Augenlifting, Nasenkorrektur, Fettabsaugung, Botox oder Hautstraffung. Vermeintliche Begriffe nur aus menschlichen Schönheitschirurgie? Weit gefehlt, denn weltweit lassen immer mehr Tierhalter eine solche Schönheitsoperation an ihrem Haustier durchführen. Auch in Deutschland? Rechtsanwältin Fritz klärt auf.
Zu klein, zu dick, faltige oder schlaffe Haut, eine schiefe Nase oder Schlupflider — auch unsere tierischen Freunde sind nicht perfekt. Und ähnlich wie die Korrektur ihres — in ihren Augen eigenen unperfekten Aussehens — greifen immer mehr Haustier-Besitzer auch für das tierische Familienmitglied zum Mittel der Schönheitsoperation. Damit Bello, Miezi, Bunny und Co. der eigenen Eitelkeit und dem vermutlichen Schönheitsideal für ein Haustier entsprechen. Weltweit gibt es bereits Schönheitskliniken, die sich auf kosmetische Eingriffe bei Hunden, Katzen und anderen Haustieren spezialisiert haben. Dabei kommen die Methoden aus der plastischen Chirurgie des Menschen, inklusive dem Nervengift Botox zur Anwendung.
In Los Angeles hat sich eine Tierklinik darauf spezialisiert, kastrierte Hunde mit Silikonhoden auszustatten, damit Rüden weiterhin männlich aussehen. So ließ zum Beispiel
Auch vermehrte Anfragen in Deutschland
Aber auch deutsche Tierärzte werden immer wieder mit Wünschen für eine Schönheitsoperation für das eigene Haustier konfrontiert. So erzählte die Hamburger Tierärztin Corinna Conrad bereits vor einigen Jahren gegenüber dem Magazin "Spiegel": "Vor kurzem kam eine Hundebesitzerin in meine Praxis, ich sollte ihr Tier operieren. Die Zitzen der Hündin hingen etwas herunter, weil sie Welpen bekommen hatte. Und das sollte ich mit einer Hautstraffung korrigieren." Natürlich hat die Tierärztin abgelehnt.
Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage in Deutschland überhaupt aus? Ist eine Schönheitsoperation beim Haustier erlaubt? Mithilfe der auf Tierrechte spezialisierten Anwaltskanzlei Fritz aus Herne und einem konkreten Fall geht DeineTierwelt dieser Frage nach.
Urteil verschafft Klarheit
In der Rubrik "Felle vor Gericht" berichtet Anwältin Melanie Katja Fritz auf ihrem Instagram-Kanal von einem zurückliegenden Fall. Eine Toypudel-Züchterin suchte mit ihrem preisgekrönten Rüden eine Tierklinik auf. Der Pudel hatte durch eine Beißerei einen Zahn im Unterkiefer verloren. Auf Wunsch der Züchterin setzte die Klinik der Fellnase ein Implantat ein. Jedoch konnte eine "Stabilisierung des Implantats bei dieser Behandlung, noch bei weiteren mindestens sechs implantologischen Zahnbehandlungen nicht erreicht werden." Das Implantat ging immer wieder nach sehr kurzer Zeit verloren.
Die Züchterin machte daraufhin Schadensersatz gegen die Tierklinik geltend. Das OLG Hamm entschied jedoch in seinem Urteil, dass aus tiermedizinischer Sicht ein Zahnersatz nicht notwendig gewesen sein. Eine Stiftzahn- oder Implantatversorgung allein aus kosmetischen Gründen durchzuführen, stelle ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Das hätten die Halterin und der Arzt wissen müssen. Daher kann die Züchterin, die selbst gegen das Gesetz verstößt, nicht von dem anderen, den sie um eine rechtswidrige Handlung bittet, Schadensersatz verlangen, wenn der Erfolg ausbleibt. Die Klägerin ging also leer aus.
Tierschutzgesetz verbietet die Schönheitsoperation beim Haustier
Denn das deutsche Tierschutzgesetz ist eindeutig. Im § 1 heißt es, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerz, Leiden und Schäden zufügen darf. Eine Operation aus rein ästhetischen Gründen oder für ein gutes Aussehen ist dabei kein vernünftiger Grund und rechtfertigt diese damit auch nicht.
Manche vermeindliche Schönheitsoperation ist aber medizinisch notwendig. Viele Tiere haben körperliche Beschwerden, die ihnen aufgrund von fragwürdigen Rassestandards angezüchtet wurden. Bei Rassen, die unter Atemnot leiden oder deren Falten so zahlreich sind, dass die Haare darauf in die Augen stechen, sind sich die Tierärzte einig, dass moderne chirurgische Eingriffe, deren Leiden lindern können. So ist manchmal die Grenze zwischen medizinisch notwendiger Korrektur und reiner Schönheitsoperation fließend.
Doch zum Glück bewahren in Deutschland das Tierschutzgesetz und verantwortungsvolle Tierärzte unsere tierischen Mitbewohner vor einer Schönheitsoperation, die letztendlich ausschließlich der Befriedung der persönlichen Eitelkeiten der Tierbesitzer gilt. Schlimm genug, dass einige Hunde in Handtaschen durch die Gegend getragen werden, zu enge Pullover anhaben müssen oder ihnen mit Strasssteinchen besetzte Halsbänder um den Hals gelegt werden. © Deine Tierwelt
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