Die Diskussion um einen Wolf aus dem Großraum Burgdorf dauerte lange an. Das Tier tötete nachweislich mehrere Weidetiere, die Politik stimmte für eine Entnahme des Wolfs. Tierschützer stellten einen Antrag gegen die Tötung. Jetzt hat das Gericht eine Entscheidung getroffen.

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Der Wolf galt in Deutschland lange Zeit als ausgestorben. Dank jahrelanger Bemühungen von Tierschützern und Wolfs-Spezialisten gelang es aber, den Wölfen in Deutschland wieder ein attraktives Zuhause zu bieten. Mittlerweile leben die wilden Tiere in fast jedem Bundesland, die Populationen gelten vielerorts als stabil. Bei Burgdorf in Niedersachsen soll eines der seltenen Tiere nun aber getötet werden.

Wolf in Niedersachsen macht Probleme

Die Ansiedlung der Wölfe in Deutschland kann als Zeichen einer intakten Natur angesehen werden und beweist, dass die Bemühungen von Tierschützern und ihrer Maßnahmen erfolgreich waren. Trotz aller Bemühungen sorgen die Tiere aber nicht nur für Freude im Land. Besonders für Landwirte stellen die Wölfe immer wieder eine Bedrohung für ihre Weidetiere dar. Vielerorts fallen Schafe und Rinder den wilden Tieren zum Opfer.

So auch im Großraum Burgdorf in Niedersachsen. Dort konnten mehrere Risse einem einzelnen Wolf zugeordnet werden. Das Tier mit der Kennzeichnung GW950M ist nachweislich für den Tod der Weidetiere verantwortlich. Das ergaben Untersuchungen der Kadaver, deren Proben positiv auf die Gene des Wolfs getestet wurden. Um die Landwirte vor dem Raubtier zu schützen, beschloss die Region, das Tier zu erschießen.

Gericht genehmigt Abschuss

Tierschützer, allen voran die Mitglieder des Vereins "Gesellschaft zum Schutze der Wölfe e.V.", waren mit dieser Entscheidung aber nicht einverstanden. Sie befürchteten zudem, dass die Entscheidung für den Abschuss dafür sorgen könnte, dass in Zukunft weitere Wölfe getötet werden dürfen. Deshalb reichten sie einen Eilantrag gegen die Entscheidung ein. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat nun in dem Fall entschieden und kam zu dem Ergebnis, dass die letale Entnahme des Wolfs GW950M gerechtfertigt sei.

Nur ein Wolf des Rudels darf geschossen werden.
Nur ein Wolf des Rudels darf geschossen werden. © Foto: unsplash.com/Milo Weiler (Symbolfoto)

Das Tier darf nun also von Jägern abgeschossen werden. Der Eilantrag der Tierschützer zeigte aber trotzdem einen teilweisen Erfolg. Das Gericht entschied nämlich auch, dass keine weiteren Tiere des Rudels getötet werden dürfen. Zudem könnte sich der Abschuss von Wolf GW950M als problematisch erweisen. Für den Jäger ist es nämlich schwer, den richtigen Wolf überhaupt zu finden und dann aus der Ferne zu identifizieren und abzuschießen.

In einem neuen Gesprächsformat kommen zudem Weidetierhalter, Vertreter von Naturschutzverbänden, aus der Landwirtschaft, Wissenschaft sowie der zuständigen kommunalen Behörden zusammen, um über das weitere Vorgehen mit Wölfen generell zu diskutieren. Dabei sollen sie einen Aktionsplan "Weidetierhaltung und Wolf" erarbeiten.

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Außerdem sollen die Ergebnisse ihrer Gespräche in ein bundesweites Konzept zum Bestandsmanagement einfließen. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) bezeichnete die Stimmung der beiden gegnerischen Camps beim ersten Gespräch als konstruktiv, wie der "NDR" berichtete. Es leibt also spannend, wie es mit den Wölfen im Land weitergeht.  © Deine Tierwelt

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