Es geschieht leider oft. Tiere laufen weg, suchen sich ein neues Zuhause oder werden am Straßenrand gefunden. Wie musst Du nun bei solch einem Fundtier vorgehen? Darfst Du es einfach behalten? DeineTierwelt erklärt Dir zusammen mit der Tierrechtskanzlei Fritz die Rechtslage.

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Wie aus dem Nichts sitzt der kleine Vierbeiner da und schaut Dich mit großen Augen an, schnurrt und streicht um Dich herum. Oder kommt schwanzwedelnd auf Dich zugelaufen, beschnuppert Dich ausgiebig, leckt Dir die Hände und weicht anschließend nicht mehr von Deiner Seite. Vielleicht siehst Du beim sonntäglichen Fahrradausflug auch eine Kiste, in der es verdächtigt rappelt oder ein einsames und völlig verstörtes Haustier, das ziellos Hin und Her läuft oder sogar an einem Baum festgebunden ist.

Als Tierliebhaber kümmerst Du Dich natürlich sofort um dieses Fundtier und versorgst es. Vielleicht wolltest Du auch schon immer einen tierischen Mitbewohner haben und siehst das als einen "Wink des Schicksals" und kommst auf die Idee, es zu behalten. Doch darfst Du das so einfach und was musst Du in solchen Situationen beachten? Zusammen mit der auf Tierrechte spezialisierten Anwältin Melanie K. Fritz erklärt Dir DeineTierwelt die Rechtslage und nennt die in solchen Situationen notwendigen Schritte. Denn die Linie zwischen Tierrettung und Straftat ist sehr dünn.

Wie sieht die Rechtslage bei einem Fundtier aus?

Ein Fundtier ist nach der Gesetzeslage ein Tier, bei dem anzunehmen ist, dass dies im Besitz eines Menschen war. Anzeichen dafür können Tätowierungen, Chips, Halsbänder, ein guter Pflegezustand und soziales Verhalten sein. Findest Du solch ein zugelaufenes Tier, wirst Du zum Finder gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Als Finder stehst Du in der "Anzeigepflicht" gegenüber dem Verlierer oder Eigentümer. Sind Dir diese nicht bekannt, musst Du das Fundtier beim örtlichen Tierheim oder der Gemeinde melden. Auch bei Fundbüros kannst Du ein Fundtier melden, obwohl Tiere nicht mehr als "Sache" gelten. Das Fundbüro kontaktiert dann das Tierheim.

Prinzipiell wird jedes Fundtier dort abgegeben und versorgt. Das Tierheim erstellt die "Fundanzeige" und prüft, ob das Tier eines der Merkmale hat, mit dem der Besitzer ausfindig gemacht und informiert werden kann. Denn die Tierschutzvereine, die Tierheime betreiben, haben in der Regel einen Vertrag mit der örtlichen Gemeinde, so der Bussgeldkatalog. Die Gemeinde habe dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen, schreibt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium.

Behältst Du hingegen das zugelaufene Tier einfach, machst Du Dich im Sinne des § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) wegen "Fundunterschlagung" oder — wenn Du den Besitzer kennst – sogar des Diebstahls strafbar. Denn laut Gesetz ist das "vermeintlich herrenlose Tier rechtlich gesehen eben nicht herrenlos, sondern weiterhin Hab und Gut des ursprünglichen Halters."

Du kannst allerdings Eigentümer des Tieres werden, wenn sich der ursprüngliche Besitzer nicht innerhalb einer sechsmonatigen Frist ab Deiner Anzeige des Fundes bei den zuständigen Behörden meldet. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten die vorherigen Tierhalter ihren "Besitzanspruch" bei. Nach Ablauf dieser Frist kann das Tierheim das Fundtier vermitteln und ein neues liebevolles Zuhause suchen.

Darfst Du ein Fundtier pflegen?

Tierheime sind am Rande ihrer Kapazitätsgrenzen. Daher kannst Du in den meisten Fällen in Absprache mit dem Tierheim das Fundtier, zumindest für eine Weile, mit nach Hause nehmen. Dort darfst Du es pflegen, bis sich der rechtmäßige Eigentümer gemeldet hat. Meldet sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten niemand, so kannst Du das Tier behalten, wenn alle vom Tierheim vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn sich allerdings der Eigentümer bei Dir meldet, bist Du verpflichtet, das Tier wieder auszuhändigen. Deinerseits bereits getätigte Kosten für Nahrung, Spielzeug, Tierarzt oder Medikamente kannst Du in diesem Fall vom Eigentümer zurückverlangen. Generell werden Aufwendungen für die Betreuung nur für die ersten vier Wochen von der Gemeinde übernommen. Danach tritts Du in "Vorleistung". Bleibt das Fundtier bei Dir, so sind dies normale Kosten, die Dir entstehen.

Einfach behalten kann als Diebstahl gelten.
Einfach behalten kann als Diebstahl gelten. © Foto: unsplash.com/Inja Pavlić (Symbolfoto)

Wie verhältst Du Dich richtig?

Ist Dir ein Tier zugelaufen, finde zunächst heraus, ob das Tier nur vorübergehend bei Dir zu Besuch ist. Vielleicht hat es nur Hunger. Sollte dies der Fall sein, halte das Tier auf keinen Fall fest, sondern lasse es wieder laufen. Andernfalls könntest Du eine Anzeige wegen Diebstahls riskieren.

Entschließt sich das Tier jedoch bei Dir zu bleiben, überprüfe, ob es Merkmale hat, anhand derer der Besitzer ausfindig gemacht werden kann. Du kannst einen möglicherweise vorhandenen Chip beim Tierarzt oder Tierheim auslesen lassen, solange dieser auch registriert ist. Ist dies der Fall, kontaktiere den Besitzer.

Andernfalls frage in der Nachbarschaft herum, ob jemand seinen tierischen Mitbewohner vermisst. Erstelle eine "Gefunden-Anzeige" in den sozialen Medien oder einen Flyer als Aushang in den örtlichen Supermärkten. Prüfe bei Deinem Tierheim, ob das Tier registriert oder dort als vermisst gemeldet wurde. Sollten all diese Bemühungen erfolglos sein, mach eine Anzeige bei den Behörden oder bring das Fundtier direkt zum Tierheim.

Fazit

Egal, ob das Tier ausgesetzt wurde oder nur weggelaufen ist, Du musst Dich an bestimmte Regeln halten und darfst es nicht einfach behalten. Das Fundrecht regelt im § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches klar, dass Du das Fundtier zuerst der Behörde – im Regelfall dem örtlichen Tierheim — melden musst. Nach Absprache darfst Du es zur Pflege behalten, musst es aber abgeben, sollte sich der Besitzer innerhalb von sechs Monaten nach Deinem Fund melden.

Die dann bereits verauslagten Kosten kannst Du vom Eigentümer zurückverlangen. Meldet innerhalb von sechs Monaten niemand seinen Besitzanspruch an, kann das Tierheim ein neues Zuhause suchen oder Dir das Tier überlassen, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, die das Tierheim zuvor festgelegt hat.

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