Ein Schäferhundwelpe aus Holtensen bei Hannover sorgt für Streit. Mehrmals sei der Hund ausgebüxt, sogar angefahren worden. Die Halter würden sich nicht richtig kümmern und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, findet der örtliche Tierschutzverein und erhebt Vorwürfe gegen das zuständige Ordnungsamt.
Im Juli 2022 landete ein Schäferhundwelpe im Tierheim in Barsinghausen. Der Hund wurde in Holtensen bei Hannover an einer viel befahrenen Bundesstraße gefunden, die Halter wurden ermittelt. Die Fellnase war zu dem Zeitpunkt zwar gechippt, aber nicht registriert. Kurz darauf stellten die Mitarbeiter des Tierschutzvereins Missstände in der Haltung des Welpen fest und informierten das Ordnungsamt.
Schäferhundwelpe nicht richtig gehalten?
Bei ihren Ermittlungen erfuhren die Tierschützer, dass der kleine Schäferhund vor dem Haus der Halter in der prallen Sonne an einer Laterne angebunden wird und nachts in einer fensterlosen Hütte eingesperrt wird. In den Näpfen konnten die Pfleger zudem weder Futter noch Wasser feststellen. Mit diesen Beobachtungen wendeten sie sich an das zuständige Ordnungsamt, berichtet die "HAZ".
Im Laufe der Monate büxte der Schäferhundwelpe dann erneut aus, wurde sogar einmal angefahren und stattete der nahegelegenen Bäckerei einen Besuch ab. Die Mitarbeiter des Tierschutzvereins aus Barsinghausen sind sich sicher, dass die Halter gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und forderten die Region und das Ordnungsamt zu Ermittlungen und zum Handeln auf. Bislang sei in dem Fall aber wenig passiert, so die Tierfreunde.
Ordnungsamt weist Vorwürfe zurück
Der Streit um den Welpen schlägt seitdem immer größere Wellen und beruht offenbar auf einem jahrelangen Streit zwischen dem Vereinsvorsitzenden Ernst Wildhagen und dem Ordnungsamt. Der Tierschützer wirft den Beamten Untätigkeit vor und bot an, den Welpen im Tierheim aufzunehmen, bis das Problem geklärt ist. Die Ordnungshüter würden die Situation einfach aussitzen, so der Vorsitzende gegenüber der Zeitung.
Diese Vorwürfe weist eine Sprecherin des Amts jedoch zurück. Es sei sehr wohl etwas in dem Fall unternommen worden. Den Haltern wurden demnach Auflagen zur Haltung des Hundes erteilt. Aufgrund des Datenschutzes könne darüber aber keine detailreiche Auskunft gegeben werden. Die Beamten seien keinesfalls untätig, müssten sich jedoch an geltendes Recht halten. Kontrollen bei den Haltern und eine Einhaltung der aufgegebenen Maßnahmen hätten bereits stattgefunden. © Deine Tierwelt
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