Die Halterin eines Dalmatiners aus München wurde vor Gericht zu einer hohen Strafe verurteilt. Im Jahr 2021 hatte ihr Hund einen Vierjährigen angegriffen und ihm Teile seines Ohrs abgebissen. Die Frau, eine Ärztin, war schon mehrfach aufgefallen und durfte ihren Hund eigentlich nicht unter Alkoholeinfluss ausführen.

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Im Jahr 2021 war eine Mutter in München mit ihrem vierjährigen Sohn zum Einkaufen unterwegs. Auf dem Rückweg im Stadtteil Neuhausen stürzte der Junge mit dem Fahrrad auf dem Gehweg und blieb vor dem Dalmatiner der 58-jährigen Halterin liegen. Die Fellnase setzte daraufhin zum Angriff an, attackierte den weinenden Jungen und biss ihm einen Teil des Ohrs ab. Jetzt stand die Halterin vor Gericht.

Dalmatiner beißt Teil des Ohrs ab

Erst als die Mutter ihren Sohn in den Arm nahm, um ihn zu trösten, bemerkte sie das viele Blut an seinem Kopf und stellte schockiert fest, dass ein Teil des Ohrs fehlte. Eine Passantin entdeckte das fehlende Stück zwischen dem Laub auf dem Boden. Mit einem Krankenwagen wurde der Vierjährige ins Krankenhaus gebracht, wo die Ärzte ihm in einer Notoperation das Ohr wieder annähten. Kurze Zeit später stieß sein Körper das Hautteil jedoch ab, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Die 58-jährige Halterin des Dalmatiners wurde nach dem Vorfall angezeigt. Das Amtsgericht München erließ einen Strafbefehl gegen die Ärztin wegen fahrlässiger Körperverletzung. Jetzt kam es zur Verhandlung des Falls vor Gericht. Während des Prozesses wies die Medizinerin zunächst jegliche Schuld von sich. Später zog sie ihren Einspruch jedoch zurück und galt als voll schuldfähig. Für die Richter war der Vorfall offenbar eine klare Sache.

Verurteilte Halterin war bereits bekannt

Sie verurteilten die Halterin zu einer acht Monate langen Bewährungsstrafe. Zudem muss die Ärztin 10.000 Euro Schadensersatz an den Jungen und weitere 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Für die 58-Jährige war es nicht die erste Berührung mit dem Gesetz. Schon zuvor war sie wegen ihres Dalmatiners aufgefallen, der Staatsanwaltschaft war bekannt, dass die Fellnase Kindern gegenüber aggressiv war.

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Nur zwei Monate vor dem Vorfall in Neuhausen wurde die Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung zweier Kinder durch ihren Dalmatiner zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem war es ihr untersagt worden, ihren Hund unter Alkoholeinfluss auszuführen. Beim Angriff in Neuhausen hatte die Halterin allerdings einen Atemalkoholwert von 2,0 Promille. Der Junge musste nach dem Vorfall längere Zeit in therapeutische Behandlung und trägt jetzt lange Haare, damit keiner sein Ohr sehen kann.  © Deine Tierwelt

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