, ob der Zeuge abgeladen wird.
Damit Zeugen zum Verhandlungstermin nicht zu spät kommen, sollten sie an dem Tag selbst einen Zeitpuffer einplanen. Aber auch wenn der Zeuge zu einer bestimmten Uhrzeit vor Gericht geladen ist: "Es kann dauern, bis er endlich aufgerufen wird", erklärt Veith.
Braucht man als Zeuge einen Anwalt?
Jeder Zeuge hat ein Recht auf Zeugenbeistand, kann also einen Anwalt konsultieren. Pflicht ist das jedoch nicht unbedingt. Aber: "Wenn die Gefahr besteht, dass man sich selbst belastet, könnte das ratsam sein", erklärt Rheker.
Der Zeuge kann sich dann mit seinem Anwalt besprechen, bevor er auf Fragen des Gerichts oder von Verteidigern antwortet. "Das ist grundsätzlich das Recht eines jeden Zeugen", so Rheker. Wichtig zu beachten: Die Kosten müssen in der Regel vom Zeugen selbst getragen werden.
Muss man als Zeuge im Prozess auf alle Fragen antworten?
"Generell schon", sagt Rheker. Schließlich leisten Zeugen einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Ratsam ist es deshalb, sich auf die Aussage vorzubereiten. "Man muss nicht das Gefühl haben, alles im Detail wissen zu müssen", stellt Veith klar.
Liegt der Vorfall, um den es sich vor Gericht handelt, schon lange zurück, kann es sinnvoll sein, sich im Vorfeld Notizen zu seiner Aussage zu machen. Bei der Verhandlung selbst von einem Zettel abzulesen, ist allerdings nicht erlaubt.
Auskunftsverweigerungsrecht: Das sollte mal als Zeuge wissen
Wichtig zu wissen: Wer in Sorge ist, mit seinen Aussagen einen Angehörigen zu belasten, hat ein Auskunftsverweigerungsrecht. Darauf können sich Zeugen vor Gericht berufen.
Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt bei nahen Verwandten sowie Ehegatten, auch bei Verlobten sowie Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. "Zeugen werden vor ihrer Vernehmung gefragt, ob sie mit dem Angeklagten oder einer der Prozessparteien verwandt, verschwägert oder liiert sind", so Veith.
Müssen sich Mitarbeiter für den Prozesstermin freinehmen?
Arbeitgeber haben grundsätzlich kein Recht, Beschäftigten eine Zeugenaussage vor Gericht zu verbieten. Allerdings sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Beschäftigte dafür freizustellen. Sie können die Bezüge je Stunde der Abwesenheit vom Arbeitsplatz kürzen.
In diesem Fall haben Zeugen durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins einen Verdienstausfall, für den sie aber Entschädigung verlangen können. Auch Fahrtkosten können sich Zeugen erstatten lassen. (dpa/tmn/tae)
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