7.500 Euro Schadensersatz – das bekam eine Mutter aus Pankow, die wegen eines fehlenden Kitaplatzes nur verspätet in ihren Job zurückkehren konnte. Steht für das eigene Kind nach einjähriger Elternzeit kein Kitaplatz zur Verfügung, haben Eltern die Möglichkeit, auf einen Platz oder Schadensersatz zu klagen. Fachanwältin Loreena Melchert erklärt im Interview, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man am besten vorgeht.
Frau Melchert, eine Mutter aus Berlin Pankow hat vom Landgericht Berlin 7.500 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen – weil sie wegen eines fehlenden Kitaplatzes nicht in ihren Job zurückkehren konnte. 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Land nämlich dazu verpflichtet, Kitaplätze für Kinder ab einem Jahr in allen Bezirken bereitzustellen. War die Berliner Klage die erste erfolgreiche?
Loreena Melchert: Nein, das war weder bundesweit noch in Berlin die erste erfolgreiche Klage. In Berlin gibt es seit 2018 eine ganze Reihe von Verdienstausfallklagen, die nun alle nach und nach entschieden werden. Im vergangenen Jahr bekam ich selbst für eine Mandantin 8.600 Euro Verdienstausfall vom Landgericht zugesprochen. Weiterhin sind noch einige Klagen beim Landgericht anhängig, die noch nicht entschieden wurden. Da gibt es auch keinen Zweifel, dass sie positiv ausgehen werden.
Keinen Zweifel - das heißt Klagen, um Schadensersatz zu erhalten, sind immer erfolgreich?
Nein. Aber wenn anwaltlich geprüft wurde, ob die Voraussetzungen für eine Verdienstausfallklage vorliegen, dann dürfte sie in den meisten Fällen erfolgreich sein.
Wenn Eltern mit Ihnen Kontakt aufnehmen, weil sie keinen Kitaplatz bekommen haben, was sind dann die ersten Schritte?
Der öffentlichen Hand muss der Bedarf nach einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung ausdrücklich angezeigt werden. Das Vergabesystem von Kitaplätzen ist innerhalb und zwischen den Bundesländern nicht einheitlich: In Großstädten wie beispielsweise Berlin herrscht ein Gutscheinsystem vor. Hier wird der Bedarf erst über die Beantragung des Gutscheins angezeigt. Mit dem gehen dann die Eltern erst Mal los und versuchen, einen Kitaplatz zu bekommen.
In Mainz gibt es ein zentrales System der Stadt, über das Kitaplätze vergeben werden. In kleinen Gemeinden wiederum ist die Vergabe oft dezentral organisiert. Eltern gehen hier selbst zu den Kitas und lassen sich auf die Listen setzen. Wird bei dieser Suche dann eine Absage erteilt, sollten sich Eltern mit einem Hilfebedarfsschreiben an den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe richten und den Bedarf für einen Kitaplatz schriftlich anzeigen. Das gilt dann für Berlin wie auch für alle Ort in denen die Vergabe der Plätze nicht mit Bescheid erfolgt.
Was schreiben Eltern in dieses Schreiben am besten hinein?
"Ich habe auf eigenem Wege versucht einen Kita- oder Tagespflegeplatz zu erhalten, und bin nicht erfolgreich gewesen. Wir bitten um Hilfestellung bei der Kitaplatzsuche und Erfüllung des Rechtsanspruchs durch Nachweis eines Platzes. Ich habe Betreuungsbedarf in der Zeit von zum Beispiel 8 bis 14 Uhr."
Am besten wird eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers gleich beigelegt– damit der Betreuungsbedarf entsprechend nachgewiesen wird. Dann muss der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe tätig werden. Tut er das bis zu einer gewissen Frist nicht, ist anzuraten, eine Klage auf den Platz zu erheben.
Wenn Eltern in einem Eil- oder Hauptverfahren klagen, haben Bezirke fünf Wochen Zeit, um tätig zu werden. Teilweise finanzieren sie notfalls private Übergangsbetreuungen. Bekommt man denn durch eine Klage immer einen Platz?
Ja und nein. Die Rechtsprechung befindet sich aktuell im Wandel. Seit dem letzten Jahr stellen Gerichte den Anspruch auf einen Kitaplatz nicht mehr unter Kapazitätsvorbehalt. Das heißt: Wenn das Kind ein Jahr alt geworden ist, dann hat es den rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz – und der muss erfüllt werden.
Zuvor war es so, dass die Verwaltungsgerichte in einigen Bundesländern geurteilt haben, das Klagebegehren richte sich auf etwas Unmögliches, wenn es keine Kitaplätze gibt.
Ein Rechtsgrundsatz lautet: "Was unmöglich zu erfüllen ist, kann auch nicht erfüllt werden", daher gab es bis dato nur die Möglichkeit auf Schadensersatz. Nun aber müssen sich die Gemeinden entweder mit den Eltern über einen Verdienstausfall einigen oder einen Platz schaffen.
Wieso kann eine Kitaplatzklage sinnvoller sein als eine Schadensersatzklage?
Mütter sind meist diejenigen, die für die Betreuung der Kinder zu Hause bleiben. Wenn man aber zu Hause bleibt, obwohl man theoretisch berufstätig sein könnte, verliert man Sozialversicherungsbeiträge in Form von Rentenansprüchen.
Auch die Möglichkeit zu Gehaltssteigerungen und Karrierechancen entfallen. Ein möglicher Schadensersatz bei einer Verdienstausfallklage umfasst all das aber nicht – also beispielsweise die Aussichten, in dieser Zeit einen Rentenanspruch zu erwerben.
Deswegen ist es nicht ohne Interesse, auf den Platz zu bestehen. Wenn man aber eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Landkreises, der Stadt oder der Kommune erhält, dass kein Kitaplatz vorhanden ist, dann kann man auf die Erhebung einer Platzklage verzichten und sich direkt damit beschäftigen, ob die Voraussetzungen für eine Verdienstausfallklage vorliegen.
Welche Voraussetzungen sind das?
Es muss natürlich eine mögliche Arbeitstätigkeit geben. Und es muss nachgewiesen werden, dass die ursprünglich geplante Elternzeit nur ein Jahr betrug. Die Eltern, die von vornherein sagen, dass sie drei Jahre zu Hause bleiben wollen, können keinen Verdienstausfall geltend machen.
Das betrifft auch diejenigen, die in Berlin keinen Gutschein beantragt haben. Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, können sie nicht im Nachhinein sagen: "Ach es gab gar keine Kitaplätze, dann kann ich noch den Verdienstausfall einstreichen."
Als Voraussetzung für eine Verdienstausfallklage müssen Eltern ihren Hilfebedarf stets angezeigt und Interesse an einem Kitaplatz bekundet haben. Sie müssen den Bedarf auch rechtzeitig angemeldet haben.
Was heißt rechtzeitig?
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich – es können sechs Monate, aber auch zwei, drei Monate vorher sein. Ausnahmen bestehen bei Zuzügen.
Viele Kommunen fragen den Bedarf aber auch eigenständig ab, weil sie über die Standesämter die Informationen haben, wann ein Kind ein Jahr alt wird.
Gibt es auch eine Vorschrift, bei wie vielen Kitas man sich beworben haben muss?
Nein, da gibt es keine starre Regelung. In der Praxis ist es sicherlich so, dass sich Eltern in Großstädten auf die Wartelisten von vielen Kitas in ihrem Bezirk oder im Bezirk des Arbeitgebers setzen lassen.
In einem kleineren Ort, in dem es nur fünf Kitas gibt, muss man natürlich all diese ausschöpfen. Zumutbare Kitaplätze darf man nicht abgelehnt haben.
Wann ist ein Kitaplatz zumutbar?
Der Anspruch auf einen Kitaplatz muss wohnortnah erfüllt werden. Es gibt dazu bereits eine Rechtsprechung, die definiert hat, was zumutbar ist. Das ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Fahrtweg und -dauer und Wohnortnähe spielen eine Rolle.
Im städtischen Bereich kann das ein Weg von fünf Kilometern oder 30 Minuten mit dem ÖPNV von Tür zu Tür sein, bei dichter Bebauung auch nur fünfzehn Minuten zu Fuß im ländlichen Bereich sind das mehr. Darüber, was zumutbar ist, kann man sich natürlich triftig streiten.
Können Eltern, wenn ihnen ein Platz angeboten wird, auch die Zusammensetzung der Kindergartengruppe oder das Erziehungskonzept beanstanden?
Wenn ein zumutbarer Platz angeboten wird, kann man den natürlich ablehnen und weitersuchen. Aber: Ist der Platz vom öffentlichen Träger genehmigt - die Kitaaufsicht des Jugendamtes prüft, ob alle personellen und räumlichen Voraussetzungen vorhanden sind – und man lehnt ihn ab, dann bringt das mögliche Verdienstausfallansprüche zum Erlöschen.
Wenn Eltern mehrere Angebote haben, können sie aber natürlich unter verschiedenen Hilfeträgern wählen. Es kann außerdem sein, dass es Gründe gibt, warum die Kita nicht wohnortnah sein soll – etwa aus beruflichen Gründen, oder weil Eltern ein besonderes Erziehungskonzept wünschen. Dann müssen die Träger den Kostenausgleich übernehmen.
Bei der Verdienstausfallklagen in Pankow war das Land Berlin Beklagter, weil es versäumt hat, die Plätze auszubauen. Kann es auch Fälle geben, in denen die Kommune keine Schuld trifft?
Es wäre denkbar, dass beispielsweise eine verschleppte Bauzeit einer neuen Kita zu einer Entlastung der Kommune führen könnte. Allerdings handelte es sich dann um eine Einzelfallprüfung, bei der die Kommune auch nachweisen müsste, dass sie rechtlich von allen Mitteln Gebrauch gemacht hat, um dem Bauträger zur rechtzeitigen Fertigstellung zu verhelfen.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber kündigt, weil für das Kind keine Betreuung zur Verfügung steht und den Arbeitsplatz nicht freihält?
Der Schadensersatz würde sich nach wie vor aus dem Verdienst berechnen, den man hätte erzielen können. Allerdings muss man sich dann um einen neuen Arbeitsplatz bemühen, denn es gibt eine Schadensminderungspflicht.
Diese gilt grundsätzlich, das heißt: Man muss nachweisen, dass auch der Partner nicht in der Lage war, das Kind zu betreuen und man immer alles getan hat, um den Schaden möglichst gering zu halten.
Wenn der Arbeitgeber beispielsweise anbietet, mit einer geringeren Stundenanzahl zurückzukehren, und das ist machbar, muss man das Angebot annehmen.
Alleine im Bezirk Pankow wurden 2019 zehn Schadenersatzklagen wegen Verdienstausfall durch fehlende Kitaplätze erhoben. Wie schätzen Sie die Situation bundesweit ein?
Die Lage ist angespannt, und wenn sich nichts ändert, wird sie noch ernster. Es gibt zwar viele Bestrebungen von bemühten Gemeinden, fehlende Plätze zu schaffen, allerdings fehlen auch die notwendigen Erzieher.
Hier liegt – wie auch beim Lehrermangel - ein echtes Planungsverschulden vor. Der Ausbau wurde versäumt und es wurden zu wenige Anreize gesetzt, die den Beruf des Erziehers attraktiv machen.
Nachdem der Bund milliardenschwere Pakete aufgesetzt hat, um den Bau voranzutreiben, muss er selbiges für die Attraktivität des Erzieherberufes tun. Meiner Meinung nach müsste hier intensiver und zügiger dran gearbeitet werden.
Man könnte beispielsweise die Hürden für Quereinsteiger herabsetzen. Viele Kommunen planen lediglich mit einem Ausbaubedarf von 40 bis 50 Prozent der neu geborenen Kinder. Das wird nicht reichen. Der Betreuungsbedarf steigt wegen des gesellschaftlichen Wandels. Die Politik muss hier stringenter sein.
Heißt?
Es ist nur logisch zu sagen: Nachdem ein Elterngeld geschaffen wurde, welches Anreize schafft, überhaupt Kinder in die Welt zu setzen, schafft man auch die dann nötige Infrastruktur, für gute Lebensbedingungen von Eltern.
Verwendete Quellen
- Morgenpost.de: Kein Kitaplatz: Mutter erhält 7500 Euro Schadensersatz
- Test.de: Schadenersatz für Eltern ohne Kitaplatz
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