In Schweden und in Griechenland toben zurzeit verheerende Waldbrände. Was bedeutet das für Urlaubsreisende in den Gefahrenzonen?
Waldbrände in Schweden
Die Waldbrände in Schweden betreffen vor allem die Provinzen Dalarna, Jämtland und Gävleborg.
Das Auswärtige Amt weist in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für ganz Schweden auf erhöhte Waldbrandgefahr hin - Urlauber dürfen also nicht in der Natur grillen und keine Lagerfeuer entfachen.
Reisende sollten außerdem ihre geplanten Routen überprüfen, denn Straßen könnten aufgrund von Löscharbeiten gesperrt sein.
Die schwedische Notrufzentrale zählt zurzeit etwa fünfzig Feuer - durch anhaltende Hitze und Trockenheit bleibt das Brandrisiko extrem hoch.
Schwedische Behörden regen dazu an, bei Fragen über die Brände nicht die Notrufnummer 112, sondern die 113 13 zu wählen. Unter dieser Nummer erhalten auch Urlauber Informationen zur Gefahrenlage.
Notstand in Griechenland
In Griechenland wurde im Großraum Athen der Notstand ausgerufen. Über der Hauptstadt hängen Rauchwolken und verdunkeln die Sonne, die Feuer haben bereits etwa 50 Todesopfer gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, die betroffenen Gebiete zu meiden und sich über lokale Medien zu den Bränden zu informieren.
Grundsätzlich seien die Sicherheitsanweisungen griechischer Behörden und der Brandschutzbeauftragten von Hotels zu beachten.
In den Richtlinien zum Selbstschutz bei Waldbränden, die das griechische Generalsekretariat für Zivilschutz aufstellt, finden sich neben den Verboten von Lagerfeuern und dem Grillen in der Natur auch Sicherheitshinweise zum Rauchen und Müll entsorgen.
Zigarettenstummel können zum Brandherd werden, aber auch zurückgelassene Abfälle bergen die Gefahr, sich zu entzünden.
Stornierung der Reise wegen höherer Gewalt
Für Urlauber kommt eine kostenlose Stornierung ihrer Reise aufgrund von höherer Gewalt in Frage, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt.
Allerdings muss der Flughafen oder das gebuchte Hotel direkt von den Waldbränden betroffen sein. Pauschaltouristen können dann ihr Hotel kostenlos stornieren, Individualtouristen bleiben auf den Kosten sitzen.
Nicht stattfindende Flugreisen können wegen Nichterbringung der Leistung stets erstattet werden.
Pauschaltouristen haben auch die Möglichkeit, ihren bereits angetretenen Urlaub aufgrund einer Gefahrenlage abzubrechen - die Kosten für den Rücktransport übernimmt dann der Reiseveranstalter zur Hälfte.
Entschädigungsansprüche wegen des Reiseabbruchs können aber nicht geltend gemacht werden.
Vorsicht: Wenn Sie ihre geplante Reise nicht mehr antreten wollen, greift die Reiserücktrittsversicherung nicht. Sie ist nur für persönliche Ereignisse wie Unfälle, Schwangerschaft oder Tod eines nahen Angehörigen gedacht.
Macht man von seinem Recht auf Rücktritt von der Reise Gebrauch, fallen wahrscheinlich Stornogebühren an.
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