Mit dem Hund einen Film gucken – das geht normalerweise nur auf dem heimischen Sofa. Ein Kino in Deutschland gewährt nun aber offiziell Zutritt zu den Vorstellungen. Die Hunde müssen jedoch ein paar Grundregeln befolgen, um dabei sein zu dürfen.
Für Hundehalter aus ganz Deutschland wird ein Traum wahr: Der gemeinsame Besuch im Kino ist jetzt möglich. Das "Union Filmtheater" in Bochum erlaubt Besuchern, ihre Fellnasen mit zur Vorstellung zu bringen. Damit dürfte das Filmtheater das erste Kino des Landes sein, dass die Mitnahme von Vierbeinern offiziell gestattet.
Viele Halter haben vermutlich immer wieder darüber nachgedacht, wie schön es wäre, die neuesten Filme auf der großen Leinwand zusammen mit der Fellnase genießen zu dürfen. Ein Hund im Kino ist aber normalerweise ein absolutes No-Go und streng verboten.
Mit dem Hund ins Kino: Diese Regeln gelten
Im "Union Filmtheater" in Bochum wird dieser Traum nun aber Wahrheit. Die Eigentümer haben auf ihrer Webseite offiziell verkündet, dass Hunde jederzeit willkommen sind und auf den gemütlichen roten Kinosesseln neben ihren Haltern Platz nehmen dürfen. Damit sie aber wirklich mit in den Saal kommen können, müssen sie ein paar einfache Regeln befolgen.
Laut Betreiber dürfen nämlich nur die Fellnasen mit ins Kino, die sauber sind, nicht bellen und nicht beißen. Für die meisten Halter dürften diese Regeln vermutlich selbstverständlich sein, schließlich soll der Hund während der Vorstellung die anderen Besucher nicht stören und die Sessel nicht kaputt machen. Mit der neuen Erlaubnis scheint das Kino in Bochum aber ziemlich einzigartig zu sein.
Fellnasen in Bochum willkommen
Bislang ist kein weiteres Kino in Deutschland bekannt, das eine solch liberale Regelung gegenüber allen Fellnasen hat. Ob der Besuch der Vorstellungen mit dem Hund aber überhaupt eine gute Idee ist, bleibt fraglich. Die große Lautstärke im Saal könnte dem Vierbeiner nämlich schnell zu viel werden, in Stress ausarten oder im schlimmsten Fall sogar sein Gehör schädigen.
Eine Ausnahme für Hunde im Kino gibt es in Deutschland aber dann doch noch. Ausgebildete Assistenzhunde dürfen an der Seite ihrer Halter immer mit in die Vorstellung, denn Haltern darf aufgrund ihres Hundes nicht der Eintritt verwehrt werden. Das regelt Paragraf 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Gesetz gilt selbstverständlich in allen Kinos des Landes. © Deine Tierwelt
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