Er kam in der Nacht, verletzte die zweijährige Stute Nuspli mit einem Stich so schwer, dass sie erlöst werden muss. Jetzt hat ihre Besitzerin eine Petition gestartet, die härtere Strafen für Tierquäler fordert. Knapp 1.700 Unterschriften hat sie schon.
Der Unbekannte kam in der Nacht – und die Stute hatte keine Chance: "In der Nacht vom 27.05. auf den 28.05.2024 wurde Nuspli auf der Wiese neben ihren Pferdefreunden von einem Unbekannten angegriffen und durch einen 30 cm tiefen Stich in die Brust so schwer verletzt, dass wir sie am Morgen darauf leider erlösen mussten", schreibt ihre Besitzerin. Und weiter: "Der Stich ging durch den Muskel bis in die Lunge". Die Stute habe keine Chance gehabt, den Angriff zu überleben. "Wir konnten ihr einfach nicht mehr helfen."
Seitdem ermittelt die Kripo Ahaus. Und die Besitzerin lebt in einem Alptraum. "Man hat uns auf brutalste Art und Weise unser Familienmitglied Nuspli genommen", schreibt sie. "Nuspli war eine 2- jährige wunderschöne, liebevolle, kinderliebe und menschenbezogene Stute mit einem riesengroßen Herz. Nuspli hat unsere Familie mit ihren ganzen Wesen so sehr bereichert. Sie war wie ein weiteres Kind für mich."
Nuspli war viel mehr als ‚nur‘ ein Pferd
Für die ganze Familie ist es eine Tragödie: "Mein erst 5- jähriger Sohn fragt täglich nach Nuspli. Er versteht nicht, warum ein unschuldiges junges Pferd sterben musste. Ich verstehe es selbst nicht. Nuspli war viel mehr als ‚nur‘ ein Pferd für uns. Sie war, ist und bleibt für immer ein Teil von uns."
Was ihre Besitzerin besonders trifft: "Wer auch immer das war, dieser Mensch wird vermutlich nicht gefasst werden. Die Behörden haben keine Anhaltspunkte, niemand hat etwas beobachtet o.ä. und es wird in Fällen von Tierquälerei einfach nicht ausreichend ermittelt. Das Tierschutzgesetz sieht einfach keine harten Strafen für so fürchterliche Menschen vor."
Besitzerin fordert Freiheitsstrafe für Tierquäler
Genau das will sie ändern – und startete eine Petition. Darin fordert sie vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft:
Misshandlungen von Tieren (Haustier, Nutztier), die unmittelbar oder im Nachgang zum Tode des Tieres führen, sollen mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Freiheitsstrafen sollen bei einem Jahr beginnen. Annäherungsverbote (einstweilige Verfügungen) und Hausverbote sollen ausgesprochen werden. hohe Geldstrafen sollen nur in Fällen akzeptabel, in denen das Tier keine erheblichen Schmerzen und Folgeschäden erleidet. die Strafen sollen so stark angehoben werden, dass potenzielle Täter ernsthaft abgeschreckt werden. © Pferde.de
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