Das Mitführen von Cannabis ist seit 1. April in bestimmten Mengen legal. Für Flüge innerhalb Deutschlands gilt das auch, so die Bundespolizei. Wie sieht es mit der Mitnahme der Droge bei Flügen aus anderen Ländern aus?

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Zumindest auf Flügen innerhalb Deutschlands ist es erlaubt, eine bestimmte Menge an Cannabis mitzunehmen. Wie die Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen betont, gebe es keine Bedenken aus Gründen der Luftsicherheit. Bis zu 25 Gramm dürften im Hand- oder Reisegepäck auf Inlandsflügen transportiert werden.

Das gilt übrigens auch für die Besatzung: Laut Gesetz ist es nicht illegal, wenn Piloten oder Flugbegleiter Cannabis bei sich haben. Allerdings könnten Fluggesellschaften eigenständig auf arbeitsrechtlicher Ebene alternative Vorschriften festlegen, ergänzt die Bundespolizei.

Wie sieht es bei Flügen ins Ausland aus?

Wenn es um Flüge aus oder in andere Länder geht, ist die rechtliche Situation eine andere: Die Mitnahme von Cannabis ist hier untersagt. Der Zoll betont, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr strafbar ist. Es bleibe auch weiterhin verboten und strafbar, bis zu 25 Gramm Cannabis für den eigenen Konsum aus dem Ausland einzuführen.

Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt. Während Erwachsene zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren dürfen, dürfen sie im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm der Substanz bei sich tragen. Über die rechtlichen Bestimmungen bei Flügen hatte zunächst das Fachportal "aerotelegraph.com" berichtet. (dpa/mak)

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