Wer gerne viel verreist, kann mehr aus seinen Urlaubstagen machen, indem er sie geschickt auf Brückentage legt. 2018 sind dadurch einige längere Auszeiten möglich, die nur wenige Urlaubstage kosten.

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Für Arbeitnehmer in Deutschland lohnt es sich, frühzeitig einen Blick in den Kalender zu werfen: Wer geschickt Feiertage, Wochenenden und Urlaub kombiniert, hat länger am Stück frei.

Im Durchschnitt haben Arbeitnehmer in Deutschland 28 Urlaubstage. Wer diese geschickt verteilt, kann öfter länger als nur ein Wochenende verreisen und dabei in Summe bis zu 68 Tage Urlaub genießen.

Brückentage 2018 in Deutschland

Ostern

2018 fällt Karfreitag auf den 30. März und Ostermontag auf den 2. April. Wer in der Woche vor Ostern vom 26. bis 29. März vier Urlaubstage nimmt, hat insgesamt zehn freie Tage. Dasselbe Ergebnis erreicht jeder, der in der Woche nach Ostern die vier Werktage vom 3. bis 6. April freinimmt.

Wer länger verreisen möchte, kann sich sowohl vor als auch nach Ostern jeweils die vier Werktage freinehmen. Damit hat man durch die drei Wochenenden und die beiden Feiertage mit dem Einsatz von acht Urlaubstagen 16 Tage am Stück (24. März bis 8. April) frei.

Tag der Arbeit

Der 1. Mai ist 2018 ein Dienstag, was Montag, den 30. April zu einem Brückentag macht. Hier können Sie mit dem Einsatz von einem Urlaubstag insgesamt vier Tage am Stück zu Hause bleiben.

Wenn Sie sich zusätzlich die restlichen drei Werktage in der ersten Maiwoche (2. bis 4. Mai) freinehmen, haben Sie mit vier Urlaubstagen insgesamt neun freie Tage.

Christi Himmelfahrt

Christi Himmelfahrt liegt wie immer auf einem Donnerstag – 2018 ist das der 10. Mai. Freitag, der 11. Mai ist somit ein Brückentag. Wenn Sie diesen freinehmen, können Sie vom 10. bis 13. Mai insgesamt vier Tage für die Erholung nutzen.

Für einen längeren Urlaub können Sie den Tag der Arbeit mit Christi Himmelfahrt kombinieren: Beantragen Sie vom 30. April bis 11. Mai Urlaub, haben Sie mit den Wochenenden davor und danach insgesamt 16 Tage am Stück frei. Durch die beiden Feiertage am 1. und 10. Mai kostet Sie das nur acht Urlaubstage.

Pfingsten und Fronleichnam

In einigen Bundesländern ist Fronleichnam ein Feiertag und wird am 60. Tag nach Ostersonntag begangen. Deshalb liegt das Fest immer auf einem Donnerstag. 2018 ist das der 31. Mai. Wenn Sie den Brückentag am 1. Juni freinehmen, haben Sie dadurch vier Tage am Stück frei.

Für einen längeren Urlaub können Sie zusätzlich den Pfingstmontag nutzen. Dieser ist 2018 am 21. Mai. Wenn Sie vom 19. Mai bis 3. Juni insgesamt 16 Tage am Stück verreisen möchten, müssen Sie dafür lediglich acht Urlaubstage einreichen.

Augsburger Friedensfest

Besonders viel Glück haben Angestellte, die in Augsburg arbeiten. Denn sie haben mit dem Augsburger Friedensfest am 8. August den einzigen staatlich geschützten städtischen Feiertag. Dieser fällt 2018 auf einen Mittwoch.

Mit zwei Urlaubstagen am Montag und Dienstag davor (6. und 7. August) haben Sie insgesamt fünf Tage frei. Ebenso, wenn Sie für den Donnerstag und Freitag danach (9. und 10. August) Urlaub einreichen.

Mariä Himmelfahrt

Für Mariä Himmelfahrt wurde im Jahr 813 der 15. August als Feiertag festgelegt. 2018 ist das ein Mittwoch. Frei haben an dem Tag nur Arbeitnehmer im Saarland und in den überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns.

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Wenn Sie in diesen Regionen arbeiten und den Montag und Dienstag davor (13. und 14. August) freinehmen, haben Sie mit zwei Urlaubstagen insgesamt fünf freie Tage.

Ebenfalls fünf Tage Erholung können Sie erreichen, wenn Sie für Donnerstag und Freitag (16. und 17. August) zwei Tage Urlaub einreichen.

Tag der Deutschen Einheit

Auch im Herbst gibt es einen Feiertag an einem Mittwoch, nämlich den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2018. Hier erreichen Sie fünf freie Tage durch den Einsatz von zwei Urlaubstagen, wenn Sie entweder den Montag und Dienstag davor (1. und 2. Oktober) freinehmen oder den Donnerstag und Freitag danach (4. und 5. Oktober).

Reformationstag

Der in den evangelischen Gebieten Deutschlands gefeierte Reformationstag (31. Oktober) fällt in diesem Jahr auf einen Mittwoch.

Hier können Sie wieder durch den Einsatz von zwei Urlaubstagen fünf Tage am Stück frei haben: Entweder beantragen Sie dafür Urlaub am Montag, den 29. und Dienstag, den 30. Oktober oder am Donnerstag den 1. und Freitag, den 2. November.

Allerheiligen

Allerheiligen ist in fünf Bundesländern ein Feiertag und liegt in diesem Jahr auf einem Donnerstag (1. November). Wenn Sie den dadurch entstehenden Brückentag am 2. November freinehmen, können Sie sich damit vier Tage am Stück erholen.

Buß- und Bettag

Lediglich Arbeitnehmer in Sachsen dürfen am Buß- und Bettag zu Hause bleiben. Für den Feiertag wurde der Mittwoch vor dem 23. November festgelegt. 2018 ist das der 21. November.

Sie können mit dem Einsatz von zwei Urlaubstagen insgesamt fünf freie Tage genießen, wenn Sie entweder für den Montag und Dienstag vor dem Feiertag (19. und 20. November) oder den Donnerstag und Freitag danach (22. und 23. November) Urlaub beantragen.

Weihnachten und Jahreswechsel

Die Weihnachtsfeiertage (25. und 26. Dezember) fallen 2018 auf Dienstag und Mittwoch. Wenn Sie einen Urlaubstag am 24. Dezember einsetzen, haben sie vom 22. bis 26. Dezember insgesamt fünf Tage frei.

Wenn Sie zusätzlich den 27. und 28. Dezember freinehmen, erreichen Sie durch den Einsatz von drei Urlaubstagen insgesamt sogar neun freie Tage (22. bis 30. Dezember).

Der Neujahrstag liegt 2018 auf einem Dienstag. Wenn Sie Montag, den 31. Dezember Urlaub nehmen, haben Sie insgesamt vier Tage (29. Dezember bis 1. Januar) frei.

Wenn Sie vom 22. Dezember bis 1. Januar insgesamt elf Tage verreisen möchten, müssen Sie dafür durch die Kombination von Weihnachten und Neujahrstag lediglich vier Urlaubstage aufwenden. (ada)

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