Bislang durfte man mit einem Führerschein der Klasse B nur Fahrzeug bis 3,5 Tonnen Maximalgewicht fahren. Das könnte sich ändern – denn: Die EU will eine neue Richtlinie für Führerscheine verabschieden.
Das Ziel: Für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen dieselben Regeln gelten. Gleich mehrere Faktoren könnten sich dann für alle ändern, die einen B-Führerschein besitzen oder erwerben möchten. Interessant für Wohnmobil-Fans: Die maximale Gewichtsgrenze soll von 3,5 auf 4,25 Tonnen angehoben werden.
Europäisches Parlament stimmt zu
Im Februar 2024 kam die ersehnte Wendung zur geplanten Führerschein-Änderung der Europäischen Union. Das Europäische Parlament hat im Rahmen der geplanten Novellierung der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen zugestimmt. Aktuelle Führerschein-Regeln gibt es hier.
Diese Änderung soll für Wohnmobile und Krankenwagen gelten, und zwar, anders als bisher angenommen, unabhängig vom Antrieb. Der Zusatz im Entwurf der Führerschein-Änderungen, der besagte, dass die Anhebung von 3,5 auf 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gelten solle, wurde gestrichen. Nach der neuen Regelungen darf also auch der weit verbreitete Diesel-Teilintegrierte mit bis zu 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein gefahren werden.
Achtung! Die bisher für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geltenden Verkehrsregeln, Versicherungs- und Mautbedingungen etc. ändern sich dadurch nicht. Das heißt konkret: Fahren darf man das Vier-Tonnen-Mobil jetzt mit dem B-Führerschein, doch das LKW-Überholverbot und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Autobahnen gelten trotzdem.
Die deutsche Caravaning-Industrie begrüßt die gefallene Entscheidung, denn so werde es Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern leichter gemacht, das mobile Reisen für sich zu entdecken. Vor allem Familien, die meist größere Fahrzeuge mit mehr Platz brauchen und mehr Gepäck dabeihaben, müssen sich nicht um eine Führerscheinerweiterung kümmern.
Die genauen Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt.
Nur ein kleiner Schritt
Ein Kommentar von Ulrich Kohstall, promobil-Redakteur:
Bislang: Wohnmobil fahren mit Klasse-B-Führerschein
Seit 1999 ist der "normale" Pkw-Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B nur gültig für Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Damit ist es mit B Klasse nicht möglich, alle aufgebauten Wohnmobile zu fahren, die häufig über dieser Grenze liegen. Auch viele große Campingbusse sind für mehr Gewicht zugelassen, um genügend Zuladung zu garantieren.
In Brüssel stand immer wieder zur Diskussion, diese Grenze anzuheben auf 4,25 Tonnen. Damit könnten alle, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben, größere Campingfahrzeuge fahren. Bislang mussten sie den Führerschein C1 machen, der das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen erlaubt. Betroffen sind vor allem jüngere Autofahrende, die nach 1981 geboren wurden.
Allerdings umfasste der Kommissionsentwurf bis Februar 2024 diese Gewichtsanhebung nur für Campingfahrzeuge mit alternativen Antrieben – nicht für Verbrenner. Das hätte geheißen, ein elektrobetriebenes Wohnmobil, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen, hätten alle Besitzerinnen und Besitzern eines Klasse B Führerscheins fahren dürfen, einen Verbrenner desselben Formates nicht.
Einen weiteren kleinen Zusatz gibt es noch im Entwurf: Man muss den Klasse B Führerschein schon zwei Jahre besitzen.
Was bringt eine 4,25-Tonnen-Grenze für E-Wohnmobile?
Ein Kommentar von Lisa Geiger, promobil-Redakteurin:
Alle Infos zu den Gewichtsregularien finden Sie hier.
Weitere geplante Änderungen
Neben dem Hochsetzen der Gewichtsgrenze für den Führerschein Klasse B ist die Anerkennung des B196 im Ausland in der Diskussion. Seit einigen Jahren kann man in Deutschland den Klasse B Führerschein auf B196 erweitern. Damit kann man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Dann könnte man mit einem 125er-Motorrad auch im EU-Ausland fahren.
Das Mindestalter für Lkw- und Bus-Führerscheine liegt in Deutschland bislang bei 21 (Lkw) bzw. 24 Jahren (Bus). Aufgrund des akuten Mangels an Lkw-FahrerInnen könnte die Altersgrenze fallen und auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
Weiterhin soll der digitale Führerschein eingeführt werden. Damit würde eine Smartphone-App genügen, um die Fahrerlaubnis zu prüfen, wie es bei einer Polizeikontrolle oder bei einer Autovermietung geschehen kann. Die Führerschein-Scheckkarte soll außerdem statt des Chips, wie es ihn heute gibt, einen QR-Code erhalten. Das soll gegen Fälschungsversuche helfen.
Schlechte Nachrichten für alle, denen die Fahrerlaubnis genommen wird: Wird der Führerschein in einem Land der EU entzogen, soll das künftig für alle EU-Länder gelten. Erhält man in einem Land ein Fahrverbot, gilt das EU-weit.
Die Punktesysteme aller Länder sollen angeglichen und einheitliche Grenzwerte für Alkohol- und Drogenkonsum eingeführt werden. Die Führerscheindaten alle Bürgerinnen und Bürger in der EU werden dafür in einer europaweiten Datenbank gespeichert, um behördliche Kontrollen zu erleichtern.
Wohnsitzregelung und Refresher-Kurs für neue Autofahrende
Aktuell ist es nicht möglich, die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu absolvieren. Da die Bevölkerung in der EU immer mobiler wird, könnte sich auch das bald ändern. Dazu müsste die Wohnsitzregelung vereinfacht werden.
Zudem soll ein verpflichtender Refresher-Kurs eingeführt werden. Nach einem Jahr Führerscheinbesitz soll man diesen ablegen, um dadurch die Unfallzahlen zu verringern. Empfohlen haben diese Maßnahmen Profis für Verkehrssicherheit. © Promobil
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