Viele werdende Eltern wollen vor der Geburt ihres Kindes noch einmal gemeinsam verreisen. Wer zu knapp vor dem Termin ein Flugzeug besteigt, riskiert, sein Baby über den Wolken zur Welt zu bringen. Neben praktischen Fragen stellen sich in dem Fall auch rechtliche - wie etwa die der Staatsbürgerschaft des Kindes.

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Eine Geburt im Flugzeug ist selten, kommt aber doch hin und wieder vor. Die Reisesuchmaschine swoodoo.com hat interessante Fakten rund um die Geburt über den Wolken zusammengetragen: Allein die Fluggesellschaft Jetline Pacific gab demnach an, dass in den vergangenen fünf Jahren gleich zwei Kinder an Bord einer ihrer Maschinen auf die Welt kamen.

Wenn zufällig ein Arzt oder eine Hebamme unter den Passagieren ist, hat eine werdende Mutter Glück. Ansonsten hilft die Kabinencrew bei der Entbindung.

Einige Fluggesellschaften haben in der Vergangenheit "ihre" Fliegerkinder sogar großzügig beschenkt: Virgin-Chef Richard Branson räumte der kleinen Virginia, die 2004 auf einem Flug von Lagos nach London vier Wochen zu früh das Licht der Welt erblickte, das Recht ein, 21 Jahre lang kostenlos mit Virgin-Airlines zu fliegen.

Air Asia gewährte sogar Mutter und Kind nach der Geburt im Jahr 2009 auf dem Flug von Penang nach Borneo lebenslang Freiflüge.

Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?

Wenn ein Kind über den Wolken auf die Welt kommt - welche Staatsangehörigkeit hat es dann? Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Für den Fall, dass ein Kind über einem Gebiet geboren wird, das keiner Nation zuzuordnen ist - wie etwa mitten über dem Pazifik - gilt nach einer UN-Konvention das Land als Geburtsort, in dem das Flugzeug registriert ist.

Im Luftraum über Länderterritorien gilt das jeweilige Landesrecht. Und hier ist die wichtigste Unterscheidung, ob dort das Boden- oder das Blutsrecht gilt. Bei Letzterem ist die Staatsangehörigkeit der Eltern ausschlaggebend, bei Ersterem der Geburtsort. Kommt ein Baby etwa im Hoheitsgebiet der USA zur Welt, ist es US-Bürger.

Die Regelungen der unterschiedlichen Staaten sind jedoch sehr verschieden. Beispielsweise erhält ein Kind nach US-Recht auch dann die US-amerikanische Staatsbürgerschaft, wenn es über dem Hoheitsgebiet eines anderen Landes, aber in einem in den USA registrierten Flieger zur Welt kommt, das auf dem Weg in die USA ist.

Gleichzeitig kann aber auch eine abweichende Regelung in dem Land gelten, dessen Luftraum während der Geburt durchflogen wird. In der Praxis erhalten die in der Luft geborenen Kinder häufig aber einfach die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern.

Regelungen für Schwangere

Auch wenn sich manche Airlines im Nachhinein über eine Geburt in einem ihrer Flieger erfreut zeigen: Nach Möglichkeit möchten viele Fluggesellschaften eine Geburt oder gesundheitliche Schwierigkeiten bei schwangeren Passagieren doch lieber vermeiden. Darum sind bei einigen Airlines besondere Regeln zu beachten.

Viele Gesellschaften verlangen ab der 28. Schwangerschaftswoche eine Bestätigung der Flugtauglichkeit vom Arzt. Das gilt unter anderem bei Ryanair, Virgin Atlantic, British Airways oder Turkish Airlines, die das Attest sogar in türkischer und englischer Sprache verlangt. Ab der 36. Woche dürfen Schwangere bei diesen vier Fluggesellschaften gar nicht mehr mitfliegen. Steht eine Mehrlingsgeburt bevor, gilt das schon ab der 32. Schwangerschaftswoche.

Air Berlin und Air Canada befördern werdende Mütter bis zu vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ohne ärztliche Bestätigung. Keine Einschränkungen gibt es unter anderem bei der Lufthansa, Air Iberia und Delta Airlines. Alle Fluggesellschaften sprechen lediglich eine Empfehlung aus, im letzten Schwangerschaftsmonat nicht zu fliegen. Bei Delta Airlines ist die Schwangerschaft dann aber kein zulässiger Grund für eine gebührenfreie Stornierung oder Ticketänderung.

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