Raus aus der Schule und endlich das erste eigene Geld verdienen. Doch während der Ausbildung sieht es finanziell oft eher mau aus. Wer bekommt wie viel gezahlt? Und was kann man tun, wenn das Gehalt nicht ausreicht?

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Bankkauffrau, Konditor, Friseur oder Maurerin: Mit dem Schulabschluss in der Tasche beginnt für viele junge Menschen in der Ausbildung ein neuer Lebensabschnitt. Und mit ihm füllt sich meistens zum ersten Mal das eigene Konto - doch so viel Geld ist das manchmal gar nicht.

So viel verdient man in der Ausbildung

Die Höhe der Ausbildungsvergütungen in Deutschland variiert deutlich und hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab - etwa von der Branche, von Tarifverträgen oder der Größe des Betriebs. Jeder Auszubildende schließt mit seinem Ausbildungsbetrieb einen Vertrag ab, der die Höhe der Vergütung beinhaltet.

In tarifgebundenen Betrieben muss mindestens die im Tarifvertrag vorgesehene Vergütung gezahlt werden. Diese wird von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern regelmäßig ausgehandelt.

Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung von 2019 zeigen, dass die Bandbreite groß ist. So erhielten angehende Friseurinnen und Friseure in tarifgebundenen Betrieben im Osten im ersten Jahr ihrer dualen Ausbildung durchschnittlich 336 Euro brutto pro Monat. Maurer-Azubis im Westen dagegen kamen im dritten Ausbildungsjahr im Schnitt auf 1.473 Euro. Im Gesamtdurchschnitt lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen bei 939 Euro pro Monat.

Regelungen in Betrieben ohne Tarifvertrag

Paragraf 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) besagt, dass die Ausbildungsvergütung "angemessen" sein muss. In nicht-tarifgebundenen Betrieben sollte die Vergütung nach aktueller Rechtsprechung deshalb mindestens 80 Prozent der branchenspezifischen tariflichen Vergütung betragen.

Seit 2020 ist im BBiG zudem eine Mindestausbildungsvergütung vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden darf: Sie beträgt 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr und wird im Laufe der Ausbildung jährlich erhöht.

Betriebe zahlen für ihre Azubis

Die Kosten für die Ausbildung tragen in Deutschland maßgeblich die Betriebe. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gibt an, dass ein Handwerksbetrieb über den Verlauf einer Ausbildung im Schnitt rund 16.500 Euro in einen Auszubildenden investiert.

Die Ausbildungsvergütung hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts drei Funktionen: Sie soll dem Auszubildenden und seinen Eltern zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe sein, sie soll die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und schließlich soll sie eine Entlohnung darstellen.

Anders als ein Lohn im klassischen Sinne dient die Ausbildungsvergütung aber weder der Existenz- noch der Lebensstandardsicherung. "Gehalt oder Lohn sind dazu da, den Lebensunterhalt vollständig zu bestreiten, eine Vergütung jedoch ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt während einer Zeit des Lernens", heißt es beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Dieser "begrenzte Zweck" wird laut ZDH auch dadurch deutlich, dass während einer Ausbildung die Unterhaltspflicht der Eltern fortbesteht und diese für in der Ausbildung befindliche Kinder Anspruch auf Kindergeld haben.

Das kann man tun, wenn das Gehalt nicht ausreicht

Generell haben Auszubildende Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können - etwa weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Bei der Berechnung ist eventuell auch der Verdienst der Eltern beziehungsweise des Partners oder der Partnerin relevant.

Zudem besteht während der Ausbildung weiterhin ein Anspruch auf Bezug des Kindergeldes. Auszubildende können auch Wohngeld beantragen oder einen Bildungskredit von der Förderbank KfW beziehen. Wer sich genauer informieren möchte, kann bei den Agenturen für Arbeit nachfragen, welche individuellen Möglichkeiten es gibt.

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(dpa/spot)

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