Besitzer von Haustieren haben einige Pflichten: Dazu gehört etwa, dass Hundebesitzer vielerorts den Kot ihres Hundes von der Straße entfernen müssen. Sie haben aber auch Rechte: Ein Vermieter kann nicht ohne Weiteres die Haltung von Haustieren verbieten. Wir klären einige der häufigsten Fragen.

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Haustier in der Wohnung: Darf ein Vermieter verbieten, einen Hund oder eine Katze zu halten?

Nein, das darf er nicht generell verbieten - ebenso wenig wie Haustierhaltung an sich. Klauseln in Mietverträgen, die solche Verbote formulieren, sind nach derzeitiger Rechtsprechung unwirksam. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass es grundsätzlich erlaubt ist, ein Haustier zu halten. Es kommt auf den Einzelfall an.

Klar ist die Lage bei kleinen Tieren wie Wellensittichen, Goldfischen, Meerschweinchen und Hamstern. Sie in der Wohnung zu halten, ist immer erlaubt, auch wenn es nicht im Mietvertrag steht.

Komplizierter ist es bei Hunden und Katzen. Ein Vermieter darf in einen Mietvertrag keine Klausel schreiben, wonach Hunde und Katzen in seiner Wohnung grundsätzlich tabu sind.

Wenn er aber hineinschreibt, dass er der Haltung eines solchen größeren Tieres erst zustimmen möchte, bevor es angeschafft wird, muss der Mieter das berücksichtigen.

Das heißt: Der Mieter holt sich am besten eine schriftliche Bestätigung, dass er das Tier in der Wohnung halten darf. Eine solche Bestätigung darf dann nicht ohne Weiteres vom Vermieter widerrufen werden. Er müsste dafür schon triftige Gründe haben.

Die muss er auch haben, wenn er ein Tier schon längere Zeit stillschweigend in seinem Haus oder seiner Wohnung geduldet hat. Auch eine solche Duldung kann er nicht einfach so zurücknehmen.

All diese Punkte gelten übrigens nicht für Besitzer von gefährlichen Tieren wie Giftschlangen. Dafür muss immer eine Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden. Laut der Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund, Evelyn Ofensberger, ist eine Erlaubnis hier aber "eher der Ausnahmefall".

Darf ein Vermieter von mir verlangen, meinen Hund wegzugeben, wenn er zu viel bellt?

Es gibt diverse Gerichtsurteile dazu, wie lange und wie laut ein Hund bellen darf. Dabei ging es häufig um bestimmte Tageszeiten, wie nachts oder mittags, oder um Feiertage.

Während dieser Zeiten müsse ein Hundehalter dafür sorgen, dass die Nachbarn durch lautes Hundegebell nicht belästigt werden, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Gilbert Häfner, dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Dafür könne er den Hund zum Beispiel in einen schallgedämpften Raum bringen.

Eine gesetzliche Regelung zur Ruhestörung durch Tiere gibt es jedoch nicht, der Deutsche Tierschutzbund verweist darauf, dass ein Hundehalter seinem Tier ja nicht vorschreiben könne, wann und wie lange es belle.

Das ist mitunter nicht die Sichtweise der Gerichte. Es kommt also auch hier auf den Einzelfall an. Bei Beschwerden sollten Mieter, Vermieter und Nachbarn versuchen, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

Das betrifft im Übrigen nicht nur das Bellen, sondern auch andere Dinge, die andere Hausbewohner an einem Tier stören können: Dreck im Treppenhaus oder im Garten, wenn das Tier stinkt oder Nachbarn Angst vor dem Tier haben.

Haustier auf der Straße: Muss ich meinen Hund immer an der Leine ausführen?

Einige Bundesländer haben eine solche Leinenpflicht. Manchmal gilt sie nur für bestimmte Bereiche, etwa Kinderspielplätze oder Fußgängerzonen, oft betrifft sie aber auch größere Gebiete. Ist das der Fall, muss die Verwaltung sicherstellen, dass es genügend Flächen gibt, auf denen die Hunde noch frei laufen können.

In Berlin etwa gilt seit Anfang des Jahres eine Regelung, wonach Hunde auf allen Straßen, Plätzen, in Bussen, Bahnen, Parks und Wäldern angeleint werden müssen. Beachten müssen sie allerdings nur Hundehalter, die ihr Tier nach dem 22. Juli 2016 angeschafft haben.

Bisweilen gilt die Leinenpflicht auch nur für spezielle Hunderassen, etwa die sogenannten Kampfhunde. Einzelne Bundesländer, zum Beispiel Sachsen, haben für sie (etwa Pitbulls und Bullterrier) eine Anlein- und Maulkorbpflicht eingeführt.

Einen Überblick, in welchen Bundesländern es eine Leinenpflicht gibt, finden Sie hier.

Muss ich den Kot meines Hundes vom Bürgersteig entfernen?

Auch das ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Anders als mancher Hundehalter vielleicht denkt, ist es aber nicht so, dass das Zahlen der Hundesteuer grundsätzlich dazu berechtigt, den Kot einfach liegen zu lassen, weil die Straßenreinigung ihn ja wohl beseitigen wird.

Ausschlaggebend ist das jeweilige Stadt- oder Gemeinderecht. Einige Regelungen sehen zum Beispiel vor, dass der Kot von öffentlichen Straßen, Plätzen, Parks, vor allem aber von Spielplätzen und Spielwiesen beseitigt werden muss.

Tut man das nicht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld bezahlt werden muss. Das kann mitunter mehrere Hundert Euro betragen. In der Regel wird der Hundebesitzer aber erstmal verwarnt, manchmal verbunden mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro.

Muss ich mein Haustier bei der Stadt oder Gemeinde anmelden?

Hauskatzen muss man nicht anmelden, Freigängerkatzen hingegen schon. Für sie gibt es in vielen Städten und Kommunen eine Kastrations- und Registrierungspflicht.

Kleintiere wie Wellensittiche oder Meerschweinchen müssen nicht angemeldet werden. Anders als größere Tiere, wie Pferde, oder auch Rinder und Schweine. Da fast alle Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, werden auf diesem Wege auch Hunde angemeldet.

Wer gefährliche Tiere wie Raubtiere, Gift- oder Riesenschlangen halten oder ein geschütztes Tier zu Hause haben möchte, muss das ebenfalls melden. Bei geschützten Tieren muss sich der potenzielle Halter außerdem informieren, ob er dieses Tier überhaupt halten darf.

Wer haftet, wenn mein Tier einen Schaden anrichtet oder jemanden beißt?

Grundsätzlich haftet der Halter. Und zwar selbst dann, wenn er alles dafür getan hat, dass das Tier keinen Schaden anrichten kann. In der Fachsprache heißt das "Gefährdungshaftung". Wenn sich beispielsweise ein Hund von der Leine losreißt, über die Straße läuft und es dann einen Unfall gibt, ist der Halter verantwortlich.

Etwas anders verhält es sich, wenn der Geschädigte mitschuldig ist. Wenn etwa ein Fremder versucht, einen Hund zu streicheln, und der ihn beißt, werde die Haftung gemindert, sagt Rechtsexperte Häfner. Ausgeschlossen werde sie aber damit nicht.

Bei Kleintieren wie Katzen, Vögeln oder Meerschweinchen begleicht den Schaden die private Haftpflichtversicherung. Hunden und größere Tiere wie Pferde sind nicht automatisch mitversichert. Hier lohnt es sich, das Tier entweder in die normale Haftpflicht mit hineinzunehmen oder über eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachzudenken.

Letztere deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden oft in Millionenhöhe ab. Eine solche Versicherung kostet für einen Hund in der Regel zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr und gilt häufig auch im Ausland.

Darf ich meinen Hund in einem Zwinger halten?

Ja, das ist erlaubt. Allerdings gibt es Auflagen. So muss der Zwinger unter anderem groß genug sein, so dass das Tier zumindest etwas laufen kann. Der Deutsche Tierschutzbund findet Zwingerhaltung nur in Ausnahmefällen in Ordnung.

Hunde seien soziale Tiere, die die Nähe zu ihren Sozialpartnern beziehungsweise zu ihrer Familie brauchen, in einem Zwinger seien sie isoliert, so Katrin Umlauf, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, zu unserer Redaktion.

Bin ich verpflichtet, mein Tier zum Tierarzt zu bringen, wenn es krank wird?

Ja. Nach dem Tierschutzgesetz muss der Halter dafür sorgen, dass ein Tier nicht unnötig leidet. Dazu gehört auch, mit dem Tier zum Arzt zu gehen, wenn es krank ist.

Kann ich meinem Tier etwas vererben?

Nein, das geht nicht. Allerdings kann man jemandem sein Tier vererben und diesem Erben Geld zur Verfügung stellen, damit er sich nach dem Tod des Besitzers um das Tier kümmern kann.

Das geht auch außerhalb eines Testaments, in Form einer Haustierbetreuungsvollmacht. Mit einer solchen Vollmacht kann der Tierbesitzer festlegen, wer das Tier bekommen soll, wenn er selbst stirbt oder krank wird und sich nicht mehr kümmern kann. In einem solchen Schreiben kann auch festgehalten werden, dass der Besitzer die Kosten für die Versorgung des Tieres trägt.

Der Vorteil einer Festlegung per Testament: Hier kann besser überwacht werden, ob das Geld tatsächlich für das Tier verwendet wird. Zum Beispiel kann die Auszahlung an Bedingungen geknüpft werden - etwa, dass der neue Besitzer regelmäßig Berichte eines Tierarztes vorlegen muss, die zeigen, dass das Tier gut behandelt wird.

Darf ich mein Tier in meinem Garten begraben?

Das kommt auf das Tier an. Bei kleineren Tieren (und dazu gehören in diesem Fall auch Hunde und Katzen) ist das möglich. Es müssen aber ein paar Vorgaben eingehalten werden.

Zum Beispiel darf das Grab nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, die Qualität des Trinkwassers darf nicht gefährdet werden, es muss mindestens ein halber Meter Erde auf dem Tierkörper liegen, und das Grab muss mindestens zwei Meter von öffentlichen Straßen oder Plätzen entfernt sein.

Größere Tiere, wie etwa Pferde, müssen in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden. Oder sie werden eingeäschert, dann kann die Urne im Garten vergraben werden.

Verwendete Quellen:

  • Vom Deutschen Tierschutzbund schriftlich beantwortete Fragen
  • Interview mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden, Gilbert Häfner, auf der Website des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
  • Webseite des Rundfunks Berlin-Brandenburg: Leinenpflicht für Hunde kommt Januar - theoretisch
  • Webseite des Deutschen Tierschutzbunds e.V.: Gemeinden mit Kastrationspflicht
  • Website des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR): Rechte und Pflichten von Tierhaltern

Hinweis: Dies ist ein Artikel aus unserem Archiv.

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