Er war zu Gast in der Südwestpfalz – und ging dort auf die Jagd. Dabei erschoss der 33-jährige Jäger ein Pferd. Jetzt stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Wieso sie das tat, erfährst Du hier.

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Ein tragischer Irrtum kostete eine 14-jährige Stute in Hermersberg das Leben. Ihr Besitzer fand sie morgens leblos auf der Koppel. Als er eine verdächtige Verletzung sah, alarmierte er die Polizei. Die ordnet eine Obduktion der Stute an. Ergebnis: "Todesursächlich waren demnach Verletzungen, die durch einen Schuss verursacht wurden", so die Polizei in einer Mitteilung.

Nach der Tat flüchtete der Täter – und stellte sich ein paar Tage später. Der 33-Jährige kommt aus Nordrhein-Westfalen, war als Gast-Jäger in der Südwestpfalz unterwegs. Auch bei dem Besitzer entschuldigte sich der Mann. Dazu zahlte er 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Daraufhin entschied die zuständige Staatsanwaltschaft Zweibrücken: Das Verfahren wird eingestellt. Warum der Jäger irrtümlich auf das Pferd schoss, hatten weder Polizei noch Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Jäger: Zwei Pferde mit Wildschweinen verwechselt

Dass Jäger Pferde auf der Koppel erschießen, ist leider kein Einzelfall. Im Gegenteil: Erst vor Kurzem hat ein Mann in der Eifel ein Pferd mit einem Wildschwein verwechselt – und es erschossen. Und nicht immer kommen die Jäger mit einer Geldauflage davon. In Rheinland-Pfalz hatte ein Jäger gleich zwei Pferde erschossen. Auch er glaubte, dass es Wildschweine seien…

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Der damals 57-Jährige meldete sich direkt bei der Polizei, zahlte der Besitzerin eine Entschädigung. Doch die Staatsanwaltschaft blieb dran und so musste der Jäger vorm Amtsgericht Daun erscheinen. Die Richterin war deutlich: Nur bei schlechter Sicht hätte der Jäger die Pferde mit Wildschweinen verwechseln können. Aber bei schlechter Sicht hätte er nicht schießen dürfen. Urteil: 100 Tagessätze à 100 Euro. Ein Urteil mit Folgen. Denn: Bei einer Verurteilung von 60 Tagessätzen oder mehr ist nach dem Waffengesetz die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben. Das heißt: Jagdschein und Waffenbesitzkarte verlieren ihre Gültigkeit. Und die Jagd ist vorbei…  © Pferde.de

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