Baden-Baden (dpa/tmn) - Drei Nächte in Rom für 201 Euro, zwei Nächte in Porto für 111 Euro oder sieben Nächte auf Malta für 166 Euro - Flug, Hotelzimmer, Verpflegung teilweise inklusive. Solche Vorschläge für Pauschalreisen findet man auf vielen Buchungsportalen.
Die drei Angebote kommen allerdings nicht von Expedia, Holidaycheck oder Thomas Cook, sondern von Airberlin Holidays und Ryanair Holidays. Airberlin und Ryanair, sind das nicht Fluglinien?
"Das Konzept ist nicht neu, kommt aber in den letzten Jahren verstärkt", berichtet Markus Orth, der die Unternehmensgruppe HLX Touristik in Baden-Baden und diverse europäische Airlines berät. Germanwings hatte bereits 2002 Pauschalreisen im Angebot, nun sind unter anderem auch Ryanair oder Easyjet, Swiss und Lufthansa mit eigenen Holiday-Portalen am Start.
Die Angebote der Airlines reichen von simplen Flug-Hotel-Paketen über Shuttle- oder Mietwagenbuchung bis hin zu ganzen Rundreisen. Die Fluglinien setzen auf den Werbeeffekt ihrer Marken. Sie profitieren von Kunden, die als Fluggast schon gute Erfahrungen gemacht haben.
Das Konzept der Airline-Pauschalreisen funktioniert so: Es gibt ein Buchungsportal, das mit dem Namen der Fluglinie verknüpft ist, zum Beispiel Eurowings Holidays oder Swiss Holidays. Hier können Kunden Pauschalreisen suchen, zusammenstellen und buchen, wie bei anderen Urlaubsportalen auch. Die Fluggesellschaften haben mit dem Geschäft aber kaum etwas zu tun, sie sind nur für den Flug zuständig.
Wichtig: Der Veranstalter der Pauschalreise, der für die Kunden der Ansprechpartner ist und im Zweifelsfall auch haftet, ist meist ein Subunternehmen im Hintergrund.
Wer zum Beispiel bei Lufthansa Holidays oder Airberlin Holidays seinen Urlaub bucht, hat nicht mit der Fluglinie einen Vertrag gemacht, sondern mit der Holidays AG aus der Schweiz. Die Verwaltung der Buchungen übernimmt zusätzlich ein Produzent, etwa HLX, Tropo (für Eurowings Holidays) oder Hotelopia (Easyjet Holidays).
Für den Kunden ist das oft undurchsichtig. "Bei Vermittlungsportalen erkennen die Verbraucher immer häufiger kaum, wer der Vertragspartner ist", beobachtet Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. "Das ist dann wichtig, wenn es ein Problem gibt." Beispiele: Das Hotelzimmer entspricht nicht der Beschreibung oder der Flug wird gestrichen. Dieses Problem betreffe nicht nur die Holiday-Angebote der Airlines, sondern auch Expedia und Co.
Grundsätzlich sind Urlauber bei Pauschalreisen besser abgesichert als mit kombinierten Einzelleistungen verschiedener Veranstalter. Wenn der Anbieter zum Beispiel pleite geht, gibt es Ersatz. Bei Mängeln können Urlauber sich einen Teil des Reisepreises zurückholen. Diese Vorteile gelten auch für die Pauschalangebote der Airline-Portale. Und: Zusätzliche Konkurrenz auf dem Markt resultiert für Urlauber meist in mehr Auswahl und niedrigeren Preisen. Außerdem können Vielflieger die Airline-eigenen Bonusmeilen nutzen.
Wer auf den Urlaubsportalen der Fluglinien bucht, muss allerdings aufpassen: Nur weil die Seite Airberlin Holidays heißt, sind dort nicht nur Pauschalreisen mit Flügen von Airberlin zu finden. Meistens stehen zwar nur Flüge der Airline selbst oder von Töchtern und Kooperationspartnern zur Auswahl. Bei Airberlin werden die Kunden aber auch mit Tuifly, Easyjet oder Eurowings zum Pauschalreiseziel gebracht. Eine Garantie für einen bestimmten Carrier gibt es nicht. © dpa
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